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# taz.de -- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Karlsruhe weist Eilantrag …
> Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des
> CDU-Bundestagsabgeordneten Heilmann abgewiesen. Das Klimaschutzgesetz
> kann am Freitag verabschiedet werden.
Bild: „Der Antrag ist in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig“…
Karlsruhe taz/reuters/epd | Der Bundestag darf wie geplant am Freitag über
die Novelle des Klimaschutzgesetzes abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht
wies am Donnerstag einen Antrag [1][des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas
Heilmann] zurück.
Heilmann hatte durch die kurze Beratungszeit seine Rechte als Abgeordneter
verletzt gesehen und wollte mit einer einstweiligen Anordnung die
Parlamentsabstimmung verhindern lassen. Zur Begründung heißt es vom Gericht
nur, Heilmanns „Antrag in der Hauptsache“, also die Organklage, sei
„derzeit von vornherein unzulässig“. Warum der Hauptantrag unzulässig ist,
deutet das Gericht nicht einmal an. Es wurde auch keine weitere Begründung
angekündigt.
Heilmann hatte im Einzelnen bemängelt, dass für die Endfassung des
Gesetzentwurfs, auf die sich die Ampel-Fraktionen nach monatelangen
Verhandlungen verständigt hatten, nur wenige Tage Beratungszeit zur
Verfügung stünden, Änderungsanträge nicht förmlich eingereicht worden seien
und keine Anhörung von Sachverständigen mehr erfolge. Über den Entwurf soll
am Freitag im Bundestag abgestimmt werden.
Das Bundeskabinett hatte die Novelle des Klimaschutzgesetzes bereits im
Juni 2023 gebilligt. Es steckte aber in den Beratungen des Bundestages
fest, weil es die Abschaffung der Verantwortung einzelner Ministerien für
die Nichterfüllung der Klimavorgaben vorsieht. Die Grünen drangen auf
Nachverhandlungen, die FDP bestand darauf, dass künftig die Bundesregierung
als Ganze für die Erreichung der Klimaziele sorgen muss.
Anfang vergangener Woche verkündeten die Ampel-Fraktionen dann eine
Verständigung. Heilmann hatte einmal Erfolg mit einer einstweiligen
Verfügung. [2][Er verhinderte im vergangenen Sommer] die
Bundestags-Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz, weil das
Bundesverfassungsgericht seinem Antrag stattgab. Die Abstimmung musste im
Herbst nachgeholt werden.
Heilmann ist Jurist und Unternehmer und war Justizsenator in Berlin. Er
sitzt seit 2017 im Bundestag, wo er Mitglied im Bundestagsausschuss für
Klimaschutz und Energie ist. Das Klimaschutzgesetz legt die Schritte zur
Erreichung der Klimaziele fest. Bis 2030 müssen die klimaschädlichen
Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken und bis 2040 um 88 Prozent
gemindert werden. Von 2045 will Deutschland klimaneutral wirtschaften.
25 Apr 2024
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[2] /Thomas-Heilmann-ueber-Heizungsgesetz/!5948494
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