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# taz.de -- Karlsruhe zu Vorratsdatenspeicherung: Buschmanns Beschwerde bleibt
> Das Bundesverfassungsgericht sortiert drei Klagen gegen die
> Vorratsdatenspeicherung aus, da sie nicht aktuell sind. Andere Klagen
> bleiben anhängig.
Bild: Die Vorratsdatenspeicherung war 2015 von der Großen Koalition beschlosse…
Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat drei Klagen gegen die
Vorratsdatenspeicherung als „unzulässig“ abgelehnt. Drei weitere
Verfassungsbeschwerden, unter anderem von Justizminister Marco Buschmann
(FDP), sind noch anhängig.
Die Vorratsdatenspeicherung war 2015 von der Großen Koalition beschlossen
worden. Die Telekom-Firmen sollten anlasslos alle Telefon- und
Internetverbindungsdaten der ganzen Bevölkerung zehn Wochen lang speichern.
So wäre ein riesiger Datenfundus entstanden, auf den die Polizei bei Bedarf
hätte zugreifen können. Das deutsche Gesetz war nie angewandt worden, weil
der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorratsspeicherung in anderen
EU-Staaten bereits beanstandet hatte.
Im September 2022 hat der EuGH dann ausdrücklich das deutsche Gesetz
[1][für rechtswidrig erklärt]. Die anlasslose Speicherung greife
unverhältnismäßig in die EU-Grundrechte der Bürger:innen ein.
Dieses EuGH-Urteil hatte nun mittelbare Folgen für Verfahren am
Bundesverfassungsgericht. Dort liegen seit 2016 sechs
Verfassungsbeschwerden gegen die vom Bundestag beschlossene
Vorratsdatenspeicherung vor, über die noch nicht entschieden worden war.
Drei der Klagen wurden nun für unzulässig erklärt, weil die Kläger:innen
nicht auf das EuGH-Urteil reagierten. Es sei unklar, welches
„Rechtsschutzbedürfnis“ noch bestehe, nachdem der EuGH das deutsche Gesetz
bereits beanstandet habe. Unzulässig ist zum Beispiel die Klage des Vereins
Digitalcourage, der sich die Autor:innen Juli Zeh und Marc-Uwe Kling
angeschlossen haben, sowie die Klage des SPD-nahen Thinktanks D64.
## Keine grundsätzlichen Bedenken
Drei andere Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung sind
am Dezernat der federführenden Richterin Ines Härtel noch anhängig und
werden bearbeitet.
Dazu gehört eine Klage von 20 FDP-Politiker:innen (inklusive des heutigen
Justizministers Marco Buschmann) sowie eine Klage von 18
Grünen-Politiker:innen. Die FDP-Klage wurde von Rechtsprofessor Heinrich
Amadeus Wolff geschrieben, der heute selbst dem zuständigen Ersten Senat
des Bundesverfassungsgerichts angehört.
Das Bundesverfassungsgericht hatte – anders als der EuGH – nie
grundsätzliche Bedenken gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherungen. Ein
Urteil von 2010 gegen die erste deutsche Vorratsdatenspeicherung monierte
nur die Ausführungsbestimmungen, insbesondere die schlechte Sicherung der
zwangsgespeicherten Daten.
Derweil verhandeln Innen- und Justizministerium ergebnislos über die Folgen
des EuGH-Urteils vom letzten Herbst. Innenministerin Nancy Faeser (SPD)
will eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen einführen, was der EuGH
für zulässig erklärt hat. Justizminister Buschmann will das verhindern und
beruft sich auf den Koalitionsvertrag. Er schlägt [2][das schnelle
Einfrieren von Daten] im konkreten Verdachtsfall vor.
31 Mar 2023
## LINKS
[1] /Nach-dem-EuGH-Urteil/!5882948
[2] /Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung/!5879654
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Vorratsdatenspeicherung
Datenschutz
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