| # taz.de -- Karlsruhe urteilt zu Corona-Auflagen: Ausgangssperren bleiben | |
| > Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine einstweilige Anordnung gegen die | |
| > Coronanotbremse ab. Öffentliches Nachtleben ist weiterhin untersagt. | |
| Bild: Unnötiger Polizeieinsatz: Innenstadt in Hannover ist ist nachts menschen… | |
| Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die | |
| nächtlichen Ausgangsbeschränkungen der Coronanotbremse abgelehnt. Die | |
| umstrittene Maßnahme sei „nicht offensichtlich verfassungswidrig“. Eine | |
| Folgenabwägung spreche gegen ein sofortiges Außerkraftsetzen des Gesetzes. | |
| Um ein einheitliches Vorgehen gegen die Covidpandemie sicherzustellen, hat | |
| der Bundestag Ende April eine Bundesnotbremse ins Infektionsschutzgesetz | |
| eingefügt. Sobald in einem Stadt- oder Landkreis der Inzidenzwert drei Tage | |
| lang über 100 liegt, treten automatisch [1][strenge Beschränkungen des | |
| privaten und öffentlichen Lebens] in Kraft. | |
| Am umstrittensten war die nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis fünf | |
| Uhr. Nur auf diesen Teil der Bundesnotbremse bezieht sich nun auch der | |
| aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Geklagt hatten unter | |
| anderem die grüne Bundestagsabgeordnete Canan Bayram und die Gesellschaft | |
| für Freiheitsrechte (GFF). Sie hielten die Ausgangssperre für | |
| unverhältnismäßig. Insgesamt entschied der Erste Senat am Mittwochabend | |
| [2][über vier Eilanträge]. | |
| Die Richter:innen stellten nun fest, dass die Ausgangssperre einen | |
| legitimen Zweck verfolge. Sie sei ein „nicht unplausibles“ Mittel, um | |
| abendliche private Zusammenkünfte zu unterbinden. Die Kontrolle des | |
| Straßenraums sei dabei ein schonenderes Mittel, als wenn die Polizei die | |
| Privatwohnungen der Bürger:innen kontrollieren würde. | |
| Ob die Ausgangsbeschränkung geeignet ist, sei zwar umstritten, so | |
| Karlsruhe, aber sie sei auch nicht offensichtlich ungeeignet. Außerdem habe | |
| der Gesetzgeber hier einen „weiten Einschätzungsspielraum“. Eine genauere | |
| Prüfung wollen die Richter:innen im Hauptsacheverfahren vornehmen, das | |
| aber Jahre dauern kann. | |
| Auch der [3][zugrundeliegende Inzidenzwert] von 100 (Infektionen pro | |
| 100.000 Einwohner:innen in der Woche) sei nicht offensichtlich | |
| ungeeignet, fanden die Richter:innen. Er könne als Indikator für eine | |
| drohende Überlastung des Gesundheitssystems dienen. Das alleinige Abstellen | |
| auf den Inzidenzwert sei angesichts der bisherigen Erfahrungen | |
| „nachvollziehbar“. | |
| Über den Eilantrag entschied das Gericht nun anhand einer Folgen-abwägung. | |
| Die Ausgangsbeschränkungen griffen zwar tief in die Lebensverhältnisse der | |
| Bürger:innen ein, seien jedoch durch zahlreiche Ausnahmen gemildert. So | |
| sei es möglich, bis 24 Uhr allein zu joggen. Außerdem habe die nächtliche | |
| Mobilität auch „keine ganz erhebliche quantitative Bedeutung“. Und | |
| schließlich seien die Beschränkungen nicht auf Dauer angelegt. Dagegen sei | |
| die Ausgangssperre ein für die Pandemiebekämpfung „bedeutsames“ Instrumen… | |
| ## 295 Landkreise über 100er-Inzidenz | |
| Dass das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge gegen die | |
| Ausgangsbeschränkungen ablehnt, kommt nicht überraschend. In den | |
| vergangenen Jahrzehnten hat das Gericht nur in einer Handvoll Fällen ein | |
| Gesetz per Eilantrag vorläufig gestoppt. Allerdings hat die vorgezogene | |
| Prüfung der Ausgangsbeschränkungen doch auch gewisse Erwartungen an einen | |
| erfolgreichen Ausgang der Anträge geschürt. (Az.: 1 BvR 889/21 u.a.) | |
| Derzeit liegen noch 295 von 412 Stadt- und Landkreisen über dem | |
| Inzidenzwert von 100, allerdings bei fallender Tendenz. Wenn ein Kreis fünf | |
| Tage lang unter dem Wert von 100 liegt, treten die Ausgangsbeschränkungen | |
| automatisch außer Kraft. | |
| Weitere Eilanträge gegen die Bundesnotbremse werden vermutlich schon | |
| nächste Woche entschieden. Dann geht es unter anderem um die Frage, ob die | |
| Bundesnotbremse verfassungswidrig war, weil sie zunächst ohne Ausnahmen für | |
| Geimpfte und Genesene beschlossen wurde. Dabei wird das | |
| Bundesverfassungsgericht wohl auch über den Eilantrag von 80 | |
| FDP-Abgeordneten entscheiden. Die Chancen stehen aber auch dort nicht gut, | |
| weil die Bundesregierung (mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat) | |
| bereits in dieser Woche eine Verordnung mit Ausnahmen für Geimpfte | |
| beschließt. Das Karlsruher Verfahren hat die Bundesregierung offensichtlich | |
| zur Eile angehalten. | |
| 6 May 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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