# taz.de -- Karlsruhe urteilt zu Corona-Auflagen: Ausgangssperren bleiben | |
> Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine einstweilige Anordnung gegen die | |
> Coronanotbremse ab. Öffentliches Nachtleben ist weiterhin untersagt. | |
Bild: Unnötiger Polizeieinsatz: Innenstadt in Hannover ist ist nachts menschen… | |
KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die | |
nächtlichen Ausgangsbeschränkungen der Coronanotbremse abgelehnt. Die | |
umstrittene Maßnahme sei „nicht offensichtlich verfassungswidrig“. Eine | |
Folgenabwägung spreche gegen ein sofortiges Außerkraftsetzen des Gesetzes. | |
Um ein einheitliches Vorgehen gegen die Covidpandemie sicherzustellen, hat | |
der Bundestag Ende April eine Bundesnotbremse ins Infektionsschutzgesetz | |
eingefügt. Sobald in einem Stadt- oder Landkreis der Inzidenzwert drei Tage | |
lang über 100 liegt, treten automatisch [1][strenge Beschränkungen des | |
privaten und öffentlichen Lebens] in Kraft. | |
Am umstrittensten war die nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis fünf | |
Uhr. Nur auf diesen Teil der Bundesnotbremse bezieht sich nun auch der | |
aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Geklagt hatten unter | |
anderem die grüne Bundestagsabgeordnete Canan Bayram und die Gesellschaft | |
für Freiheitsrechte (GFF). Sie hielten die Ausgangssperre für | |
unverhältnismäßig. Insgesamt entschied der Erste Senat am Mittwochabend | |
[2][über vier Eilanträge]. | |
Die Richter:innen stellten nun fest, dass die Ausgangssperre einen | |
legitimen Zweck verfolge. Sie sei ein „nicht unplausibles“ Mittel, um | |
abendliche private Zusammenkünfte zu unterbinden. Die Kontrolle des | |
Straßenraums sei dabei ein schonenderes Mittel, als wenn die Polizei die | |
Privatwohnungen der Bürger:innen kontrollieren würde. | |
Ob die Ausgangsbeschränkung geeignet ist, sei zwar umstritten, so | |
Karlsruhe, aber sie sei auch nicht offensichtlich ungeeignet. Außerdem habe | |
der Gesetzgeber hier einen „weiten Einschätzungsspielraum“. Eine genauere | |
Prüfung wollen die Richter:innen im Hauptsacheverfahren vornehmen, das | |
aber Jahre dauern kann. | |
Auch der [3][zugrundeliegende Inzidenzwert] von 100 (Infektionen pro | |
100.000 Einwohner:innen in der Woche) sei nicht offensichtlich | |
ungeeignet, fanden die Richter:innen. Er könne als Indikator für eine | |
drohende Überlastung des Gesundheitssystems dienen. Das alleinige Abstellen | |
auf den Inzidenzwert sei angesichts der bisherigen Erfahrungen | |
„nachvollziehbar“. | |
Über den Eilantrag entschied das Gericht nun anhand einer Folgen-abwägung. | |
Die Ausgangsbeschränkungen griffen zwar tief in die Lebensverhältnisse der | |
Bürger:innen ein, seien jedoch durch zahlreiche Ausnahmen gemildert. So | |
sei es möglich, bis 24 Uhr allein zu joggen. Außerdem habe die nächtliche | |
Mobilität auch „keine ganz erhebliche quantitative Bedeutung“. Und | |
schließlich seien die Beschränkungen nicht auf Dauer angelegt. Dagegen sei | |
die Ausgangssperre ein für die Pandemiebekämpfung „bedeutsames“ Instrumen… | |
## 295 Landkreise über 100er-Inzidenz | |
Dass das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge gegen die | |
Ausgangsbeschränkungen ablehnt, kommt nicht überraschend. In den | |
vergangenen Jahrzehnten hat das Gericht nur in einer Handvoll Fällen ein | |
Gesetz per Eilantrag vorläufig gestoppt. Allerdings hat die vorgezogene | |
Prüfung der Ausgangsbeschränkungen doch auch gewisse Erwartungen an einen | |
erfolgreichen Ausgang der Anträge geschürt. (Az.: 1 BvR 889/21 u.a.) | |
Derzeit liegen noch 295 von 412 Stadt- und Landkreisen über dem | |
Inzidenzwert von 100, allerdings bei fallender Tendenz. Wenn ein Kreis fünf | |
Tage lang unter dem Wert von 100 liegt, treten die Ausgangsbeschränkungen | |
automatisch außer Kraft. | |
Weitere Eilanträge gegen die Bundesnotbremse werden vermutlich schon | |
nächste Woche entschieden. Dann geht es unter anderem um die Frage, ob die | |
Bundesnotbremse verfassungswidrig war, weil sie zunächst ohne Ausnahmen für | |
Geimpfte und Genesene beschlossen wurde. Dabei wird das | |
Bundesverfassungsgericht wohl auch über den Eilantrag von 80 | |
FDP-Abgeordneten entscheiden. Die Chancen stehen aber auch dort nicht gut, | |
weil die Bundesregierung (mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat) | |
bereits in dieser Woche eine Verordnung mit Ausnahmen für Geimpfte | |
beschließt. Das Karlsruher Verfahren hat die Bundesregierung offensichtlich | |
zur Eile angehalten. | |
6 May 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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