| # taz.de -- Indymedia-Verweis bei Radio Dreyeckland: Nach dem Hyperlink | |
| > Weil Radio Dreyeckland zu Indymedia-Linksunten verlinkt hatte, klagte die | |
| > Staatsanwaltschaft. Das hat ein Gericht nun beendet. | |
| Bild: Eingang zum Studio | |
| Karlsruhe taz | Das Landgericht Karlsruhe hat die Anklage gegen Fabian | |
| Kienert, Redakteur von [1][Radio Dreyeckland], nicht zugelassen. Er habe | |
| sich in keiner Weise strafbar gemacht, so das Gericht. Er bekommt nun eine | |
| Entschädigung für die erlittene Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von | |
| Datenträgern. Der 40-seitige Beschluss liegt der taz vor. | |
| Kienert hatte auf der Homepage des Freiburger Alternativsenders im Juli | |
| 2022 einen Artikel veröffentlicht, in dem es um die seit 2017 verbotene | |
| linksradikale Plattform linksunten.indymedia ging. Damals war ein | |
| Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Freiburger Macher:innen der | |
| Webseite eingestellt worden. Am Ende von Kienerts Artikels stand der | |
| lapidare Satz: „Im Internet findet sich [2][linksunten.indymedia.org als | |
| Archivseite].“ Dabei war die Archivseite auch verlinkt. | |
| Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sah in diesem Link eine Straftat und | |
| [3][ließ im Januar die Wohnungen von Kienert und einem weiteren Redakteur | |
| durchsuchen]. Eine Durchsuchung der Redaktionsräume konnte Kienert | |
| verhindern, indem er versicherte, dass er den Artikel, der mit seinem | |
| Kürzel gekennzeichnet war, wirklich selbst geschrieben hatte. | |
| Ende April erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Kienert. Er habe | |
| durch den Link die Fortführung einer verbotenen Vereinigung unterstützt. Er | |
| habe quasi „als Sprachrohr“ der verbotenen Vereinigung fungiert und deren | |
| Propaganda verbreitet. | |
| ## Ein Internet-Archiv sei keine Vereinigung | |
| Das Landgericht Karlsruhe ließ [4][von der Anklage] nun nichts übrig. Die | |
| Richter lehnten „aus rechtlichen Gründen“ die Eröffnung eines | |
| Hauptverfahrens ab. Es liege keine Straftat vor. | |
| So fehle es schon an einer Vereinigung, die Kienert hätte unterstützen | |
| können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht belegen können, dass die | |
| Personen, die einst die Seite linksunten.indymedia betrieben, als Verein | |
| weiter aktiv sind. Wenn es aber keine Vereinigung mehr gibt, dann kann sie | |
| auch nicht unterstützt werden, so das Landgericht. Ein bloßes | |
| Internet-Archiv sei keine Vereinigung. | |
| Doch selbst wenn es noch eine fortgeführte Vereinigung gäbe, hätte Kienert | |
| sie durch seinen Link nicht in strafbarer Weise unterstützt. Der Link könne | |
| schwerlich als Werbung oder Fürsprache aufgefasst werden, so die Richter. | |
| Der letzte Satz von Kienerts Artikel werde vom verständigen | |
| Durchschnittsleser eher als neutraler Hinweis verstanden. | |
| Zwar sei Kienerts Artikel eindeutig kritisch gegenüber dem Verbot von | |
| linksunten.indymedia. Derartige Kritik sei aber von der Meinungs- und | |
| [5][Pressefreiheit] gedeckt, so das Landgericht. | |
| Die Staatsanwaltschaft kann in den nächsten sieben Tagen noch Beschwerde | |
| beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen. Sie will aber zunächst den | |
| Beschluss des Landgerichts prüfen. | |
| Rechtsanwältin Angela Furmaniak, die Verteidigerin von Kienert, freute sich | |
| über den Karlsruher Beschluss: „Kritik an staatlichem Handeln ist die | |
| grundlegende Aufgabe der Presse und darf nicht durch eine politisch | |
| motivierte Strafverfolgung ausgehebelt werden.“ | |
| 18 May 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://rdl.de | |
| [2] https://linksunten.archive.indymedia.org/ | |
| [3] /Razzia-bei-alternativem-Radiosender/!5913658 | |
| [4] /Indymedia-Linksunten-von-Redakteur-verlinkt/!5928846 | |
| [5] /Schwerpunkt-Pressefreiheit/!t5007487 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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