# taz.de -- Indymedia-Verweis bei Radio Dreyeckland: Nach dem Hyperlink | |
> Weil Radio Dreyeckland zu Indymedia-Linksunten verlinkt hatte, klagte die | |
> Staatsanwaltschaft. Das hat ein Gericht nun beendet. | |
Bild: Eingang zum Studio | |
KARLSRUHE taz | Das Landgericht Karlsruhe hat die Anklage gegen Fabian | |
Kienert, Redakteur von [1][Radio Dreyeckland], nicht zugelassen. Er habe | |
sich in keiner Weise strafbar gemacht, so das Gericht. Er bekommt nun eine | |
Entschädigung für die erlittene Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von | |
Datenträgern. Der 40-seitige Beschluss liegt der taz vor. | |
Kienert hatte auf der Homepage des Freiburger Alternativsenders im Juli | |
2022 einen Artikel veröffentlicht, in dem es um die seit 2017 verbotene | |
linksradikale Plattform linksunten.indymedia ging. Damals war ein | |
Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Freiburger Macher:innen der | |
Webseite eingestellt worden. Am Ende von Kienerts Artikels stand der | |
lapidare Satz: „Im Internet findet sich [2][linksunten.indymedia.org als | |
Archivseite].“ Dabei war die Archivseite auch verlinkt. | |
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sah in diesem Link eine Straftat und | |
[3][ließ im Januar die Wohnungen von Kienert und einem weiteren Redakteur | |
durchsuchen]. Eine Durchsuchung der Redaktionsräume konnte Kienert | |
verhindern, indem er versicherte, dass er den Artikel, der mit seinem | |
Kürzel gekennzeichnet war, wirklich selbst geschrieben hatte. | |
Ende April erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Kienert. Er habe | |
durch den Link die Fortführung einer verbotenen Vereinigung unterstützt. Er | |
habe quasi „als Sprachrohr“ der verbotenen Vereinigung fungiert und deren | |
Propaganda verbreitet. | |
## Ein Internet-Archiv sei keine Vereinigung | |
Das Landgericht Karlsruhe ließ [4][von der Anklage] nun nichts übrig. Die | |
Richter lehnten „aus rechtlichen Gründen“ die Eröffnung eines | |
Hauptverfahrens ab. Es liege keine Straftat vor. | |
So fehle es schon an einer Vereinigung, die Kienert hätte unterstützen | |
können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht belegen können, dass die | |
Personen, die einst die Seite linksunten.indymedia betrieben, als Verein | |
weiter aktiv sind. Wenn es aber keine Vereinigung mehr gibt, dann kann sie | |
auch nicht unterstützt werden, so das Landgericht. Ein bloßes | |
Internet-Archiv sei keine Vereinigung. | |
Doch selbst wenn es noch eine fortgeführte Vereinigung gäbe, hätte Kienert | |
sie durch seinen Link nicht in strafbarer Weise unterstützt. Der Link könne | |
schwerlich als Werbung oder Fürsprache aufgefasst werden, so die Richter. | |
Der letzte Satz von Kienerts Artikel werde vom verständigen | |
Durchschnittsleser eher als neutraler Hinweis verstanden. | |
Zwar sei Kienerts Artikel eindeutig kritisch gegenüber dem Verbot von | |
linksunten.indymedia. Derartige Kritik sei aber von der Meinungs- und | |
[5][Pressefreiheit] gedeckt, so das Landgericht. | |
Die Staatsanwaltschaft kann in den nächsten sieben Tagen noch Beschwerde | |
beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen. Sie will aber zunächst den | |
Beschluss des Landgerichts prüfen. | |
Rechtsanwältin Angela Furmaniak, die Verteidigerin von Kienert, freute sich | |
über den Karlsruher Beschluss: „Kritik an staatlichem Handeln ist die | |
grundlegende Aufgabe der Presse und darf nicht durch eine politisch | |
motivierte Strafverfolgung ausgehebelt werden.“ | |
18 May 2023 | |
## LINKS | |
[1] http://rdl.de | |
[2] https://linksunten.archive.indymedia.org/ | |
[3] /Razzia-bei-alternativem-Radiosender/!5913658 | |
[4] /Indymedia-Linksunten-von-Redakteur-verlinkt/!5928846 | |
[5] /Schwerpunkt-Pressefreiheit/!t5007487 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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