Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Linke Medien: Indymedia vor Gericht gescheitert
> Die letzte Klage gegen das Verbot der linken Medienplattform Indymedia
> ist abgelehnt worden. Weiter geht’s vielleicht trotzdem.
Bild: Gedrucktes Internet? Das Logo von Indymedia auf einem Ordner im Gerichts
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Beschwerden von fünf
Freiburger*innen nicht zur Entscheidung angenommen, die das
Bundesinnenministerium (BMI) zu den Betreiber*innen der im August 2017
verbotenen Internetplattform Indymedia-Linksunten zählt. Damit ist der
juristische Kampf gegen das Verbot an sein Ende gelangt. Die zentrale Frage
der Pressefreiheit im Netz bleibt unbeantwortet.
Für die deutschen Sicherheitsbehörden handelte es sich bei
Indymedia-Linksunten um das einflussreichste Medium der
linksextremistischen Szene in Deutschland und um ein Forum für
gewaltbereite Autonome. 2017 hatte das BMI unter Thomas de Maizière (CDU)
[1][nach militanten Protesten am Rande des G20-Gipfels in Hamburg] die
Plattform verboten und vom Netz nehmen lassen. Auf das Verbot reagierte die
linke Szene verhalten. Die größte Protestaktion war eine bundesweite
Demonstration mit etwa 1.600 Teilnehmer*innen am 25. Januar 2020 in
Leipzig.
Wenige Tage später wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die
Klage der 5 Personen verhandelt, die die Behörden als Mitglieder eines
Vereins bezeichnet hatte, der das linke Online-Portal betrieben haben soll.
Die Beschuldigten bestritten, dass dieser Verein überhaupt existiert hat.
Deswegen wiesen die Richter*innen des BVerwG die Klage als zulässig,
aber unbegründet zurück. Die Beschwerdeführer*innen hätten nicht im
eigenen Namen gegen das Verbot vorgehen dürfen, da sich nur der „Verein“
linksunten.indymedia.org gerichtlich gegen das Verbot wenden dürfe. Dagegen
hatte sich die Beschwerde gerichtet, die jetzt vom BVerfG nicht angenommen
wurde. Der juristische Kommentator Markus Sehl nennt die Nichtannahme der
Beschwerde auf dem Internet-Portal Legal Tribune Online (LTO) „eine vertane
Chance“, die Frage der Pressefreiheit im Netz zu klären.
## Schutz der Pressefreiheit?
Dieser Kritik haben sich die Rechtsanwält*innen Lukas Theune, Sven Adam
und Angela Furmaniak angeschlossen. „Bei linksunten.indymedia.org handelte
es sich um ein Nachrichten- und Kommunikationsportal, für welches der durch
das Grundgesetz gewährleistete Schutz der Pressefreiheit gilt. Das Verbot
wurde ausschließlich mit Medieninhalten begründet“, heißt es in einer
Pressemitteilung der drei Jurist*innen, die die Freiburger Kläger*innen
anwaltlich vertreten haben.
„Das Bundesverwaltungsgericht ist selbst überhaupt nicht auf die Verletzung
der Pressefreiheit eingegangen, weil sie den Rechtsweg abgeschnitten haben
mit der Argumentation, dass nur der Verein hätte klagen dürfen, aber nicht
die Betroffenen“, moniert Theune. „Einen Gang vor den Europäischen
Gerichtshof, der juristisch möglich wäre, werden die Betroffenen wohl nicht
gehen“, erklärt Rechtsanwalt Lukas Theune gegenüber der taz.
Auch der Anwalt David Werdermann bekräftigt nach der Ablehnung der
Beschwerde durch das BverfG seine Kritik: „Statt gegen einzelne Beiträge
vorzugehen, wurde ein Medium vollständig abgeschaltet – ein krasser Verstoß
gegen die Pressefreiheit.“ Werdermann erinnert mit Verweis auf die jüngsten
Durchsuchungen bei dem Freien Sender Rado Dreyeckland ([2][siehe taz vom
20. 1. 2022]) an die juristischen Folgen der Abschaltung des linken
Online-Portals. „Erst wird das Vereinsrecht missbraucht, um ein Medium zu
verbieten. Jetzt wird die Kritik daran kriminalisiert.“
Die Bloggerin Detlef Georgia Schulze, die sich gegen das Verbot der linken
Plattform einsetzte, sieht im Gespräch mit der taz keine juristischen
Hindernisse, mit einem neuen Herausgeber*innenkreis
Indymedia-Linksunten wieder zu reaktivieren. „Dass dies noch nicht
geschehen ist, ist vorrangig ein praktisches oder politisches Problem und
nur nachrangig ein juristisches“, betont Schulze.
Das dürfte daran liegen, dass in Zeiten von Facebook und Twitter und
Telegram linke Onlineplattformen massiv an Bedeutung verloren haben.
Allerdings ist ein Teil der Texte, die auf linksunten.indymedia
veröffentlicht waren, mittlerweile in einem Archiv unter
[3][https://linksunten.indymedia.org] wieder einsehbar.
21 Mar 2023
## LINKS
[1] /Podcaster-ueber-G20-Gipfel-in-Hamburg/!5862697
[2] /Razzia-bei-Freiburger-Alternativradio/!5906653
[3] https://linksunten.indymedia.org/
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Schwerpunkt Pressefreiheit
Indymedia
Radikale Linke
Digitale Medien
Indymedia
Indymedia
Schwerpunkt Pressefreiheit
Schwerpunkt Pressefreiheit
Schwerpunkt Pressefreiheit
Radio
Medien
## ARTIKEL ZUM THEMA
Freiburger Indymedia-Razzien: Es könnte sogar nützen
Sechs Jahre nach dem Verbot durchsucht die Polizei wegen Indymedia
Wohnungen. Es wirft ein Licht auf den damaligen Schlag gegen die
Pressefreiheit.
Durchsuchungen bei Aktivist*innen: Archiv soll strafbar sein
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat neue Ermittlungen wegen der verbotenen
Plattform Linksunten.indymedia eingeleitet.
Indymedia-Verweis bei Radio Dreyeckland: Nach dem Hyperlink
Weil Radio Dreyeckland zu Indymedia-Linksunten verlinkt hatte, klagte die
Staatsanwaltschaft. Das hat ein Gericht nun beendet.
Indymedia-Linksunten von Redakteur verlinkt: Erst Hyperlink, dann Anklage
Ein Redakteur von Radio Dreyeckland hatte zur verbotenen linken Plattform
Indymedia-Linksunten verlinkt. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage
erhoben.
Razzia bei alternativem Radiosender: Vorwurf der Ausforschung
Mitte Januar gab es Razzien bei Redakteuren von Radio Dreyeckland. Der
Sender geht nun gegen die Auswertung von beschlagnahmter Technik vor.
Razzia bei Freiburger Alternativradio: Linke Geschichte Dreyeckland
Die Polizei hat die Räume von Radio Dreyeckland durchsucht. Seit seinen
Anfängen steht der Sender schon im Visier der Ordnungskräfte.
Ermittlungen gegen linke Plattform: Indymedia-Verfahren eingestellt
Seit fast fünf Jahren läuft ein Ermittlungsverfahren gegen die linke
Internetplattform linksunten.indymedia. Nun wurde es eingestellt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.