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# taz.de -- Indymedia-Verweis bei Radio Dreyeckland: Nach dem Hyperlink
> Weil Radio Dreyeckland zu Indymedia-Linksunten verlinkt hatte, klagte die
> Staatsanwaltschaft. Das hat ein Gericht nun beendet.
Bild: Eingang zum Studio
Karlsruhe taz | Das Landgericht Karlsruhe hat die Anklage gegen Fabian
Kienert, Redakteur von [1][Radio Dreyeckland], nicht zugelassen. Er habe
sich in keiner Weise strafbar gemacht, so das Gericht. Er bekommt nun eine
Entschädigung für die erlittene Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von
Datenträgern. Der 40-seitige Beschluss liegt der taz vor.
Kienert hatte auf der Homepage des Freiburger Alternativsenders im Juli
2022 einen Artikel veröffentlicht, in dem es um die seit 2017 verbotene
linksradikale Plattform linksunten.indymedia ging. Damals war ein
Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Freiburger Macher:innen der
Webseite eingestellt worden. Am Ende von Kienerts Artikels stand der
lapidare Satz: „Im Internet findet sich [2][linksunten.indymedia.org als
Archivseite].“ Dabei war die Archivseite auch verlinkt.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sah in diesem Link eine Straftat und
[3][ließ im Januar die Wohnungen von Kienert und einem weiteren Redakteur
durchsuchen]. Eine Durchsuchung der Redaktionsräume konnte Kienert
verhindern, indem er versicherte, dass er den Artikel, der mit seinem
Kürzel gekennzeichnet war, wirklich selbst geschrieben hatte.
Ende April erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Kienert. Er habe
durch den Link die Fortführung einer verbotenen Vereinigung unterstützt. Er
habe quasi „als Sprachrohr“ der verbotenen Vereinigung fungiert und deren
Propaganda verbreitet.
## Ein Internet-Archiv sei keine Vereinigung
Das Landgericht Karlsruhe ließ [4][von der Anklage] nun nichts übrig. Die
Richter lehnten „aus rechtlichen Gründen“ die Eröffnung eines
Hauptverfahrens ab. Es liege keine Straftat vor.
So fehle es schon an einer Vereinigung, die Kienert hätte unterstützen
können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht belegen können, dass die
Personen, die einst die Seite linksunten.indymedia betrieben, als Verein
weiter aktiv sind. Wenn es aber keine Vereinigung mehr gibt, dann kann sie
auch nicht unterstützt werden, so das Landgericht. Ein bloßes
Internet-Archiv sei keine Vereinigung.
Doch selbst wenn es noch eine fortgeführte Vereinigung gäbe, hätte Kienert
sie durch seinen Link nicht in strafbarer Weise unterstützt. Der Link könne
schwerlich als Werbung oder Fürsprache aufgefasst werden, so die Richter.
Der letzte Satz von Kienerts Artikel werde vom verständigen
Durchschnittsleser eher als neutraler Hinweis verstanden.
Zwar sei Kienerts Artikel eindeutig kritisch gegenüber dem Verbot von
linksunten.indymedia. Derartige Kritik sei aber von der Meinungs- und
[5][Pressefreiheit] gedeckt, so das Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft kann in den nächsten sieben Tagen noch Beschwerde
beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen. Sie will aber zunächst den
Beschluss des Landgerichts prüfen.
Rechtsanwältin Angela Furmaniak, die Verteidigerin von Kienert, freute sich
über den Karlsruher Beschluss: „Kritik an staatlichem Handeln ist die
grundlegende Aufgabe der Presse und darf nicht durch eine politisch
motivierte Strafverfolgung ausgehebelt werden.“
18 May 2023
## LINKS
[1] http://rdl.de
[2] https://linksunten.archive.indymedia.org/
[3] /Razzia-bei-alternativem-Radiosender/!5913658
[4] /Indymedia-Linksunten-von-Redakteur-verlinkt/!5928846
[5] /Schwerpunkt-Pressefreiheit/!t5007487
## AUTOREN
Christian Rath
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