# taz.de -- Indymedia-Link bei Radio Dreyeckland: Strafbares Denkmal | |
> Redakteur Fabian Kienert muss vor Gericht, weil er einen Link zur | |
> verbotenen Plattform linksunten.indymedia setzte. So begründet es das | |
> Gericht. | |
Bild: Protest gegen das Verbot der linksradikalen Plattform Indymedia in Frankf… | |
FREIBURG taz | Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hält eine Verurteilung | |
[1][von RDL-Redakteur Fabian Kienert] für „wahrscheinlich“ und hat deshalb | |
die Anklage gegen ihn wegen Unterstützung einer verbotenen Vereinigung | |
zugelassen. Der taz liegt jetzt der 18-seitige OLG-Beschluss vor. | |
Kienert hatte auf der Homepage des Freiburger Alternativsenders Radio | |
Dreyeckland (RDL) im Juli [2][2022 einen Artikel veröffentlicht], in dem es | |
um die seit 2017 verbotene linksradikale Plattform linksunten.indymedia | |
ging. Der Text endet mit dem lapidaren Satz: „Im Internet findet sich | |
linksunten.indymedia.org als Archivseite.“ Dabei war die Archivseite auch | |
verlinkt. | |
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhob wegen dieses Links Anklage gegen | |
Kienert. Er habe durch den Link die Fortführung einer verbotenen | |
Vereinigung unterstützt, was laut Paragraf 85 des Strafgesetzbuches | |
strafbar ist. | |
Mitte Mai dieses Jahres hatte das Landgericht Karlsruhe die Zulassung der | |
Anklage jedoch abgelehnt, denn es liege keine Straftat vor. Es sei nicht | |
belegt, dass linksunten.indymedia fortbestehe und aktiv sei. Außerdem habe | |
Kienert nur kritisch über das Verbot berichtet, aber die Vereinigung nicht | |
in strafbarer Weise unterstützt. | |
## „Verlängerung der Internetseite“ | |
Beides sah das OLG nun ganz anders. Die verbotene Vereinigung bestehe noch | |
fort. Im April 2020 habe sie sich betätigt, indem sie das Archiv der | |
Webseite auf der Domain hochgeladen hat. Diese Information über die frühere | |
Vereinstätigkeit habe wie ein Denkmal eine „Dauerwirkung“. | |
Es sei wahrscheinlich, dass die illegale Gruppe ihre Aktivitäten derzeit | |
nur aus taktischen Gründen eingestellt habe, so das OLG. Für den Willen zur | |
Fortführung spreche, dass die fünf Freiburger:innen, denen der | |
Verbotsbescheid einst zugestellt wurde, seitdem gegen das Verbot klagen. | |
Der von [3][Kienert gesetzte Link] unterstützte die Vereinigung, weil er | |
die Leser:innen zur Webseite des Vereins lenke. Dies sei nicht von der | |
Pressefreiheit gedeckt, weil es Kienert dabei nicht um Information, sondern | |
um Propaganda für die verbotene Vereinigung gehe. Der Artikel wirke als | |
Ermunterung, sich mit der Vereinigung zu solidarisieren, und erscheine | |
geradezu als Verlängerung der Internetseite von linksunten.indymedia. | |
Mit diesem Appellcharakter unterscheide sich der RDL-Artikel grundlegend | |
von anderen Berichten, die ebenfalls einen Link auf das Archiv enthalten, | |
so die Richter:innen. Als Beispiel für eine zulässige Verlinkung verweist | |
das [4][OLG auf einen taz-Artikel vom 21. März 2023], der „sachlich über | |
das Gesamtgeschehen und die Standpunkte der Kritiker der Verbotsverfügung | |
informiert“. Dort sei der Link eine neutrale Information über die Existenz | |
des Archivs, die es den Leser:innen „zwar leicht macht, sich über dessen | |
Inhalt zu informieren, die aber keinen Aufforderungscharakter“ habe. | |
RDL veröffentlichte als Reaktion auf die Zulassung der Anklage an diesem | |
Mittwoch ein Interview mit dem [5][Berliner Anwalt David Werdermann von der | |
Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)], die RDL in diesem Verfahren | |
unterstützt: „Es ist mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht | |
vereinbar, wenn Medien nicht kritisch über ein Vereinsverbot berichten | |
können, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, sie unterstützten damit den | |
verbotenen Verein“, so Werdermann. | |
Im nächsten Schritt wird das Landgericht Karlsruhe in einigen Wochen über | |
die Anklage gegen Kienert verhandeln. | |
14 Jun 2023 | |
## LINKS | |
[1] /Indymedia-Verweis-bei-Radio-Dreyeckland/!5940538 | |
[2] /Indymedia-Verweis-bei-Radio-Dreyeckland/!5932116 | |
[3] /Razzia-bei-alternativem-Radiosender/!5913658 | |
[4] /Linke-Medien/!5920120 | |
[5] https://rdl.de/beitrag/anklage-gegen-rdl-redakteur-nicht-zugelassen | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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