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# taz.de -- Indymedia-Link bei Radio Dreyeckland: Strafbares Denkmal
> Redakteur Fabian Kienert muss vor Gericht, weil er einen Link zur
> verbotenen Plattform linksunten.indymedia setzte. So begründet es das
> Gericht.
Bild: Protest gegen das Verbot der linksradikalen Plattform Indymedia in Frankf…
Freiburg taz | Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hält eine Verurteilung
[1][von RDL-Redakteur Fabian Kienert] für „wahrscheinlich“ und hat deshalb
die Anklage gegen ihn wegen Unterstützung einer verbotenen Vereinigung
zugelassen. Der taz liegt jetzt der 18-seitige OLG-Beschluss vor.
Kienert hatte auf der Homepage des Freiburger Alternativsenders Radio
Dreyeckland (RDL) im Juli [2][2022 einen Artikel veröffentlicht], in dem es
um die seit 2017 verbotene linksradikale Plattform linksunten.indymedia
ging. Der Text endet mit dem lapidaren Satz: „Im Internet findet sich
linksunten.indymedia.org als Archivseite.“ Dabei war die Archivseite auch
verlinkt.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhob wegen dieses Links Anklage gegen
Kienert. Er habe durch den Link die Fortführung einer verbotenen
Vereinigung unterstützt, was laut Paragraf 85 des Strafgesetzbuches
strafbar ist.
Mitte Mai dieses Jahres hatte das Landgericht Karlsruhe die Zulassung der
Anklage jedoch abgelehnt, denn es liege keine Straftat vor. Es sei nicht
belegt, dass linksunten.indymedia fortbestehe und aktiv sei. Außerdem habe
Kienert nur kritisch über das Verbot berichtet, aber die Vereinigung nicht
in strafbarer Weise unterstützt.
## „Verlängerung der Internetseite“
Beides sah das OLG nun ganz anders. Die verbotene Vereinigung bestehe noch
fort. Im April 2020 habe sie sich betätigt, indem sie das Archiv der
Webseite auf der Domain hochgeladen hat. Diese Information über die frühere
Vereinstätigkeit habe wie ein Denkmal eine „Dauerwirkung“.
Es sei wahrscheinlich, dass die illegale Gruppe ihre Aktivitäten derzeit
nur aus taktischen Gründen eingestellt habe, so das OLG. Für den Willen zur
Fortführung spreche, dass die fünf Freiburger:innen, denen der
Verbotsbescheid einst zugestellt wurde, seitdem gegen das Verbot klagen.
Der von [3][Kienert gesetzte Link] unterstützte die Vereinigung, weil er
die Leser:innen zur Webseite des Vereins lenke. Dies sei nicht von der
Pressefreiheit gedeckt, weil es Kienert dabei nicht um Information, sondern
um Propaganda für die verbotene Vereinigung gehe. Der Artikel wirke als
Ermunterung, sich mit der Vereinigung zu solidarisieren, und erscheine
geradezu als Verlängerung der Internetseite von linksunten.indymedia.
Mit diesem Appellcharakter unterscheide sich der RDL-Artikel grundlegend
von anderen Berichten, die ebenfalls einen Link auf das Archiv enthalten,
so die Richter:innen. Als Beispiel für eine zulässige Verlinkung verweist
das [4][OLG auf einen taz-Artikel vom 21. März 2023], der „sachlich über
das Gesamtgeschehen und die Standpunkte der Kritiker der Verbotsverfügung
informiert“. Dort sei der Link eine neutrale Information über die Existenz
des Archivs, die es den Leser:innen „zwar leicht macht, sich über dessen
Inhalt zu informieren, die aber keinen Aufforderungscharakter“ habe.
RDL veröffentlichte als Reaktion auf die Zulassung der Anklage an diesem
Mittwoch ein Interview mit dem [5][Berliner Anwalt David Werdermann von der
Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)], die RDL in diesem Verfahren
unterstützt: „Es ist mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht
vereinbar, wenn Medien nicht kritisch über ein Vereinsverbot berichten
können, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, sie unterstützten damit den
verbotenen Verein“, so Werdermann.
Im nächsten Schritt wird das Landgericht Karlsruhe in einigen Wochen über
die Anklage gegen Kienert verhandeln.
14 Jun 2023
## LINKS
[1] /Indymedia-Verweis-bei-Radio-Dreyeckland/!5940538
[2] /Indymedia-Verweis-bei-Radio-Dreyeckland/!5932116
[3] /Razzia-bei-alternativem-Radiosender/!5913658
[4] /Linke-Medien/!5920120
[5] https://rdl.de/beitrag/anklage-gegen-rdl-redakteur-nicht-zugelassen
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Indymedia
Pressefreiheit in Europa
Anklageerhebung
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