| # taz.de -- Linke Medien: Indymedia vor Gericht gescheitert | |
| > Die letzte Klage gegen das Verbot der linken Medienplattform Indymedia | |
| > ist abgelehnt worden. Weiter geht’s vielleicht trotzdem. | |
| Bild: Gedrucktes Internet? Das Logo von Indymedia auf einem Ordner im Gerichts | |
| Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Beschwerden von fünf | |
| Freiburger*innen nicht zur Entscheidung angenommen, die das | |
| Bundesinnenministerium (BMI) zu den Betreiber*innen der im August 2017 | |
| verbotenen Internetplattform Indymedia-Linksunten zählt. Damit ist der | |
| juristische Kampf gegen das Verbot an sein Ende gelangt. Die zentrale Frage | |
| der Pressefreiheit im Netz bleibt unbeantwortet. | |
| Für die deutschen Sicherheitsbehörden handelte es sich bei | |
| Indymedia-Linksunten um das einflussreichste Medium der | |
| linksextremistischen Szene in Deutschland und um ein Forum für | |
| gewaltbereite Autonome. 2017 hatte das BMI unter Thomas de Maizière (CDU) | |
| [1][nach militanten Protesten am Rande des G20-Gipfels in Hamburg] die | |
| Plattform verboten und vom Netz nehmen lassen. Auf das Verbot reagierte die | |
| linke Szene verhalten. Die größte Protestaktion war eine bundesweite | |
| Demonstration mit etwa 1.600 Teilnehmer*innen am 25. Januar 2020 in | |
| Leipzig. | |
| Wenige Tage später wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die | |
| Klage der 5 Personen verhandelt, die die Behörden als Mitglieder eines | |
| Vereins bezeichnet hatte, der das linke Online-Portal betrieben haben soll. | |
| Die Beschuldigten bestritten, dass dieser Verein überhaupt existiert hat. | |
| Deswegen wiesen die Richter*innen des BVerwG die Klage als zulässig, | |
| aber unbegründet zurück. Die Beschwerdeführer*innen hätten nicht im | |
| eigenen Namen gegen das Verbot vorgehen dürfen, da sich nur der „Verein“ | |
| linksunten.indymedia.org gerichtlich gegen das Verbot wenden dürfe. Dagegen | |
| hatte sich die Beschwerde gerichtet, die jetzt vom BVerfG nicht angenommen | |
| wurde. Der juristische Kommentator Markus Sehl nennt die Nichtannahme der | |
| Beschwerde auf dem Internet-Portal Legal Tribune Online (LTO) „eine vertane | |
| Chance“, die Frage der Pressefreiheit im Netz zu klären. | |
| ## Schutz der Pressefreiheit? | |
| Dieser Kritik haben sich die Rechtsanwält*innen Lukas Theune, Sven Adam | |
| und Angela Furmaniak angeschlossen. „Bei linksunten.indymedia.org handelte | |
| es sich um ein Nachrichten- und Kommunikationsportal, für welches der durch | |
| das Grundgesetz gewährleistete Schutz der Pressefreiheit gilt. Das Verbot | |
| wurde ausschließlich mit Medieninhalten begründet“, heißt es in einer | |
| Pressemitteilung der drei Jurist*innen, die die Freiburger Kläger*innen | |
| anwaltlich vertreten haben. | |
| „Das Bundesverwaltungsgericht ist selbst überhaupt nicht auf die Verletzung | |
| der Pressefreiheit eingegangen, weil sie den Rechtsweg abgeschnitten haben | |
| mit der Argumentation, dass nur der Verein hätte klagen dürfen, aber nicht | |
| die Betroffenen“, moniert Theune. „Einen Gang vor den Europäischen | |
| Gerichtshof, der juristisch möglich wäre, werden die Betroffenen wohl nicht | |
| gehen“, erklärt Rechtsanwalt Lukas Theune gegenüber der taz. | |
| Auch der Anwalt David Werdermann bekräftigt nach der Ablehnung der | |
| Beschwerde durch das BverfG seine Kritik: „Statt gegen einzelne Beiträge | |
| vorzugehen, wurde ein Medium vollständig abgeschaltet – ein krasser Verstoß | |
| gegen die Pressefreiheit.“ Werdermann erinnert mit Verweis auf die jüngsten | |
| Durchsuchungen bei dem Freien Sender Rado Dreyeckland ([2][siehe taz vom | |
| 20. 1. 2022]) an die juristischen Folgen der Abschaltung des linken | |
| Online-Portals. „Erst wird das Vereinsrecht missbraucht, um ein Medium zu | |
| verbieten. Jetzt wird die Kritik daran kriminalisiert.“ | |
| Die Bloggerin Detlef Georgia Schulze, die sich gegen das Verbot der linken | |
| Plattform einsetzte, sieht im Gespräch mit der taz keine juristischen | |
| Hindernisse, mit einem neuen Herausgeber*innenkreis | |
| Indymedia-Linksunten wieder zu reaktivieren. „Dass dies noch nicht | |
| geschehen ist, ist vorrangig ein praktisches oder politisches Problem und | |
| nur nachrangig ein juristisches“, betont Schulze. | |
| Das dürfte daran liegen, dass in Zeiten von Facebook und Twitter und | |
| Telegram linke Onlineplattformen massiv an Bedeutung verloren haben. | |
| Allerdings ist ein Teil der Texte, die auf linksunten.indymedia | |
| veröffentlicht waren, mittlerweile in einem Archiv unter | |
| [3][https://linksunten.indymedia.org] wieder einsehbar. | |
| 21 Mar 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Podcaster-ueber-G20-Gipfel-in-Hamburg/!5862697 | |
| [2] /Razzia-bei-Freiburger-Alternativradio/!5906653 | |
| [3] https://linksunten.indymedia.org/ | |
| ## AUTOREN | |
| Peter Nowak | |
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