# taz.de -- Homöopathie als Kassenleistung: Glaubensmedizin – auf eigene Kos… | |
> Dass Gesundheitsminister Lauterbach homöopathische Arznei nicht mehr als | |
> Kassenleistung zählen will, ist richtig. Doch alternative Medizin hat | |
> ihren Nutzen. | |
Bild: Glaubenssache Globuli | |
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) [1][will den gesetzlichen | |
Krankenkassen verbieten], Leistungen der Homöopathie und der | |
anthroposophischen Medizin weiterhin aus Beitragsmitteln zu finanzieren. | |
Das ist grundsätzlich richtig. Es wäre aber falsch, die ganzheitliche | |
Medizin, die schulmedizinische Verfahren ergänzt, generell zu verdammen. | |
Die Ausgaben der Krankenkassen für die Homöopathie und die | |
anthroposophische Medizin sind relativ gering. Von einem Einsparpotenzial | |
von 22 Millionen Euro im Jahr ist die Rede – wenig im Vergleich zu den 50 | |
Milliarden Euro, die insgesamt von den Kassen für Arzneimittel ausgegeben | |
werden. Die Leistungen von Heilpraktiker:innen werden übrigens nicht | |
bezahlt. Nur wenn Ärzt:innen etwa mit einer Zusatzausbildung in | |
Homöopathie behandeln, zahlen das die Kassen – in engen Grenzen. | |
Diese Bezuschussung dient als Marketinginstrument, um Mitglieder aus den | |
gebildeten Mittelschichten heranzuziehen. In diesen auch ökologisch | |
orientierten Milieus besteht häufig Interesse an einer ergänzenden Medizin, | |
was auch aus einer Kritik an der Schulmedizin erwächst. Dass die | |
physiologische Wirksamkeit von Globuli, Echinaceatropfen und Arnikasalbe | |
nicht erwiesen ist, tritt dabei in den Hintergrund. Auch schulmedizinisch | |
orientierte Hausärzt:innen raten bei Schlafproblemen zu – | |
selbstbezahlten – Baldriantropfen und bei Altersbeschwerden zu Ginseng, | |
obwohl deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist. | |
Die nachgewiesene Wirksamkeit, die sogenannte Evidenzbasiertheit, als | |
Grundkriterium für die Zahlungsbereitschaft der Krankenkassen | |
herauszustellen, wie es Lauterbach tut, hat allerdings einen unangenehmen | |
Beigeschmack. Schmerzmittel wie Ibuprofen, Hustensaft, auch Zahnersatz und | |
Brillen sind nachweislich wirksam, müssen aber ganz oder teilweise selbst | |
bezahlt werden. Dass nicht rezeptpflichtige Arzneimittel selbst finanziert | |
werden müssen, wurde vor Jahren als Sparmaßnahme eingeführt – folgenreich | |
für die Armen. | |
In Anbetracht dessen ist es nur angebracht, wenn man die schräge | |
[2][Glaubensmedizin der Homöopathie] aus dem Leistungskatalog der | |
gesetzlichen Kassen verbannt, in den sie nur aus Marketinggründen | |
hineingeraten ist. | |
Eine Ausnahme allerdings müssen die Krankenhäuser sein, die mit ergänzenden | |
Verfahren arbeiten. Wenn etwa auf Krebsstationen die anthroposophische | |
Misteltherapie, rhythmische Massagen und Maltherapien angeboten werden, ist | |
dies [3][Zuwendung, Unterstützung, Beschäftigung] in äußersten | |
Grenzsituationen des Lebens. Hier sollten sich die gesetzlichen Kassen | |
nicht zurückziehen müssen. | |
12 Jan 2024 | |
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## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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