| # taz.de -- Häusliche Gewalt beim Sorgerecht: Opferschutz und Kindeswohl first | |
| > Müttern wird geraten, Gewalt zu verschweigen, da sie ihnen beim | |
| > Sorgerecht nachteilig ausgelegt werden kann. Das muss sich ändern, | |
| > fordert die Linke. | |
| Bild: Opferschutz und Kindeswohl müssen im Zentrum stehen | |
| Berlin taz | Familien- und Justizministerium prüfen derzeit, inwiefern | |
| häusliche Gewalt bei Umgangsverfahren berücksichtigt werden kann. Das | |
| teilte das Justizministerium auf eine kleine Anfrage von Gökay Akbulut, | |
| familienpolitische Sprecherin der Linken, mit. Die Anfrage liegt der taz | |
| vor. Darin verweist Akbulut auf die Kritik der UN-Sonderberichterstatterin | |
| zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem. Sie hatte Ende Juni die | |
| Praxis an Familiengerichten gegenüber gewaltbetroffenen Müttern und Kindern | |
| in Deutschland als Menschenrechtsverletzung bezeichnet. | |
| „In Umgangs- und Sorgerechtsverfahren müssen Opferschutz und Kindeswohl ins | |
| Zentrum der Betrachtungen gerückt werden“, so Akbulut zur taz. „Keinesfalls | |
| darf der notwendige Schutz für Mutter und Kind mit dem Argument einer | |
| vorgeblichen Eltern-Kind-Entfremdung ausgehebelt werden.“ An | |
| Familiengerichten hängen [1][etwa 63 Prozent der Umgangs- und | |
| Sorgerechtsverfahren mit Gewalt zusammen], die vom Vater ausgeht. | |
| Dabei wird Müttern oft geraten, Gewalt zu verschweigen, da sie ihnen zum | |
| Nachteil ausgelegt werden kann. Die sogenannte [2][Hammer-Studie von April | |
| 2022], die 92 Beschlüsse und Urteile untersuchte, kam zu dem Ergebnis, dass | |
| in etwa 90 Prozent der Begründungen eine „zu enge Mutter-Kind-Bindung“ | |
| angeführt wurde, die den Vater entfremden würde. | |
| „Insbesondere dann, wenn es Hinweise auf häusliche Gewalt gibt, ist es für | |
| das Opfer kaum zumutbar, beim Umgangsrecht des Kindes mit dem übergriffigen | |
| Vater mitzuwirken“, so Akbulut. Sie fordert sorgfältige Ermittlungen durch | |
| die Familiengerichte, um die Gefährdungssituation für Mutter und Kind | |
| besser einschätzen zu können, sowie eine bessere Sensibilisierung der | |
| Richterinnen und Richter und Schulungen von Verfahrensbeiständen und | |
| Jugendamtsmitarbeitenden. | |
| ## Wirkt sich aufs Kindeswohl aus | |
| Laut [3][Artikel 31 der Istanbul-Konvention] müssen gewalttätige Vorfälle | |
| bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht der Kinder | |
| berücksichtigt werden. Noch im Dezember äußerte sich das Justizministerium | |
| dazu, [4][dass „keine Erkenntnisse vorliegen], dass häusliche Gewalt in | |
| familiengerichtlichen Verfahren systematisch nicht angemessen | |
| berücksichtigt würde“. | |
| In der [5][aktuellen Antwort] heißt es vom Justizministerium: „Auch bei den | |
| sorgerechtlichen Vorschriften muss häusliche Gewalt zwischen den | |
| Elternteilen beachtet werden, da sich diese erheblich auf das Kindeswohl | |
| auswirken kann, wobei bei einer Gefährdung des Kindeswohls als ultima ratio | |
| auch eine Entziehung der elterlichen Sorge nach §1666 BGB in Betracht zu | |
| ziehen ist.“ | |
| 13 Jul 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Schutz-vor-Gewalt-nach-einer-Trennung/!5918589 | |
| [2] https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/S… | |
| [3] https://istanbulkonvention.ch/html/blog/text.html | |
| [4] /Studie-ueber-Sexismus/!5899342 | |
| [5] https://goekay-akbulut.de/wp-content/uploads/Linke-20_4562-RS-und-Antwort.p… | |
| ## AUTOREN | |
| Nicole Opitz | |
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