# taz.de -- Häusliche Gewalt und Kindeswohl: Gefahr für Kinder | |
> Was nutzen Gewaltschutzmaßnahmen, wenn Gerichte verlangen, dass Kinder | |
> regelmäßigen Umgang mit prügelnden Elternteilen haben müssen? | |
Bild: In Deutschland kann ein Mann seine Frau verprügeln und bekommt trotzdem … | |
Die [1][Gewalt in Partnerschaften] stieg 2022 gegenüber dem Vorjahr um 9,4 | |
Prozent. 80 Prozent der Gewaltopfer waren Frauen, 78 Prozent der Täter | |
Männer. Kinder bleiben hierbei zu oft unberücksichtigt. Denn was nützen | |
Wohnungswegweisungen und Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, wenn | |
gleichzeitig Jugendämter und [2][Familiengerichte] verlangen, dass die | |
Gewalttäter sofort und regelmäßig Umgang mit ihren Kindern haben müssen? | |
In der Mehrzahl betrifft dies Mütter. Wehren sie sich gegen diese | |
erzwungenen Umgänge, wird ihnen nicht selten trotz der erlittenen Gewalt | |
vorgehalten, dass sie dem anderen (schlagenden) Elternteil gegenüber | |
„bindungsintolerant“ seien, da sie den Umgang zwischen dem Gewalttäter und | |
den Kindern behindern würden. | |
Dabei ist es nicht nur normal, einem schlagenden Elternteil gegenüber | |
(bindungs-)intolerant zu sein, sondern gesetzlich geboten. So ist der | |
Elternteil, bei dem das Kind lebt, nach Paragraf 171 Strafgesetzbuch sogar | |
verpflichtet, sein Kind vor Umgängen mit einem Schläger/einer Schlägerin zu | |
schützen. Nach häuslicher Gewalt Umgänge durchzusetzen, unterläuft damit | |
strafrechtliche Ermittlungen und Gefahren verhindernde Maßnahmen und ist | |
ein Verstoß gegen Artikel 31 der [3][Istanbul-Konvention] zum Schutz von | |
Frauen und Kindern vor Gewalt. | |
Seit mehr als 5 Jahren ist Deutschland zur Umsetzung der | |
Istanbul-Konvention, die den Rang eines Bundesgesetzes hat, verpflichtet. | |
Es darf nicht länger getrennt werden zwischen partnerschaftlicher Gewalt | |
und Kindeswohlgefährdung. Richter und Jugendamtsmitarbeiter brauchen | |
offensichtlich klarere Vorgaben, was eine Kindeswohlgefährdung ist und was | |
nicht. | |
Beispielgebend ist hier Frankreich, bei dem im „Code civil“ geregelt ist, | |
dass Elternteilen, die in Gegenwart der zur Familie gehörenden Kinder | |
körperliche oder psychische Gewalt gegen den Partner ausgeübt haben, die | |
elterliche Sorge entzogen wird. Deutschland ist bei familienrechtlichen | |
Entscheidungen einfach zu täterfreundlich. | |
11 Jul 2023 | |
## LINKS | |
[1] /Zunehmende-Gewalt-in-Partnerschaften/!5943214 | |
[2] /Schutz-vor-Gewalt-nach-einer-Trennung/!5918589 | |
[3] /Votum-des-EU-Parlaments/!5931546 | |
## AUTOREN | |
Rainer Becker | |
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