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# taz.de -- Häusliche Gewalt und Kindeswohl: Gefahr für Kinder
> Was nutzen Gewaltschutzmaßnahmen, wenn Gerichte verlangen, dass Kinder
> regelmäßigen Umgang mit prügelnden Elternteilen haben müssen?
Bild: In Deutschland kann ein Mann seine Frau verprügeln und bekommt trotzdem …
Die [1][Gewalt in Partnerschaften] stieg 2022 gegenüber dem Vorjahr um 9,4
Prozent. 80 Prozent der Gewaltopfer waren Frauen, 78 Prozent der Täter
Männer. Kinder bleiben hierbei zu oft unberücksichtigt. Denn was nützen
Wohnungswegweisungen und Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, wenn
gleichzeitig Jugendämter und [2][Familiengerichte] verlangen, dass die
Gewalttäter sofort und regelmäßig Umgang mit ihren Kindern haben müssen?
In der Mehrzahl betrifft dies Mütter. Wehren sie sich gegen diese
erzwungenen Umgänge, wird ihnen nicht selten trotz der erlittenen Gewalt
vorgehalten, dass sie dem anderen (schlagenden) Elternteil gegenüber
„bindungsintolerant“ seien, da sie den Umgang zwischen dem Gewalttäter und
den Kindern behindern würden.
Dabei ist es nicht nur normal, einem schlagenden Elternteil gegenüber
(bindungs-)intolerant zu sein, sondern gesetzlich geboten. So ist der
Elternteil, bei dem das Kind lebt, nach Paragraf 171 Strafgesetzbuch sogar
verpflichtet, sein Kind vor Umgängen mit einem Schläger/einer Schlägerin zu
schützen. Nach häuslicher Gewalt Umgänge durchzusetzen, unterläuft damit
strafrechtliche Ermittlungen und Gefahren verhindernde Maßnahmen und ist
ein Verstoß gegen Artikel 31 der [3][Istanbul-Konvention] zum Schutz von
Frauen und Kindern vor Gewalt.
Seit mehr als 5 Jahren ist Deutschland zur Umsetzung der
Istanbul-Konvention, die den Rang eines Bundesgesetzes hat, verpflichtet.
Es darf nicht länger getrennt werden zwischen partnerschaftlicher Gewalt
und Kindeswohlgefährdung. Richter und Jugendamtsmitarbeiter brauchen
offensichtlich klarere Vorgaben, was eine Kindeswohlgefährdung ist und was
nicht.
Beispielgebend ist hier Frankreich, bei dem im „Code civil“ geregelt ist,
dass Elternteilen, die in Gegenwart der zur Familie gehörenden Kinder
körperliche oder psychische Gewalt gegen den Partner ausgeübt haben, die
elterliche Sorge entzogen wird. Deutschland ist bei familienrechtlichen
Entscheidungen einfach zu täterfreundlich.
11 Jul 2023
## LINKS
[1] /Zunehmende-Gewalt-in-Partnerschaften/!5943214
[2] /Schutz-vor-Gewalt-nach-einer-Trennung/!5918589
[3] /Votum-des-EU-Parlaments/!5931546
## AUTOREN
Rainer Becker
## TAGS
häusliche Gewalt
Gewalt gegen Frauen
Kindeswohl
Sorgerecht
häusliche Gewalt
Verbraucherschutz
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
häusliche Gewalt
häusliche Gewalt
Istanbul-Konvention
Eltern
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