Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Häusliche Gewalt beim Sorgerecht: Opferschutz und Kindeswohl first
> Müttern wird geraten, Gewalt zu verschweigen, da sie ihnen beim
> Sorgerecht nachteilig ausgelegt werden kann. Das muss sich ändern,
> fordert die Linke.
Bild: Opferschutz und Kindeswohl müssen im Zentrum stehen
Berlin taz | Familien- und Justizministerium prüfen derzeit, inwiefern
häusliche Gewalt bei Umgangsverfahren berücksichtigt werden kann. Das
teilte das Justizministerium auf eine kleine Anfrage von Gökay Akbulut,
familienpolitische Sprecherin der Linken, mit. Die Anfrage liegt der taz
vor. Darin verweist Akbulut auf die Kritik der UN-Sonderberichterstatterin
zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem. Sie hatte Ende Juni die
Praxis an Familiengerichten gegenüber gewaltbetroffenen Müttern und Kindern
in Deutschland als Menschenrechtsverletzung bezeichnet.
„In Umgangs- und Sorgerechtsverfahren müssen Opferschutz und Kindeswohl ins
Zentrum der Betrachtungen gerückt werden“, so Akbulut zur taz. „Keinesfalls
darf der notwendige Schutz für Mutter und Kind mit dem Argument einer
vorgeblichen Eltern-Kind-Entfremdung ausgehebelt werden.“ An
Familiengerichten hängen [1][etwa 63 Prozent der Umgangs- und
Sorgerechtsverfahren mit Gewalt zusammen], die vom Vater ausgeht.
Dabei wird Müttern oft geraten, Gewalt zu verschweigen, da sie ihnen zum
Nachteil ausgelegt werden kann. Die sogenannte [2][Hammer-Studie von April
2022], die 92 Beschlüsse und Urteile untersuchte, kam zu dem Ergebnis, dass
in etwa 90 Prozent der Begründungen eine „zu enge Mutter-Kind-Bindung“
angeführt wurde, die den Vater entfremden würde.
„Insbesondere dann, wenn es Hinweise auf häusliche Gewalt gibt, ist es für
das Opfer kaum zumutbar, beim Umgangsrecht des Kindes mit dem übergriffigen
Vater mitzuwirken“, so Akbulut. Sie fordert sorgfältige Ermittlungen durch
die Familiengerichte, um die Gefährdungssituation für Mutter und Kind
besser einschätzen zu können, sowie eine bessere Sensibilisierung der
Richterinnen und Richter und Schulungen von Verfahrensbeiständen und
Jugendamtsmitarbeitenden.
## Wirkt sich aufs Kindeswohl aus
Laut [3][Artikel 31 der Istanbul-Konvention] müssen gewalttätige Vorfälle
bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht der Kinder
berücksichtigt werden. Noch im Dezember äußerte sich das Justizministerium
dazu, [4][dass „keine Erkenntnisse vorliegen], dass häusliche Gewalt in
familiengerichtlichen Verfahren systematisch nicht angemessen
berücksichtigt würde“.
In der [5][aktuellen Antwort] heißt es vom Justizministerium: „Auch bei den
sorgerechtlichen Vorschriften muss häusliche Gewalt zwischen den
Elternteilen beachtet werden, da sich diese erheblich auf das Kindeswohl
auswirken kann, wobei bei einer Gefährdung des Kindeswohls als ultima ratio
auch eine Entziehung der elterlichen Sorge nach §1666 BGB in Betracht zu
ziehen ist.“
13 Jul 2023
## LINKS
[1] /Schutz-vor-Gewalt-nach-einer-Trennung/!5918589
[2] https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/S…
[3] https://istanbulkonvention.ch/html/blog/text.html
[4] /Studie-ueber-Sexismus/!5899342
[5] https://goekay-akbulut.de/wp-content/uploads/Linke-20_4562-RS-und-Antwort.p…
## AUTOREN
Nicole Opitz
## TAGS
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
häusliche Gewalt
Gewalt gegen Frauen
Kindeswohl
Kindeswohlgefährdung
Sorgerecht
Longread
Väterrecht
häusliche Gewalt
häusliche Gewalt
Eltern
Gewalt gegen Frauen
Untersuchungshaft
häusliche Gewalt
häusliche Gewalt
Familie
## ARTIKEL ZUM THEMA
Wenn das Kind ins Ausland entführt wird: Nicht ohne meinen Vater
Nikola H. war acht, als ihre amerikanische Mutter mit ihr in die USA zog –
gegen den Willen des Vaters. Ihre Geschichte ist kein Einzelfall.
Bundesregierung geht auf Distanz: Ein Pseudo-Konzept des Väterrechts
Der Vorwurf der „Eltern-Kind-Entfremdung“ soll vor Gericht nicht mehr
genutzt werden, so eine Mitteilung des Justizministeriums.
Pläne gegen Gewalt an Frauen: Das Schweigen brechen
Familienministerin Lisa Paus trifft sich mit Aktivistinnen, um zu beraten,
wie Frauen besser geschützt werden können: Die Täter kommen ins Visier.
Berliner Dokumentarfilm: Häusliche Gewalt kann jede treffen
Der Dokumentarfilm „Zuflucht nehmen“ ist etwas besonderes: Regisseurin
Selina Höfner ist vom Fach und stellt Frauen nicht als Opfer dar.
Doku über Eltern: Mütter kleingehalten
Linda M. wird ihr Kind wegen zu enger Bindung weggenommen. Eine Doku
beleuchtet die Struktur dahinter.
Überfüllte Frauenhäuser: Kein Platz für Frauen in Not
Berliner Frauenhäuser klagen über zu wenige Plätze. Auch weil die Frauen
wegen des Mangels an bezahlbarem Wohnraum immer länger bleiben müssten.
Mutter unter Mordverdacht: Sieben Monate ohne Baby im Knast
Im Mordprozess gegen eine Frau in Hamburg entlastet eine Kollegin die
Angeklagte. Das Alibi war dem Gericht bekannt. Warum ist sie noch in Haft?
Expertin über häusliche Gewalt: „Gleichstellung hilft gegen Gewalt“
Das Lagebild zu häuslicher Gewalt ist alarmierend, sagt Expertin Katharina
Göpner. Dabei sieht sie auch Handlungsbedarf im Sorge- und Umgangsrecht.
Häusliche Gewalt und Kindeswohl: Gefahr für Kinder
Was nutzen Gewaltschutzmaßnahmen, wenn Gerichte verlangen, dass Kinder
regelmäßigen Umgang mit prügelnden Elternteilen haben müssen?
Entscheidungspraxis im Familienrecht: Mutter-Kind-Bindung wird zerstört
Obwohl das „PAS-Sydrom“ lange als widerlegt gilt, hält sich die Idee, dass
Mütter ihr Kind manipulieren. Das richte Schaden an, warnen ForscherInnen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.