# taz.de -- Gesetzentwurf von Innenministerin Faeser: Fünf Prozent mehr Abschi… | |
> Von ihrem Gesetzentwurf erhofft sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser | |
> mehr Abschiebungen. Ob das klappt, scheint fraglich. | |
Bild: Mehr abgelehnte Asylbewerber:innen sollen abgeschoben werden (Archivbild) | |
BERLIN taz | Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Zahl der | |
Abschiebungen pro Jahr um fünf Prozent erhöhen. Das geht aus dem | |
71-seitigen Gesetzentwurf für ein „Rückführungsverbesserungsgesetz“ herv… | |
den Faeser [1][am Mittwoch veröffentlichte.] | |
Der Gesetzentwurf ist keine Reaktion auf die Landtagswahlen in Hessen und | |
Bayern, bei denen die AfD am Wochenende stark zulegte und [2][die SPD | |
deutlich verlor.] Vielmehr hatte die Innenministerin bereits im August | |
einen „Diskussionsentwurf“ zu diesem Thema vorgelegt. | |
Dass abgelehnte Asylantragsteller:innen zu großen Teilen in | |
Deutschland bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können, führt schon | |
seit Jahren zu Akzeptanzproblemen. In den Jahren 2021 und 2022 wurden | |
jeweils „nur“ rund 12.000 Personen aus Deutschland abgeschoben. | |
Ausreisepflichtig waren Ende Juni aber rund 280.000 Ausländer:innen, etwa | |
die Hälfte sind abgelehnte Asylbewerber:innen. Rund 80 Prozent der | |
Ausreisepflichtigen haben allerdings eine Duldung, weil die Abschiebung aus | |
rechtlichen oder praktischen Gründen nicht möglich ist. | |
Faeser schlägt nun eine Vielzahl von Maßnahmen vor, von denen sie aber | |
selbst wohl keinen großen Effekt erwartet. Laut ihrem Gesetzentwurf soll | |
die Zahl der Abschiebungen damit lediglich um 600 pro Jahr gesteigert | |
werden, das heißt um fünf Prozent gegenüber den beiden Vorjahren. | |
## Ausländerbehörden entlastet | |
Da viele Abschiebungen an einer unklaren Identität der Ausreisepflichtigen | |
scheitern, will Faeser nun auch Wohnraumdurchsuchungen zulassen, die nur | |
der Identitätsfeststellung dienen. So soll etwa ein versteckter Reisepass | |
gefunden werden. Wenn der Ausreisepflichtige selbst gesucht wird, sollen | |
neben seinem Zimmer auch andere Räume der Unterkunft durchsucht werden | |
dürfen. | |
Abschiebungen sollen künftig in der Regel ohne vorherige Ankündigung | |
möglich sein. Bisher musste ab einer Duldungszeit von einem Jahr die | |
Abschiebung einen Monat vorab angekündigt werden. Künftig soll das nur noch | |
für Familien mit Kindern gelten. Zur Vorbereitung einer Abschiebung soll | |
jeder Ausreisepflichtige künftig 28 Tage (statt bisher 10 Tage) in | |
Gewahrsam genommen werden können. Eine Fluchtgefahr wie bei der | |
Abschiebehaft ist hier nicht erforderlich. | |
Hauptstreitpunkt beim Diskussionsentwurf im August war die erleichterte | |
Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen ohne gerichtliche | |
Verurteilung. Manche Medien schürten die Angst, dass nun Clan-Angehörige | |
wegen bloßer Verwandtschaft oder gar [3][wegen ihres Nachnamens Deutschland | |
verlassen müssen]. Dies hat das Ministerium schon damals als | |
Missverständnis bezeichnet.Jetzt steht das auch ausdrücklich in der | |
Begründung des Gesetzentwurfs. | |
Eine Ausweisung bedeutet zunächst nur den Verlust des Aufenthaltsrechts. | |
Die Abschiebung ist der nächste Schritt und bei den Mitgliedern sogenannter | |
„Clans“ oft besonders schwierig. Wenn sie nicht ohnehin längst Deutsche | |
sind, sind sie oft staatenlos oder die mutmaßlichen Herkunftsstaaten wollen | |
mit ihnen nichts zu tun haben. Mehr Ausweisungen führen dann oft nur zu | |
mehr Ausreisepflichtigen, die aber nicht abgeschoben werden. | |
Positiv sind im Gesetzentwurf Maßnahmen, die die überlasteten | |
Ausländerbehörden entlasten sollen. So soll die Aufenthaltsgestattung für | |
Asylbewerber künftig sechs Monate (statt drei Monate) gelten. Dies spare | |
170.000 Behördenbesuche pro Jahr, heißt es im Gesetzentwurf. Die | |
Aufenthaltserlaubnis von subsidiär Geschützten soll von einem Jahr auf drei | |
Jahre verlängert werden. Das vermeide weitere 8.000 Termine auf den | |
Ausländerämtern. | |
12 Oct 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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