# taz.de -- Geplante Krankenhausreform: Gutachten gegen Lauterbach | |
> Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die geplante Krankenhausreform | |
> verfassungswidrig ist. Der Gesundheitsminister gibt sich gelassen. | |
Bild: Begrüßt es, dass die Länder Rechtsaspekte der Krankenhausreform prüfe… | |
BERLIN taz | Drei LandesgesundheitsministerInnen legten am | |
Donnerstag im [1][Streit über die Krankenhausreform] nach. Ein von ihnen | |
beauftragtes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschläge, die der | |
Reform zugrunde liegen, verfassungswidrig sind. Gesundheitsminister Karl | |
Lauterbach (SPD) sprach vom üblichen Gutachterstreit. | |
Im Dezember legte eine vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte | |
ExpertInnenkommission [2][einen Vorschlag für eine Reform der | |
Krankenhausvergütung] vor. Der Vorschlag beinhaltet nicht nur eine | |
teilweise Abkehr von den seit Jahren kritisierten Fallpauschalen. Die | |
Vergütung soll künftig außerdem an klare Qualitätsvorgaben geknüpft werden. | |
Dafür sollen Krankenhäuser in Leistungsbereiche und Versorgungslevel | |
eingestuft werden. Hintergrund der Reform sind [3][die Finanznot vieler | |
Kliniken], der gravierende Personalmangel und die in Studien festgestellten | |
Qualitätsunterschiede gerade bei aufwändigen Behandlungen. | |
Einzelne Länder, allen voran Bayern, hatten direkt bei Bekanntwerden der | |
Reformvorschläge kritisiert, dass die Kompetenzen der Länder | |
verfassungswidrig beschnitten würden. Die GesundheitsministerInnen | |
aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – allesamt | |
CDU/CSU-geführt – haben schließlich das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. | |
## AOK-Gutachten mit gegenteiligem Ergebnis | |
Der Gutachter Ferdinand Wollenschläger, Rechtsprofessor an der Universität | |
Augsburg, kam zu dem Schluss, dass die Vorschläge der Regierungskommission | |
massive Auswirkungen auf die Krankenhausplanungskompetenz der Länder | |
hätten. Der Gutachter empfiehlt, der Bund solle es bei einer reinen | |
Vergütungsneurelegung belassen und weitergehende Reformen den Ländern | |
überlassen. Selbst eine Formulierung von Rahmenvorgaben durch den Bund sei | |
mit verfassungsrechtlichen Risiken behaftet. | |
„Der Bund ist in dieser Frage einfach übergriffig gegenüber den Ländern“, | |
sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei | |
der Vorstellung des Gutachtens. Sein Ministerium habe selbst in den | |
vergangenen drei Jahren eine Krankenhausreform erarbeitet, so Laumann, an | |
der sich der Bund hätte besser orientieren sollen. Es sei „unverhandelbar, | |
dass die Länder entscheiden, wo welche Versorgung vorgehalten wird“, sagte | |
Klaus Holetschek aus Bayern, wo sich die CSU aktuell im Wahlkampf befindet. | |
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) | |
betonte: „Wir sind heute nicht hier, weil wir die Krankenhausreform | |
verhindern wollen.“ Dass sie auf der Planungskompetenz der Länder | |
beharrten, habe nicht nur juristische Gründe, sondern auch inhaltliche. Die | |
regionalen Unterschiede – etwa zwischen dünn besiedelten Flächenstaaten und | |
Stadtstaaten – würden ein länderspezifisches Vorgehen notwendig machen. | |
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte es, dass die Länder | |
rechtliche Aspekte der Reform prüfen ließen. „Das vorgelegte | |
Rechtsgutachten befasst sich aber mit überholten Reformplänen der | |
Krankenhausreform und wird von anderen Gutachtern auch so nicht bestätigt.“ | |
Ein von der AOK beauftragtes Gutachten war zu einem gegenteiligen Ergebnis | |
gekommen. | |
Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission, die die Reformpläne erarbeitet | |
hatte, sagte auf taz-Anfrage, dass im aktuellen Ausarbeitungsprozess der | |
Bund und „im Grunde alle Länder“ konstruktiv zusammenarbeiteten und das | |
Ergebnis noch gar nicht feststünde. | |
Ein Gesetzentwurf zur Reform der Krankenhausvergütung soll laut | |
Gesundheitsminister Lauterbach bis zum Sommer vorliegen. | |
20 Apr 2023 | |
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## AUTOREN | |
Manuela Heim | |
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