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# taz.de -- FragDenStaat scheitert mit Klage: Rechte Namensliste bleibt geheim
> Die Transparenz-Aktivisten von FragDenStaat hatten geklagt, dass das BKA
> rechte Namenssammlungen veröffentlicht. Nun sind sie gescheitert.
Bild: In seiner Geheimhaltung bestätigt: das Bundeskriminalamt
Wiesbaden taz | Das Bundeskriminalamt (BKA) muss so genannte
„Feindeslisten“ der rechtsextremistischen Gruppe Nordkreuz nicht
herausgeben. Mit diesem Ergebnis endete am Verwaltungsgericht Wiesbaden ein
rund einjähriges Verfahren, das Arne Semsrott von der Transparenzplattform
FragDenStaat betrieben hatte.
Die taz hatte umfassend über die Preppergruppe „Nordkreuz“ berichtete, die
Teil eines bundesweiten Netzwerkes ist, in dem sich unter anderem
Elite-Soldaten, Polizisten und private Sicherheitskräfte vernetzen und
teilweise mit paramilitärischen Übungen auf einen Tag X vorbereiten.
Bei zwei Durchsuchungen 2017 und 2018 hatte das BKA bei
Nordkreuz-Mitgliedern Namenssammlungen beschlagnahmt. Die Listen wurden
fortan in den Medien [1][als „Feindes-“ oder gar als „Todeslisten“
bezeichnet], weil Nordkreuz-Mitglieder im Fall eines Zusammenbruchs der
Ordnung politische Gegner töten wollten. Der Großteil der Daten, nach
BKA-Angaben etwa 24 100 Namen, stammt aus dem bereits 2015 erfolgten Hack
einer Kundenkartei des Punk-Versands „Impact“. Mehrere hundert weitere
Namen stammen aus neuen Namens- und Material-Zusammenstellungen von
Nordkreuz-Mitgliedern. Zusammen soll es laut BKA um knapp 25.000 Datensätze
gehen.
Arne Semsrott verlangte schon im August 2018 die Herausgabe der Listen und
berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Er wolle als
Journalist darüber berichten, insbesondere über die Gefahren, die
Journalisten drohen, die auf der Liste stehen. Doch Semsrott hatte auch
einen Hintergedanken: Weil es um persönliche Daten geht, müsste das BKA
zunächst alle Betroffenen fragen, ob sie mit der Herausgabe ihrer Namen
einverstanden sind. So wäre das BKA gezwungen gewesen, alle Personen zu
informieren, die auf der Liste stehen.
Doch das BKA lehnte den Antrag im November 2018 ab. Semsrott habe kein
vorrangiges Interesse an der Herausgabe der schutzbedürftigen Daten von
Dritten. Außerdem bestehe kein Anspruch auf Herausgabe, weil die Daten aus
einem Ermittlungsverfahren stammen.
## FragDenStaat verzichtet auf ein Urteil
Im Prozess vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde schnell deutlich,
dass auch die Richter keinen Anspruch auf Herausgabe der Listen sehen.
Entscheidend war für sie das noch laufende Ermittlungsverfahren des
Generalbundesanwalts gegen zwei Nordkreuz-Mitglieder wegen „Vorbereitung
einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Um Geld zu sparen,
verzichtete Semsrott daraufhin auf ein Urteil und erklärte das Verfahren
für erledigt.
Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Hans-Hermann Schild das Verhalten des
BKA in diesem Verfahren als „Rumgeeiere“ kritisiert. Die Argumentation des
Amtes nannte er „nebulös“ und „semiprofessionell“. Auch über den Klä…
äußerte der Richter Unverständnis. Wenn Semsrott über die Gefährdung von
Journalisten schreiben wolle, so solle er sich mit einem presserechtlichen
Anspruch direkt an den Generalbundesanwalt wenden, empfahl Richter Schild.
Eine Informationen aller Betroffenen – die eigentliche Intention Semsrotts
– wäre so aber nicht zu erreichen.
Inzwischen haben die Landeskriminalämter von Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Brandenburg begonnen, Betroffene zu
informieren, dass sie auf den Nordkreuz-Listen stehen. (AZ 6 K 376/19. WI)
19 Aug 2019
## LINKS
[1] /Feindeslisten-von-Rechtsextremen/!5520766
## AUTOREN
Christian Rath
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Nordkreuz
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Schwerpunkt Hannibals Schattennetzwerk
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