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# taz.de -- Streit um Glyphosat-Gutachten: Urheber mit Geheimnis
> Eine Bundesbehörde versucht die Veröffentlichung eines Gutachtens zu
> verhindern. Dafür nutzt sie das Urheberrecht – missbräuchlich, laut
> Kritikern.
Bild: Mit öffentlichen Geldern erstellte Texte von Behörden sollten öffentli…
Seit Anfang des Jahres zieht sich ein Rechtsstreit zwischen der
Nichtregierungsorganisation Open Knowlegde Foundation (OKF) und dem
Bundeslandwirtschaftsministerium. [1][Im Februar veröffentlichte die NGO
auf ihrer Plattform FragDenStaat ein Gutachten] des Bundesinstituts für
Risikobewertung zum Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat.
Dagegen ging das dem Ministerium unterstellte Institut gerichtlich vor –
mit der Begründung, die OKF habe sein Urheberrecht verletzt. Im Frühjahr
erließ das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung, in der die
Veröffentlichung des Gutachtens untersagt wurde. Diese Entscheidung wurde
nach der mündlichen Verhandlung im Juli jedoch zurückgenommen. Seitdem ist
das Gutachten wieder auf der Webseite von FragDenStaat abrufbar.
Das Bundesinstitut gibt sich jedoch nicht geschlagen und will nun einen
Schadensersatzanspruch geltend machen. Dafür hat es die OKF auf Übernahme
der Rechtskosten verklagt. Das sorgt jedoch für Gegenwehr: Zusammen mit den
Journalistengewerkschaften, der Wikimedia Foundation und Reporter ohne
Grenzen [2][hat die OKF am Mittwoch einen offenen Brief ans
Justizministerium geschickt].
Ganz offensichtlich geht es dabei weniger um die rund 1.200 Euro, die das
Bundesamt haben möchte. Im Vergleich zu den mehr als 10.000 Euro Kosten,
die der OKF in dem Verfahren nach eigenen Angaben bislang entstanden sind,
eine ohnehin vergleichsweise niedrige Summe. Das Prinzip aber, Dokumente,
die mit Steuergeldern erstellt wurden, über den Umweg des Urheberrechts
einer Quasigeheimhaltung zu unterwerfen, wird mit deutlichen Worten
angegriffen. In dem offenen Brief ist die Rede von „taktischer
Zweckentfremdung“ des Urheberrechts für „zensur-ähnliche“ Zwecke.
Das Vorgehen des Bundesministeriums ist „grundsätzlicher leider zulässig“,
wie Arne Semsrott von der OKF gegenüber der taz bestätigt. Im Brief wird
erklärt, dass es nötig sei, das deutsche Urheberrecht so zu reformieren,
dass Behörden mit öffentlichen Geldern erstellte Texte nicht nach
tagespolitischem Bedarf unter Verschluss halten können. Statt
missbräuchlich Urheberrechte vorzuschieben, müsse der Zugang zu Dokumenten
für Journalist*innen gerade erleichtert werden.
11 Dec 2019
## LINKS
[1] https://fragdenstaat.de/blog/2019/01/03/verklagt-uns-doch-bundesinstitut-wi…
[2] https://fragdenstaat.de/aktionen/zensurheberrecht-klage-2019/
## AUTOREN
Daniél Kretschmar
## TAGS
Informationsfreiheitsgesetz
Schwerpunkt Pressefreiheit
Schwerpunkt Glyphosat
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Volksentscheid
Frontex
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