# taz.de -- FragDenStaat scheitert mit Klage: Rechte Namensliste bleibt geheim | |
> Die Transparenz-Aktivisten von FragDenStaat hatten geklagt, dass das BKA | |
> rechte Namenssammlungen veröffentlicht. Nun sind sie gescheitert. | |
Bild: In seiner Geheimhaltung bestätigt: das Bundeskriminalamt | |
WIESBADEN taz | Das Bundeskriminalamt (BKA) muss so genannte | |
„Feindeslisten“ der rechtsextremistischen Gruppe Nordkreuz nicht | |
herausgeben. Mit diesem Ergebnis endete am Verwaltungsgericht Wiesbaden ein | |
rund einjähriges Verfahren, das Arne Semsrott von der Transparenzplattform | |
FragDenStaat betrieben hatte. | |
Die taz hatte umfassend über die Preppergruppe „Nordkreuz“ berichtete, die | |
Teil eines bundesweiten Netzwerkes ist, in dem sich unter anderem | |
Elite-Soldaten, Polizisten und private Sicherheitskräfte vernetzen und | |
teilweise mit paramilitärischen Übungen auf einen Tag X vorbereiten. | |
Bei zwei Durchsuchungen 2017 und 2018 hatte das BKA bei | |
Nordkreuz-Mitgliedern Namenssammlungen beschlagnahmt. Die Listen wurden | |
fortan in den Medien [1][als „Feindes-“ oder gar als „Todeslisten“ | |
bezeichnet], weil Nordkreuz-Mitglieder im Fall eines Zusammenbruchs der | |
Ordnung politische Gegner töten wollten. Der Großteil der Daten, nach | |
BKA-Angaben etwa 24 100 Namen, stammt aus dem bereits 2015 erfolgten Hack | |
einer Kundenkartei des Punk-Versands „Impact“. Mehrere hundert weitere | |
Namen stammen aus neuen Namens- und Material-Zusammenstellungen von | |
Nordkreuz-Mitgliedern. Zusammen soll es laut BKA um knapp 25.000 Datensätze | |
gehen. | |
Arne Semsrott verlangte schon im August 2018 die Herausgabe der Listen und | |
berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Er wolle als | |
Journalist darüber berichten, insbesondere über die Gefahren, die | |
Journalisten drohen, die auf der Liste stehen. Doch Semsrott hatte auch | |
einen Hintergedanken: Weil es um persönliche Daten geht, müsste das BKA | |
zunächst alle Betroffenen fragen, ob sie mit der Herausgabe ihrer Namen | |
einverstanden sind. So wäre das BKA gezwungen gewesen, alle Personen zu | |
informieren, die auf der Liste stehen. | |
Doch das BKA lehnte den Antrag im November 2018 ab. Semsrott habe kein | |
vorrangiges Interesse an der Herausgabe der schutzbedürftigen Daten von | |
Dritten. Außerdem bestehe kein Anspruch auf Herausgabe, weil die Daten aus | |
einem Ermittlungsverfahren stammen. | |
## FragDenStaat verzichtet auf ein Urteil | |
Im Prozess vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde schnell deutlich, | |
dass auch die Richter keinen Anspruch auf Herausgabe der Listen sehen. | |
Entscheidend war für sie das noch laufende Ermittlungsverfahren des | |
Generalbundesanwalts gegen zwei Nordkreuz-Mitglieder wegen „Vorbereitung | |
einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Um Geld zu sparen, | |
verzichtete Semsrott daraufhin auf ein Urteil und erklärte das Verfahren | |
für erledigt. | |
Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Hans-Hermann Schild das Verhalten des | |
BKA in diesem Verfahren als „Rumgeeiere“ kritisiert. Die Argumentation des | |
Amtes nannte er „nebulös“ und „semiprofessionell“. Auch über den Klä… | |
äußerte der Richter Unverständnis. Wenn Semsrott über die Gefährdung von | |
Journalisten schreiben wolle, so solle er sich mit einem presserechtlichen | |
Anspruch direkt an den Generalbundesanwalt wenden, empfahl Richter Schild. | |
Eine Informationen aller Betroffenen – die eigentliche Intention Semsrotts | |
– wäre so aber nicht zu erreichen. | |
Inzwischen haben die Landeskriminalämter von Hessen, | |
Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Brandenburg begonnen, Betroffene zu | |
informieren, dass sie auf den Nordkreuz-Listen stehen. (AZ 6 K 376/19. WI) | |
19 Aug 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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