| # taz.de -- Ferngesteuerte Waffen für die Bundeswehr: Empfehlung: Kampfdrohnen | |
| > Das Verteidigungsministerium schlägt vor, bewaffnete Drohnen für die | |
| > Bundesewehr zu kaufen. Deren Einsatz soll aber an strenge Regeln geknüpft | |
| > werden. | |
| Bild: Ein Soldat zeigt während einer Lehrübung die Aufklärungsdrohne „Alad… | |
| Berlin afp/epd | Das Bundesverteidigungsministerium hat die Anschaffung | |
| [1][bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr] empfohlen. „Bewaffnete Drohnen | |
| erhöhen nicht nur die Sicherheit und Reaktionsfähigkeit unserer eigenen | |
| Kräfte und die unserer Partner im Einsatz, sie können auch signifikant zum | |
| Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Einrichtungen vor Ort beitragen“, | |
| heißt es in einem am Montag veröffentlichten Bericht des Ministeriums an | |
| den Bundestag. Daher sprächen sich das Ministerium und die Bundeswehr für | |
| die Beschaffung solcher Drohnen aus. | |
| Voraussetzung für einen Einsatz von Kampfdrohnen sei die „vorherige | |
| konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages“, heißt es in dem | |
| Bericht. Erfolgen dürfe der Einsatz nur nach strengen Regeln, die | |
| insbesondere den Schutz von Zivilisten gewährleisten sollen. Dafür | |
| formulierte das Ministerium in dem Bericht an den Bundestag eine Liste von | |
| Grundsätzen mit 15 Punkten. | |
| In dem Bericht fasst das Ministerium die Ergebnisse einer mehrwöchigen | |
| gesellschaftlichen Debatte zusammen, in deren Verlauf es Parteien, | |
| Parlamentarier, Vertreter der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler und | |
| Soldaten angehört hatte. | |
| Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass der Bundestag | |
| über einen solchen Schritt erst nach „ausführlicher völkerrechtlicher, | |
| verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ entscheidet. Deshalb hatte | |
| das Verteidigungsministerium im Mai [2][die Debatte] gestartet. Diskutiert | |
| wurde etwa im Verteidigungsministerium sowie bei einem Onlineseminar der | |
| Universität Regensburg. | |
| ## Zivile Opfer auf ein „Mindestmaß“ beschränken | |
| Das Ministerium will den Einsatz bewaffneter Drohnen nun an bestimmte | |
| Grundsätze knüpfen. Solche Einsätze seien „zu unterlassen, wenn zu erwarten | |
| ist, dass diese zu Verlusten an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, | |
| der Verwundung von Zivilpersonen, der Beschädigung ziviler Objekte oder zu | |
| mehreren derartigen Folgen zusammenführen, die in keinem Verhältnis zum | |
| erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen“, heißt | |
| es in dem Bericht für den Bundestag. | |
| Schäden für die Zivilbevölkerung und für zivile Objekte müssten „in jedem | |
| Fall auf ein Mindestmaß beschränkt werden“, schreibt das Ministerium | |
| weiter. Verstöße gegen Einsatzregeln würden disziplinarrechtlich verfolgt. | |
| Bestehe beim Drohneneinsatz der Anfangsverdacht einer Straftat, müsse die | |
| Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. | |
| Der Einsatz von Kampfdrohnen müsse von einem militärischen | |
| Entscheidungsträger „unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters“ genehmigt | |
| werden – außer in Fällen von Selbstverteidigung, schreibt das Ministerium: | |
| „Es gilt der Grundsatz, je wahrscheinlicher zivile Kollateralschäden sind, | |
| desto höher die Entscheidungsebene.“ Nach jedem Einsatz müssten | |
| „grundsätzlich unverzüglich Schaden und Wirkung“ dokumentiert werden. | |
| Bislang setzt die Bundeswehr lediglich unbewaffnete Drohnen zur Aufklärung | |
| ein. Bewaffnete Drohnen zum Kampfeinsatz besitzt sie nicht. Solche Drohnen | |
| sind politisch umstritten, sie gelten auch als mögliches Konfliktthema in | |
| der großen Koalition. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer | |
| (CDU) hatte sich im Dezember bei einem Besuch in Afghanistan für deren | |
| Beschaffung ausgesprochen. | |
| Im Verlauf der Anhörungen hatte sich auch die Bundeswehrführung für den | |
| Einsatz ausgesprochen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, | |
| hatte in einer Diskussionsveranstaltung im Mai die Befürchtung | |
| zurückgewiesen, dass der Einsatz von Kampfdrohnen unkalkulierbare Risiken | |
| mit sich bringe. Er betonte, dass die Bundeswehr bewaffnete Drohnen – | |
| anders als etwa die USA – niemals zur gezielten Tötung von Menschen | |
| einsetzen würde; dafür gäbe es in Deutschland keine rechtliche Grundlage. | |
| 6 Jul 2020 | |
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