| # taz.de -- EuGH-Urteil zu Sozialleistungen: Kein Hartz IV für EU-Zuwanderer | |
| > Deutschland darf EU-Bürger, die in der Bundesrepublik noch gar nicht oder | |
| > nur kurzzeitig gearbeitet haben, vom dauerhaften Bezug von | |
| > Sozialleistungen ausschließen. | |
| Bild: Der Ausschluss von Sozialleistungen verstößt nicht gegen das Gleichbeha… | |
| Berlin rtr | Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Staaten | |
| Hartz-IV-Leistungen verweigern, auch wenn sie bereits eine gewisse Zeit | |
| hierzulande gearbeitet haben. Der Ausschluss von Sozialleistungen verstoße | |
| nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, entschied der Gerichtshof der EU | |
| (EuGH) am Dienstag. Der EuGH bestätigte damit das geltende Recht und die | |
| Linie der Bundesregierung. (AZ: C-67/14) | |
| Geklagt hatte eine schwedische Staatsangehörige, die in Deutschland | |
| Kurzzeitjobs hatte, insgesamt aber weniger als ein Jahr beschäftigt war. | |
| Ein Jobcenter in Berlin hatte ihr und ihren Töchtern zunächst Hartz IV | |
| gezahlt, dann aber nicht mehr. | |
| In Deutschland können arbeitsuchende EU-Bürger bei einer Vorbeschäftigung | |
| von weniger als einem Jahr für bis zu sechs Monate Anspruch auf Leistungen | |
| aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) haben. Nach sechs | |
| Monaten greift ein genereller Leistungsausschluss, der vom EuGH bestätigt | |
| wurde. | |
| Die deutschen Behörden dürften den Richterspruch mit Erleichterung | |
| aufnehmen, da andernfalls hohe Kosten auf die aus Steuern vom Bund | |
| finanzierte Grundsicherung hätten zukommen können. Im November 2014 hatte | |
| der EuGH bereits entschieden, dass EU-Bürger in Deutschland keinen Anspruch | |
| auf Hartz IV haben, wenn sie gar nicht nach einer Arbeit suchen, sondern | |
| nur zum Bezug von Sozialleistungen eingereist sind.(Az: C-333/13) | |
| 15 Sep 2015 | |
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