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# taz.de -- Kommentar ALG II für EU-Bürger: Immer noch ziemlich sozial
> Juristisch einwandfrei und pragmatisch: Der Europäische Gerichtshof
> bestätigt die deutsche Praxis, kein Hartz IV an EU-Ausländer zu zahlen.
Bild: Arbeitssuchende EU_Bürger können hier klingeln, Hartz IV gibt es aber n…
Deutschland muss arbeitssuchenden EU-Bürgern keine Hartz-IV-Leistungen
zahlen. Das besagt die deutsche Gesetzeslage allerdings schon seit 2007.
[1][Der Europäische Gerichtshof hat jetzt nur entschieden], dass dieses
Gesetz – trotz der Diskriminierung von EU-Bürgern – nicht gegen EU-Recht
verstößt.
Das Urteil passt in eine Zeit, in der Europa ratlos auf
Wanderungsbewegungen bisher unbekannter Dimensionen blickt. Es war nicht zu
erwarten, dass der EuGH nun auch noch allen arbeitssuchenden EU-Bürgern aus
Bulgarien oder Rumänien, die nach Deutschland ziehen, einen automatischen
Anspruch auf Hartz IV gibt und so wohl zusätzliche Bewegungen auslöst.
Dass die Bundesrepublik Deutschland, die derzeit einen Großteil der
Flüchtlinge aufnimmt, vom EuGH geschont wird, kommt also nicht
überraschend. Vor drei Jahren hätte der EuGH vermutlich noch anders
entschieden. Juristisch war aber beides gut vertretbar.
Die EuGH-Entscheidung bedeutet nun zwar gewiss keine Förderung der
Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie ist aber auch keine unüberwindliche
Hürde. Nach wie vor bleibt jedem EU-Bürger das Recht unbenommen, in
Deutschland Arbeit zu suchen. Er hat also ein Aufenthaltsrecht, muss aber
seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren – aus Ersparnissen oder durch
einen Kredit. Die Arbeitssuche wird so zur Investition.
In der Praxis gibt es allerdings durchaus noch Möglichkeiten für EU-Bürger,
an Hartz IV zu kommen. Wer ein Gewerbe anmeldet oder eine stundenweise
Beschäftigung übernimmt, kann mit Hartz IV „aufstocken“. Auch wer zunäch…
arbeitet und dann unfreiwillig arbeitslos wird, bekommt Hartz IV. An
alledem ändert auch das jetzige Urteil des Europäischen Gerichtshofs
nichts.
Man sollte die Konsequenzen dieses Urteils deshalb nicht zu schwarzmalen.
Europa ist immer noch ziemlich sozial.
15 Sep 2015
## LINKS
[1] /EuGH-Urteil-zu-Sozialleistungen/!5232210
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
EU-Freizügigkeit
Hartz IV
Europäischer Gerichtshof
Diskriminierung
EuGH
Hartz IV
Jugendarbeitslosigkeit
Hartz IV
EU
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