# taz.de -- Europäischer Gerichtshof zu Hartz IV: Anspruch auch für EU-Auslä… | |
> Der Generalanwalt plädiert in seinem Schlussantrag dafür, EU-Ausländern | |
> Hartz IV zu zahlen, wenn sie bereits in Deutschland gearbeitet haben. Und | |
> er fordert noch mehr. | |
Bild: Ob die Empfehlung von Melchior Wathelet angenommen wird, steht noch aus. | |
LUXEMBURG afp | Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) | |
Melchior Wathelet fordert für arbeitsuchende EU-Ausländer in bestimmten | |
Fällen den Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen ein. Falls ein EU-Ausländer | |
mehr als drei Monate in Deutschland lebt und hier bereits gearbeitet hat, | |
sollte ihm Hartz IV nicht automatisch verweigert werden, falls er dann | |
arbeitslos wird, heißt es in den am Donnerstag in Luxemburg vorgetragenen | |
Schlussanträgen von Wathelet. Der Gerichtshof übernimmt diese Anträge | |
zumeist. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. | |
Wathelet zufolge können EU-Ausländer von Hartz IV jedoch ausgeschlossen | |
werden, wenn sie nach Deutschland kommen, um hier erst noch nach Arbeit zu | |
suchen. Keinen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen haben demnach auch | |
jene, die in die Bundesrepublik einreisen, „ohne Arbeit suchen zu wollen“. | |
Mitgliedsstaaten seien zu solch einem Ausschluss berechtigt, „um das | |
finanzielle Gleichgewicht der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit zu | |
erhalten“, hieß es zur Begründung. | |
Im Ausgangsverfahren soll der Gerichtshof entscheiden, ob der klagenden | |
EU-Bürgerin N. Alimalovic Hartz IV verweigert werden darf. Die Frau war aus | |
dem bosnischen Bürgerkrieg einst nach Deutschland geflohen, hatte dann | |
einen Schweden geheiratet und so eine EU-Staatsbürgerschaft erhalten. | |
Nach der Trennung zog sie mit ihren drei Kindern zurück nach Deutschland | |
und hatte in Kurzzeit-Jobs immer mal wieder Arbeit. Ab Herbst 2011 bekam | |
sie dann Hartz-Leistungen. Doch die stoppte das Jobcenter in | |
Berlin-Neukölln dann mit Verweis auf deutsches Recht, wonach Ausländer, die | |
sich hier nur zur Arbeitssuche aufhalten, keinen Anspruch auf Hartz IV | |
haben. | |
## Hartz IV in erster Linie Sozialleistung | |
Wathelet zufolge ist Hartz IV zwar in erster Linie eine Sozialleistung. Es | |
verstoße aber „gegen den Gleichheitsgrundsatz“, wenn ein EU-Ausländer | |
automatisch davon ausgeschlossen wird, der zuvor weniger als ein Jahr | |
gearbeitet hat und danach mehr als sechs Monate arbeitslos war. Die | |
Betroffenen sollten in solchen Fällen weiter Hartz IV bekommen, wenn sie | |
nachweisen können, dass sie in der Zeit der Arbeitslosigkeit „effektiv und | |
tatsächlich“ Arbeit gesucht haben. | |
Der Generalanwalt plädiert aber über die Fragen des Bundessozialgerichts | |
hinaus dafür, diesen EU-Bürgern auch unabhängig von ihrer Arbeitslosigkeit | |
Sozialhilfe zu gewähren, wenn ihre Kinder hier nachweislich regelmäßig zur | |
Schule gehen. Eltern und deren Kinder hätten in solchen Fällen ein eigenes | |
von der Arbeitssuche unabhängiges Aufenthaltsrecht, denn das Unionsrecht | |
verleihe „diesen Kindern ein Recht auf Zugang zur Ausbildung“ und damit | |
auch zum Aufenthalt. | |
Für den Ausgangsfall der Mutter und ihrer zwei schulpflichtigen Kinder | |
könnte dies laut Wathelet bedeuten, dass sie Anspruch auf | |
Sozialhilfeleistungen haben. Die Ausschlussklausel im deutschen | |
Sozialgesetzbuch gelte für diese Fälle nicht, weil sie sich ausschließlich | |
auf arbeitsuchende EU-Ausländer bezieht. | |
26 Mar 2015 | |
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