# taz.de -- EuGH-Entscheidung zu Auslieferungen: EU-Bürger bleiben zweitklassig | |
> Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs schützt die EU-Bürgerschaft | |
> nicht vor Auslieferung in Drittstaaten. Es gibt aber Schlupflöcher. | |
Bild: Ein wichtiges Ziel der EU ist die Vermeidung der Straflosigkeit von Verbr… | |
Freiburg taz | EU-Bürger dürfen bei Auslieferungen weniger geschützt werden | |
als eigene Staatsbürger. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am | |
Dienstag in einem wegweisenden Urteil entschieden. Zugleich fand er aber | |
eine pfiffige Lösung für das damit verbundene Problem. | |
Im konkreten Fall ging es um den Esten Aleksei Petruhhin. Er wurde aufgrund | |
einer Interpol-Ausschreibung im Nachbarland Lettland festgenommen. Ihm | |
droht die Auslieferung nach Russland, wo ihm bandenmäßiger Drogenhandel | |
vorgeworfen wird. | |
Der oberste Gerichtshof Lettlands hatte aber Zweifel, ob er den Esten nach | |
Russland ausliefern darf – schließlich sei der Este ja EU-Bürger. Zwar | |
sieht die lettische Verfassung nur ein Auslieferungsverbot für Letten vor. | |
Doch das sei eine möglicherweise unzulässige Benachteiligung der anderen | |
EU-Bürger. Immerhin verbieten die EU-Verträge „jede Diskriminierung aus | |
Gründen der Staatsbürgerschaft“. Das lettische Gericht legte die Frage | |
deshalb dem EuGH vor. | |
Die Frage lag in der Luft. Auch das Landgericht Berlin fragte den EuGH | |
Anfang des Jahres, ob EU-Bürger und Deutsche bei Auslieferungen gleich | |
behandelt werden müssen. Im Berliner Fall verlangte ein Italiener von | |
Deutschland Schadenersatz, weil er zur Strafverfolgung in die USA | |
ausgeliefert worden war, während Deutschland die eigenen Staatsbürger nicht | |
in die USA überstellt. | |
Im lettischen Fall entschied der EuGH nun, dass der Este in Lettland zwar | |
grundsätzlich gleich behandelt werden muss. Allerdings gelte dies nicht | |
beim Schutz vor einer Auslieferung. Denn ein wichtiges Ziel der EU sei auch | |
die Vermeidung der Straflosigkeit von Verbrechen. Nach dem | |
völkerrechtlichen Prinzip „ausliefern oder selbst ermitteln“ könnte zwar | |
ein nicht ausgelieferter Lette in Lettland vor Gericht gestellt werden, | |
nicht aber ein Este – jedenfalls wenn es um Straftaten geht, die angeblich | |
in Russland begangen wurden. | |
Der EuGH hat nun aber einen anderen Weg gefunden, wie EU-Bürger in solchen | |
Fällen vor der Auslieferung in Drittstaaten geschützt werden können: | |
Lettland müsste Estland informieren, dass einem Esten die Auslieferung nach | |
Russland droht. Dann könnte Estland seinen Staatsbürger per europäischem | |
Haftbefehl nach Estland holen. Dort wäre er zum einen durch die estnische | |
Verfassung vor Auslieferung geschützt. Zum anderen könnte der Este in | |
seiner Heimat aber auch wegen der russischen Vorwürfe vor Gericht gestellt | |
werden. | |
6 Sep 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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