| # taz.de -- Ausweisung von EU-Ausländern erleichtert: Schlechte Karten für St… | |
| > Je länger EU-Bürger sich legal in einem anderen EU-Staat aufhalten, desto | |
| > schwieriger die Ausweisung. Doch wer ins Gefängnis muss, kann abgeschoben | |
| > werden. | |
| Bild: Neue Regelung für EU-Ausländer: Wer es hier reinkommt, fliegt danach le… | |
| LUXEMBURG dpa | EU-Ausländer, die Gefängnisstrafen verbüßt haben, können | |
| vom Gastland leichter ausgewiesen werden als unbescholtene Bürger anderer | |
| europäischer Staaten. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am | |
| Donnerstag entschieden. | |
| Normalerweise steigt der Schutz vor Ausweisung mit der Dauer des | |
| Aufenthalts, und zwar jeweils nach fünf und zehn Jahren. Die Richter | |
| urteilten aber, dass diese Zeiträume durch Gefängnisaufenthalte | |
| unterbrochen werden. Nach einer Haftstrafe beginne die Zählung von vorne. | |
| Ab zehn Jahren Aufenthalt sei aber eine Einzelfallprüfung nötig. | |
| Konkret geht es um zwei Fälle aus Großbritannien. Ein Londoner Gericht bat | |
| die Kollegen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe bei der | |
| Auslegung der relevanten europäischen Regelungen. | |
| Im ersten Fall klagte ein Nigerianer, der durch Heirat mit einer Irin die | |
| irische Staatsbürgerschaft erlangt hatte - und damit auch EU-Bürger ist. | |
| Seine Frau und er lebten in Großbritannien. Dort wurde er wegen | |
| verschiedener Straftaten zu insgesamt drei Jahren und drei Monaten | |
| Gefängnis verurteilt. | |
| ## Haftzeit zählt nicht als Aufenthalt | |
| Die Behörden lehnten seinen Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis | |
| und damit auch auf verbesserten Schutz vor Ausweisung ab - normalerweise | |
| erwerben EU-Bürger diese nach fünfjährigem Aufenthalt in einem anderen | |
| europäischen Land. | |
| Der Mann argumentierte, dass er inklusive Gefängnisaufenthalten bereits | |
| mehr als fünf Jahre in Großbritannien lebte, außerdem sei er durch seine | |
| Heirat auch Angehöriger einer EU-Bürgerin und damit doppelt geschützt. | |
| Die EuGH-Richter sehen dies anders: Die Gefängnisstrafen ohne Bewährung | |
| seien ein Hinweis auf mangelnden Integrationswillen. Die Haftzeiten müssten | |
| deshalb nicht bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer berücksichtigt | |
| werden. Zudem beginne die Zählung nach jeder Haftzeit von vorne. | |
| Im zweiten Fall wurde eine Portugiesin wegen Misshandlung ihrer Kinder in | |
| Großbritannien zu 21 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Während sie im | |
| Gefängnis saß, beschlossen die Behörden ihre Abschiebung nach Portugal. Die | |
| Frau wehrte sich dagegen, weil sie zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als | |
| zehn Jahre im Land war und damit besonders geschützt. | |
| Dies sei nicht der Fall, meinte der EuGH: Die zehn Jahre kontinuierlichen | |
| Aufenthalts seien nicht ab der Einreise zu berechnen, sondern rückwirkend | |
| vom Zeitpunkt des Ausweise-Beschlusses. Da die Frau zu dieser Zeit bereits | |
| im Gefängnis war, könne nicht mehr von einem zehnjährigen ununterbrochenen | |
| Aufenthalt die Rede sein. | |
| 16 Jan 2014 | |
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