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# taz.de -- Zimmer für Geflüchtete: Gutes Herz allein reicht noch nicht
> Zimmer an Flüchtlinge zu vergeben, ist in der Regel einfach. Einige
> rechtliche Dinge muss man allerdings beachten. Ein Überblick.
Bild: Könnte es bequemer haben: ein Afghane auf einer Bierbank in Bayern.
Berlin taz | Wer ein Zimmer zur Untermiete frei hat und dies an einen
Flüchtling vermieten will, hat mehrere Möglichkeiten: Der einfachste Weg
besteht darin, ein Zimmer an einen anerkannten Flüchtling mit Schutzstatus
zu vergeben – ganz legal mit Untermietvertrag und Kündigungsfristen. Dann
zahlt gegebenenfalls das Jobcenter die Miete. Man kann beispielsweise über
WG-Portale oder örtliche Flüchtlingsinitiativen einen Bewohner oder eine
Bewohnerin suchen.
Bei der vom Jobcenter übernommenen Miete gibt es Höchstgrenzen wie für alle
Hartz-IV-Empfänger. Für eine Person in Berlin etwa sind es maximal 364,50
Euro bruttokalt im Monat.
Will man an Wohnungssuchende vermieten, die sich noch im Asylverfahren
befinden, wird es schwieriger. Diese Flüchtlinge sollen laut Gesetz
eigentlich in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. In einigen Städten wie
Berlin ist es aber dennoch möglich, an Flüchtlinge im Asylverfahren private
Wohnungen und Zimmer zu vermieten.
In Berlin etwa zahlt die Sozialbehörde LaGeSo dann die Miete. Dort kann man
beim [1][Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk] für diese Flüchtlinge ein
Zimmer anbieten. Viele Vermieter hätten zwar gerne Frauen als
Mitbewohnerinnen. „Wir brauchen aber vor allem Zimmer für alleinstehende
Männer“, sagt Sophia Brink vom EJF.
Bei einer Untervermietung in Berlin über das LaGeSo müssen der
Hauptmietvertrag und die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung
vorgelegt werden. Die Miete für das Zimmer muss nachvollziehbar sein,
anteilig zur Hauptmiete. Eine Abrechnung nach Tagessätzen gibt es nicht.
## Vermittler kommen nicht mehr hinterher
Bundesweit vermittelt das privat mit Spendengeldern betriebene Portal
„[2][Flüchtlinge Willkommen]“ Zimmer. Die vier MitarbeiterInnen sammeln die
Angebote über das Internet und versuchen dann, über örtliche
Flüchtlingshilfsorganisationen und Ehrenamtliche passende Bewohner zu
finden.
Allerdings ist das Portal im Moment so überlastet, dass Angebote aus dem
ländlichen Raum nicht mehr bearbeitet werden können, sagt Portal-Gründerin
Mareike Geiling. Sie rügt: „Die Kommunen delegieren eine
Vermittlungsaufgabe an uns, die sie eigentlich selbst übernehmen müssten.“
Das Portal vermittelt auch Flüchtlinge als Mitbewohner, die keine Miete
zahlen können, weil sie nicht berechtigt sind, in Privatunterkünften zu
wohnen oder sich illegal in Deutschland aufhalten. Die Miete wird dann
durch Spenden aufgebracht oder die Leute wohnen mietfrei. Einen richtigen
Untermietvertrag gibt es hier nicht, aber das Zimmer sollte für mindestens
drei Monate zur Verfügung gestellt werden.
Seit Gründung des Portals im November gab es 1.200 Anmeldungen mit
Angeboten, erzählt Geiling. Es kam aber nur zu 65 Vermittlungen. Viele
Anbieter meldeten sich nur einmal und dann nicht mehr, bedauert die
Gründerin. Wenn ein Untermietverhältnis verbindlich werden und nicht nur
ein wohltätiges Gefühl vermitteln soll, springen viele dann doch ab.
11 Aug 2015
## LINKS
[1] http://www.ejf.de
[2] http://www.fluechtlinge-willkommen.de
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Flüchtlinge
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Asyl
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