| # taz.de -- EuGH-Urteil zu Afghanistan-Leaks: Kein Vertuschen | |
| > Die Bundesregierung klagte gegen die Veröffentlichung von | |
| > Afghanistan-Berichten. Der EuGH findet: Nur bei kreativer Leistung gilt | |
| > das Urheberrecht. | |
| Bild: Was die Bundeswehr in Afghanistan gemacht hat, geht alle etwas an | |
| taz | Freiburg | Kann mithilfe des Urheberrechts die Pressefreiheit | |
| ausgehebelt werden? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat hierfür in einem | |
| Fall aus Deutschland jetzt hohe Hürden aufgestellt. Vermutlich durfte die | |
| Funke-Gruppe die sogenannten „Afghanistan Papers“ veröffentlichen. | |
| Konkret geht es um vertrauliche Berichte der Bundesregierung über die | |
| Situation in Afghanistan. Der Funke-Mediengruppe waren 2012 | |
| Afghanistan-Berichte für die Jahre 2005 bis 2012 zugespielt worden. Sie | |
| hatte diese daraufhin auf ihrem Webangebot [1][www.derwesten.de] | |
| veröffentlicht. | |
| Die Bundesregierung klagte deshalb auf Unterlassung. Sie berief sich dabei | |
| auf ihr Urheberrecht an den Berichten. Die Klage war in zwei Instanzen | |
| erfolgreich. Doch die Funke-Gruppe ging in die Revision zum BGH und berief | |
| sich auf die Pressefreiheit. | |
| Der BGH legte die Sache im Sommer 2017 dem Europäischen Gerichtshof vor, | |
| weil das Urheberrecht seit 2001 EU-weit harmonisiert ist. Bei der damaligen | |
| Verkündung machte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher allerdings klar: | |
| Wenn es nur nach deutschem Recht gegangen wäre, hätte die Funke-Gruppe auch | |
| beim BGH verloren. | |
| ## Ein Werk braucht „schöpferischen Geist“ | |
| Der EuGH zeigte sich nun aber deutlich pressefreundlicher. So stellte er | |
| schon infrage, ob es sich bei den Afghanistan-Berichten überhaupt um Werke | |
| im Sinne des Urheberrechts handele. Nur eine „geistige Schöpfung“, bei der | |
| die Persönlichkeit des Urhebers zum Ausdruck kommt, sei ein Werk. Der | |
| Urheber müsse seinen „schöpferischen Geist“ in „origineller Weise“ zum | |
| Ausdruck bringen. | |
| Dagegen seien „rein informative Dokumente“, deren Inhalt im Wesentlichen | |
| durch die in ihnen enthaltenen Informationen bestimmt wird, kein Werk. | |
| Dass sich die Autoren dabei anstrengten und ihre Sachkenntnis eingesetzt | |
| haben, sei „unerheblich“. | |
| Der EuGH legte nahe, dass auch militärische Lageberichte solche rein | |
| informativen Dokumente sind. Letztlich müssen dies nun aber wieder die | |
| deutschen Gerichte beurteilen, die bisher vom Urheberschutz für die | |
| Afghanistan-Papiere ausgegangen sind. | |
| Doch selbst, wenn die Militärberichte als Werke eingestuft werden sollten, | |
| ist doch die Pressefreiheit geschützt. Der EuGH stellte zwar fest, dass es | |
| in der EU-Richtlinie keine ungeschriebenen Regeln zum Schutz der | |
| Pressefreiheit gibt. Allerdings erklärte er auch: Die Richtlinie müsse so | |
| ausgelegt werden, dass die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit im | |
| Konfliktfall stets „Vorrang“ vor dem Urheberrecht hätten. | |
| ## Grundrechte sollen Bürger vor dem Staat schützen | |
| Hier kommt vor allem die Berufung auf zulässige „Berichterstattung über | |
| Tagesereignisse“ in Betracht, so der EuGH. Die deutschen Gerichte meinten | |
| zwar, es sei keine „Berichterstattung“, wenn geleakte Berichte einfach | |
| online gestellt werden. Das ließ der EuGH jedoch nicht gelten. | |
| Die Afghanistan-Papiere seien mit einem einleitenden Text versehen gewesen, | |
| es habe Links und die Möglichkeit zur Kommentierung gegeben. Auch hier | |
| müssen jetzt wieder die deutschen Gerichte entscheiden. | |
| Der EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar war in seinem Schlussantrag im | |
| Oktober 2018 noch weiter gegangen. Er wollte der Regierung generell | |
| verwehren, sich gegenüber den Bürgern auf das Urheberrecht zu berufen. | |
| Die Grundrechte seien zum Schutz der Bürger vor dem Staat da, nicht zu dem | |
| des Staats vor dem Bürger. Wenn der Staat im Interesse des Allgemeinwohls | |
| etwas aus der Öffentlichkeit heraushalten wolle, dann müsse er die | |
| Dokumente als „geheim“ klassifizieren, statt das Urheberrecht zu | |
| missbrauchen. | |
| 29 Jul 2019 | |
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| [1] http://www.derwesten.de | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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