# taz.de -- Ermittlungen gegen AfD-Richter: Von rechtswegen | |
> Jens Maier ist Direktkandidat der AfD in Dresden und Richter am | |
> Landgericht. Nun wird gegen ihn wegen Volksverhetzung ermittelt. | |
Bild: Richter Jens Maier an seinem Arbeitsplatz beim Landgericht Dresden | |
BERLIN taz | Die NPD habe immer geschlossen zu Deutschland gestanden. So | |
kommentiert Jens Maier, Richter am Landgericht Dresden und AfD-Mitglied, | |
das erneut gescheiterte NPD-Verbotsverfahren. Marginalisiert worden sei die | |
NPD schließlich nicht vom Verfassungsschutz und den etablierten Parteien, | |
sondern von der AfD, denn: „Wir sind die neue Rechte“, so der Richter bei | |
einer Rede vor der Jungen Alternative (JA) in Dresden, auf der auch der | |
Thüringer Landesvorsitzende der AfD Björn Höcke für Empörung sorgte. | |
Von dieser Aussage distanziert sich der sächsische AfD-Generalsekretär Uwe | |
Wurlitzer vehement. „Wir sind nicht die neue Rechte und wir sind auch keine | |
Nachfolgeorganisation der NPD,“ sagt er der taz. Mit dem | |
Bundestagskandidaten Jens Maier wolle Wurlitzer jedoch aufgrund der | |
bisherigen Vorwürfe nicht brechen. | |
Im weiteren Verlauf seiner Rede lässt Maier sich darüber aus, dass in | |
Deutschland ein „Schuldkult“ betrieben werde, der durch die „Umerziehung�… | |
nach dem zweiten Weltkrieg etabliert worden sei. Diesen „Schuldkult“ | |
erklärt der Richter für beendet. Auch die Integration thematisiert Meier | |
und bezeichnet sie als „Herstellung von Mischvölkern“, die nicht zu | |
ertragen sei. Wegen diesen Passagen aus seiner Vorrede zum Auftritt von | |
Höcke ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Dresden. Der Vorwurf: | |
Volksverhetzung. Laut Staatsanwaltschaft seien mehrere Anzeigen | |
eingegangen, die nun inhaltlich geprüft werden. | |
Schon früher geriet Maier in die Kritik, als er im Mai 2016 gegen den | |
Totalitarismusforscher Steffen Kailitz eine [1][einstweilige Verfügung | |
ausgesprochen] hatte. In einem Gastbeitrag für die Zeit hatte Kailitz der | |
NPD vorgeworfen „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“ zu begehen. | |
AfD-Richter Maier folgte einer Klage der NPD gegen den Artikel und sah die | |
Aussagen Kailitz´ nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Kailitz habe eine | |
Bestandsaufnahme der NPD abgeliefert und nicht seine persönliche Meinung | |
kundgetan. Die einstweilige Verfügung galt nur kurz bis die NPD die Klage | |
zurückzog. Der Prozess geht dennoch in eine neue Runde und Jens Meier ist | |
wieder als Richter vorgesehen. Nach Ansicht von Kailitz hat er seine | |
rechtsextreme Ideologie bisher in skandalöser Weise in den [2][Prozess NPD | |
gegen Kailitz] einfließen lassen. | |
Jetzt geht es um Maiers eigene Meinungsfreiheit. Für Kailitz sind die | |
Aussagen Maiers vom Grundgesetz gedeckt. Er hält den Vorwurf der | |
Volksverhetzung für nicht haltbar. Dazu seien die Aussagen Maiers zu | |
geringfügig. Allerdings sei erstaunlich, „dass Richter Jens Maier seine | |
rechtsextreme Gesinnung jetzt so offen zu Tage treten ließ“, sagt Kailitz | |
im Gespräch mit der taz. „Inhaltlich ist kein Unterschied zur NPD | |
erkennbar.“ | |
Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, prüft auch Maiers | |
Arbeitgeber, das Landesgericht Dresden, disziplinarische Schritte gegen den | |
Richter. Kailitz, der Lehrbücher zu extremistischen Gruppen in Deutschland | |
verfasst hat, hält es für möglich, dass Maier mit seiner Rede bewusst in | |
Kauf genommen hat, seine Stellung als Richter zu verlieren. Als | |
Direktkandidat für den Bundestag, könne er sich nach disziplinarischen | |
Maßnahmen des Landgerichts Dresden als Opfer ideologischer Verfolgung | |
inszenieren. Das gebe ihm gerade in Sachsen mehr Rückhalt vom völkischen | |
Flügel der AfD und könne auch durchaus seine Chancen steigern, in den | |
Bundestag einzuziehen. | |
24 Jan 2017 | |
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## AUTOREN | |
Christoph Kürbel | |
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