# taz.de -- Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Hoffnung nach 52 Jahren Knast | |
> Karlsruhe sieht die Grundrechte des verurteilten Mörders Klaus Bräunig | |
> verletzt. Über seine Freilassung muss neu entschieden werden. | |
Bild: Das Landgericht Koblenz muss erneut über Bräunigs Entlassung auf Bewäh… | |
FREIBURG taz | Der verurteilte Doppelmörder Klaus Bräunig kann nach 52 | |
Jahren hinter Gittern doch noch auf eine Freilassung hoffen. Das | |
Bundesverfassungsgericht verpflichtete die Justiz zu einer erneuten Prüfung | |
seines Antrags auf Haftenlassung. | |
Der Hilfsarbeiter Klaus Bräunig war ein polizeibekannter Spanner. Als 1970 | |
die Mainzer Kinderärztin Margot Geimer und ihre Tochter Dorothee brutal mit | |
einem Messer ermordet wurden, geriet auch Bräunig in Verdacht – und | |
gestand. Zwar widerrief der Mann das Geständnis (wie er auch zwei weitere | |
Geständnisse später zurücknahm), doch das Landgericht Mainz verurteilte ihn | |
1972 wegen zweifachem Mord zu lebenslanger Freiheitsstrafe. | |
Nach 27 Jahren in Haft stellt das Landgericht Koblenz 1997 fest, dass nun | |
die schuldangemessene Strafe verbüßt ist. Bräunig wird aber dennoch nicht | |
entlassen, weil er immer noch als gefährlich gilt. Lebenslange Haft kann | |
nur zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn keine Rückfallgefahr besteht. | |
Immer wieder scheitert Bräunig vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, dass er | |
sich nicht mit der Tat auseinandersetze – weil Bräunig bis heute darauf | |
beharrt, er sei unschuldig verurteilt worden. | |
Bräunigs neue Anwältin Carolin Arnemann aus München geht nun zweigleisig | |
vor. Einerseits arbeitet sie an einer Wiederaufnahme des Falles und muss | |
dazu neue Beweismittel zusammentragen. Sie sucht hierbei auch die | |
Öffentlichkeit; die ARD strahlte im letzten Herbst eine [1][dreiteilige | |
True-Crime-Doku zum Fall Bräunig aus]. Zugleich versucht Arnemann, eine | |
Haftentlassung von Bräunig durchzusetzen, weil er inzwischen alt und nicht | |
mehr gefährlich sei. | |
## Keine weiteren Morde | |
Auf dieser zweiten Schiene hatte die Anwältin nun mit einer | |
Verfassungbeschwerde Erfolg. Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts sah | |
in den ablehnenden Gerichtsentscheidungen von Landgericht Koblenz und | |
Oberlandesgericht Koblenz eine Verletzung von Bräunigs Grundrechten. | |
Für die Haftentlassung komme es nach so langer Inhaftierung nicht darauf | |
an, dass Bräunig überhaupt nicht mehr rückfällig werde, sondern darauf, | |
dass er keine neuen Morde begehe, betonen die Verfassungsrichter:innen. Es | |
genüge deshalb nicht, eine fortbestehende sexuelle Dranghaftigkeit mit | |
Neigung zu Voyeurismus und Exhibitionismus festzustellen. | |
Die Koblenzer Gerichte hätten sich auch nicht genug damit | |
auseinandergesetzt, dass Bräunig jetzt 79 Jahre alt sei und Tötungsdelikte | |
schon deshalb weniger wahrscheinlich seien als in seiner Jugend. | |
Bräunig war zwar schon mehrfach im Offenen Vollzug, dies wurde aber | |
regelmäßig abgebrochen, weil bei ihm Gegenstände gefunden wurden, die er | |
nicht besitzen durfte: Ferngläser, Kabelbinder, Pornohefte und Pornovideos. | |
Die Verfassungsrichter:innen sahen darin aber noch keine | |
ausreichenden Indizien für die Gefahr weiterer Tötungsdelikte. | |
## Ausgang offen | |
Vielmehr stellten die Karlsruher Richter:innen auf Bräunigs weitgehend | |
beanstandungsfreies Verhalten im Vollzug ab. Auch zwei tagelange | |
unbegleitete Ausgänge seien erfolgreich verlaufen. Das Landgericht Koblenz | |
wertete dies als irrelevant, schließlich wisse Bräunig, dass er nur bei | |
tadellosem Verhalten eine Chance auf Freilassung habe. Für die | |
Verfassungsrichter:innen ist dies ein verfassungsrechtlich relevanter | |
Fehler; die erfolgreiche Erprobung eines Häftlings in Freiheit müsse immer | |
positiv gewertet werden. | |
Nun muss das Landgericht Koblenz erneut über Bräunigs Entlassung auf | |
Bewährung entscheiden. Ein Erfolg ist auch nach der erfolgreichen | |
Verfassungsbeschwerde nicht sicher. Denn auch die Karlsruher | |
Richter:innen betonten, dass „verbleibende Zweifel an einer hinreichend | |
günstigen Prognose zulasten des Verurteilten gehen“. | |
Az.: 2 BvR 117/20 u.a. | |
31 Mar 2023 | |
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[1] https://www.ardmediathek.de/video/ard-crime-time/folge-1-52-jahre-unschuldi… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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