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# taz.de -- Entscheidung zur Privatsphäre im Netz: Echtes Vergessenwerden ist …
> Der Europäische Gerichtshof zwingt Google, bestimmte Daten von Franzosen
> in der EU nicht zu zeigen. Doch globales Link-Entfernen ist keine Lösung.
Bild: Konzern mit Elefantengedächtnis: Google
Auf den ersten Blick erscheint es mehr als merkwürdig, wenn eine
grenzenlose Kommunikationsplattform wie das Web von juristischer Seite in
die Schranken gewiesen wird. So auch im Fall der Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs, der den Suchmaschinenanbieter Google dazu
zwingt, bestimmte Informationen französischer Bürger*innen nicht mehr
anzuzeigen. Und zwar nur auf den europäischen Versionen der Suchmaschine.
Aber nicht weltweit.
Dabei steht das Internet wie keine andere Plattform für Teilhabe an
Informationen, die global verfügbar sein sollen. Doch zugleich schützt
[1][die EU-Datenschutzgrundverordnung] stärker als je zuvor die
Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, über den Daten digital verfügbar sind.
Die EU-Richter machen mit ihrer aktuellen Entscheidung wieder einmal
deutlich, wie schmal der Grat zwischen Privatsphäre und Meinungsbildung
ist. Genau deshalb gilt es abzuwägen, wenn es um die Veröffentlichung
privater Details geht.
Wer Verbindungen in einschlägige extremistische Szenen hatte, fanatischen
Sektenführern anhing oder gar mit dem Vorwurf sexueller Übergriffe
konfrontiert war, will natürlich nicht, dass diese Informationen zeitlich
unbegrenzt nachzulesen sind. Der Aufschrei Einzelner nach dem endgültigen
Löschen solcher heikler Details ist also verständlich.
Allerdings ist das globale Entfernen von fraglichen Links keine Lösung. Zu
groß ist die Gefahr, dass autoritäre Regime sich solche Rechtsgrundlagen
zunutze machen. Auf diese Weise könnten Berichte von Oppositionellen ganz
leicht verschwinden. Oder auch Missstände, verursacht von Unternehmen,
wären so für die meisten Internetnutzer*innen nicht mehr auffindbar. Damit
sind nicht Verleumdungen oder Falschmeldungen gemeint, sondern Berichte
über Repression oder Korruption. Fakt bleibt aber, dass auch gelöschte
Links mit ein paar Tricks wieder aufzufinden sind. Ein echtes
Vergessenwerden im Netz ist schlicht nicht möglich.
25 Sep 2019
## LINKS
[1] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506516
## AUTOREN
Tanja Tricarico
## TAGS
Google
Datenschutz
Recht auf Vergessen
EuGH
Bundesgerichtshof
Internet
Bundesverfassungsgericht
Vorratsdatenspeicherung
Datenschutzgrundverordnung
Recht auf Vergessen
Datenschutz
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