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# taz.de -- taz-Serie Datenschutz in der EU: Widersprechen, löschen, umziehen
> Ab dem 25. Mai haben alle 500 Millionen Europäer*innen mehr
> Online-Rechte. Das steht drin im neuen EU-Datenschutzgesetz.
Bild: Recht auf Vergessen: Auch Fotos können bald aus Suchergebnissen entfernt…
Die Daten von rund 500 Millionen Europäer*innen stehen ab 25. Mai 2018
unter besonderem Schutz. Dann gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung – kurz
DSGVO. Sie gilt als Meilenstein und Zeitenwende im europäischen
Datenschutzrecht. Während Verbraucherschützer*innen jubeln, ärgern sich
Blogger*innen, Vereinsleute oder Kleinunternehmer*innen über das
bürokratische Ungetüm. Die taz beleuchtet [1][in einer Serie] die
verschiedenen Aspekte der DSGVO.
Wer in diesen Tagen sein Konto bei Facebook öffnet, wird zunächst gestoppt.
Ein Kasten erscheint, der über Neuerungen informiert. Beispielsweise können
die Nutzer*innen nun Werbung blockieren, die ihnen bisher automatisch
zugeschickt wurde. Hier machen sich die neuen EU-Regeln zum Datenschutz
bemerkbar, die ab 25. Mai für alle 500 Millionen Europäer*innen gelten. Für
die Verbraucher*innen stellen sie eine deutliche Verbesserung dar – wenn
man sie tatsächlich anwendet. Sie gelten auch für US-Konzerne, wenn sie in
der EU tätig sind.
## Mehr Kontrolle über die Daten
Datenverarbeiter wie Facebook müssen ihren Nutzer*innen künftig die
Möglichkeit einräumen, den Abfluss der eigenen Daten durch Weiterverkauf an
andere Firmen zu verringern. Informationen zum Datenschutz etwa bei
Facebook finden sich in den persönlichen Nutzer-„Einstellungen“ unter
anderem bei den Menü-Punkten „Apps“ und „Werbeanzeigen“. Beim Eintrag
„Datenschutz“ erläutert Facebook außerdem Änderungen durch die
Datenschutzgrundverordnung.
## Weg mit der Werbung
Mit wenigen Klicks können Nutzer*innen künftig Werbung aus ihrem Account
verbannen. Ohne Begründung kann Widerspruch gegen die Verwendung von Daten
für Direktmarketing eingelegt werden. Dazu gehören Anzeigen, die Nutzern
individuell zugesandt werden, nachdem Facebook oder andere Firmen die
jeweilige Kommunikation ausgewertet haben. Dadurch wissen Firmen
beispielsweise, wer gerne in welche Länder reist oder sich für E-Gitarren
interessiert. Solche Werbung lässt sich mittlerweile blockieren, indem man
zum Beispiel bei Facebook die persönlichen „Einstellungen für
Werbeanzeigen“ ändert.
## Recht auf Datenauskunft
Betroffen sind alle Unternehmen, die Nutzerdaten verarbeiten – sie müssen
ihren Kund*innen künftig auf Verlangen Auskunft über eventuell gespeicherte
persönliche Daten geben und unter bestimmten Voraussetzungen die
Einwilligung zur Weiterverwertung einholen.
## Recht auf Vergessen
Bürger*innen haben künftig bessere Chancen, Informationen über sich, die
sie für schädlich halten, aus dem Internet zu tilgen. Bisher ist es
kompliziert, langwierig und manchmal unmöglich, unvorteilhafte Partyfotos,
Informationen über Jahrzehnte zurückliegende Rechtsstreits oder gar Lügen
zu löschen. Mit dem Recht auf Vergessen müssen beispielsweise Suchmaschinen
wie Google Fotos aus den eigenen Suchergebnissen entfernen.
## Recht auf Datenumzug
Wer beispielsweise Whatsapp verlassen will, kann bei der Facebook-Tochter
nun die Herausgabe der kompletten Kommunikation und Kontaktliste verlangen.
Das gibt Kunden die Möglichkeit, zu anderen Messenger-Diensten umzuziehen.
Dieses Verfahren ähnelt dem aus Branchen wie der Telekommunikation und der
Stromversorgung.
## Neue Altersbegrenzung
Messengerdienste oder Online-Plattformen dürfen künftig erst ab 16 Jahren
genutzt werden. Jüngere Nutzer*innen brauchen die ausdrückliche Zustimmung
der Eltern. Bei Whatsapp galt bisher ein Mindestalter von 13 Jahren. Ein
Nachweis etwa per Ausweiskopie wird jedoch nicht verlangt. Die
entsprechende Option zum Altersnachweis muss lediglich angeklickt werden.
## Regeln bei Pannen und Verstößen
72 Stunden haben Firmen Zeit, Datenschutz-Lecks an eine Aufsichtsbehörde zu
melden und die Betroffenen zu informieren. Bemerken Nutzer*innen einen
Verstoß, können sie sich an ihre lokalen Datenschutzbehörden wenden. Wird
ein Regelbruch nachgewiesen, müssen Firmen bis zu vier Prozent ihres
weltweiten Jahresumsatzes an Strafen zahlen.
## Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Datenschutz soll künftig schon beim Planen („privacy by design“) von
Geräten oder Software und durch datenschutzfreundliche
Standardeinstellungen („privacy by default“) berücksichtigt werden.
***
Teil 1 unserer Datenschutz-Serie: [2][Interview mit der
Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff]
Teil 2 unserer Datenschutz-Serie: [3][Was steht drin im DSGVO?]
Teil 3 unserer Datenschutz-Serie: [4][Auch kleine Firmen beklagen die
Rechtsunsicherheit des neuen Gesetzes]
Teil 4 unserer Datenschutz-Serie: [5][Interview mit dem Verbraucherschützer
Christian Gollner]
Teil 5 unserer Datenschutz-Serie: [6][Porträt des grünen Vordenkers der
neuen Datenschutzgesetze Jan Philipp Albrecht]
Teil 6 unserer Datenschutz-Serie: [7][Das Recht auf Vergessenwerden]
Teil 7 unserer Datenschutz-Serie: [8][Ein Vereinsvorsitzender und eine
Bloggerin sprechen über Nachteile des EU-Datenschutzgesetzes]
Teil 8 unserer Datenschutz-Serie: [9][Kommentar zur digitalen Zeitenwende]
18 May 2018
## LINKS
[1] /!t5506996/
[2] /taz-Serie-zum-Datenschutz-in-der-EU/!5504988
[3] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506516
[4] /taz-Serie-zum-Datenschutz-in-der-EU/!5506515
[5] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506519
[6] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506517
[7] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506518
[8] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506520
[9] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5504095
## AUTOREN
Hannes Koch
Tanja Tricarico
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