# taz.de -- taz-Serie Datenschutz in der EU: Widersprechen, löschen, umziehen | |
> Ab dem 25. Mai haben alle 500 Millionen Europäer*innen mehr | |
> Online-Rechte. Das steht drin im neuen EU-Datenschutzgesetz. | |
Bild: Recht auf Vergessen: Auch Fotos können bald aus Suchergebnissen entfernt… | |
Die Daten von rund 500 Millionen Europäer*innen stehen ab 25. Mai 2018 | |
unter besonderem Schutz. Dann gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung – kurz | |
DSGVO. Sie gilt als Meilenstein und Zeitenwende im europäischen | |
Datenschutzrecht. Während Verbraucherschützer*innen jubeln, ärgern sich | |
Blogger*innen, Vereinsleute oder Kleinunternehmer*innen über das | |
bürokratische Ungetüm. Die taz beleuchtet [1][in einer Serie] die | |
verschiedenen Aspekte der DSGVO. | |
Wer in diesen Tagen sein Konto bei Facebook öffnet, wird zunächst gestoppt. | |
Ein Kasten erscheint, der über Neuerungen informiert. Beispielsweise können | |
die Nutzer*innen nun Werbung blockieren, die ihnen bisher automatisch | |
zugeschickt wurde. Hier machen sich die neuen EU-Regeln zum Datenschutz | |
bemerkbar, die ab 25. Mai für alle 500 Millionen Europäer*innen gelten. Für | |
die Verbraucher*innen stellen sie eine deutliche Verbesserung dar – wenn | |
man sie tatsächlich anwendet. Sie gelten auch für US-Konzerne, wenn sie in | |
der EU tätig sind. | |
## Mehr Kontrolle über die Daten | |
Datenverarbeiter wie Facebook müssen ihren Nutzer*innen künftig die | |
Möglichkeit einräumen, den Abfluss der eigenen Daten durch Weiterverkauf an | |
andere Firmen zu verringern. Informationen zum Datenschutz etwa bei | |
Facebook finden sich in den persönlichen Nutzer-„Einstellungen“ unter | |
anderem bei den Menü-Punkten „Apps“ und „Werbeanzeigen“. Beim Eintrag | |
„Datenschutz“ erläutert Facebook außerdem Änderungen durch die | |
Datenschutzgrundverordnung. | |
## Weg mit der Werbung | |
Mit wenigen Klicks können Nutzer*innen künftig Werbung aus ihrem Account | |
verbannen. Ohne Begründung kann Widerspruch gegen die Verwendung von Daten | |
für Direktmarketing eingelegt werden. Dazu gehören Anzeigen, die Nutzern | |
individuell zugesandt werden, nachdem Facebook oder andere Firmen die | |
jeweilige Kommunikation ausgewertet haben. Dadurch wissen Firmen | |
beispielsweise, wer gerne in welche Länder reist oder sich für E-Gitarren | |
interessiert. Solche Werbung lässt sich mittlerweile blockieren, indem man | |
zum Beispiel bei Facebook die persönlichen „Einstellungen für | |
Werbeanzeigen“ ändert. | |
## Recht auf Datenauskunft | |
Betroffen sind alle Unternehmen, die Nutzerdaten verarbeiten – sie müssen | |
ihren Kund*innen künftig auf Verlangen Auskunft über eventuell gespeicherte | |
persönliche Daten geben und unter bestimmten Voraussetzungen die | |
Einwilligung zur Weiterverwertung einholen. | |
## Recht auf Vergessen | |
Bürger*innen haben künftig bessere Chancen, Informationen über sich, die | |
sie für schädlich halten, aus dem Internet zu tilgen. Bisher ist es | |
kompliziert, langwierig und manchmal unmöglich, unvorteilhafte Partyfotos, | |
Informationen über Jahrzehnte zurückliegende Rechtsstreits oder gar Lügen | |
zu löschen. Mit dem Recht auf Vergessen müssen beispielsweise Suchmaschinen | |
wie Google Fotos aus den eigenen Suchergebnissen entfernen. | |
## Recht auf Datenumzug | |
Wer beispielsweise Whatsapp verlassen will, kann bei der Facebook-Tochter | |
nun die Herausgabe der kompletten Kommunikation und Kontaktliste verlangen. | |
Das gibt Kunden die Möglichkeit, zu anderen Messenger-Diensten umzuziehen. | |
Dieses Verfahren ähnelt dem aus Branchen wie der Telekommunikation und der | |
Stromversorgung. | |
## Neue Altersbegrenzung | |
Messengerdienste oder Online-Plattformen dürfen künftig erst ab 16 Jahren | |
genutzt werden. Jüngere Nutzer*innen brauchen die ausdrückliche Zustimmung | |
der Eltern. Bei Whatsapp galt bisher ein Mindestalter von 13 Jahren. Ein | |
Nachweis etwa per Ausweiskopie wird jedoch nicht verlangt. Die | |
entsprechende Option zum Altersnachweis muss lediglich angeklickt werden. | |
## Regeln bei Pannen und Verstößen | |
72 Stunden haben Firmen Zeit, Datenschutz-Lecks an eine Aufsichtsbehörde zu | |
melden und die Betroffenen zu informieren. Bemerken Nutzer*innen einen | |
Verstoß, können sie sich an ihre lokalen Datenschutzbehörden wenden. Wird | |
ein Regelbruch nachgewiesen, müssen Firmen bis zu vier Prozent ihres | |
weltweiten Jahresumsatzes an Strafen zahlen. | |
## Datenschutzfreundliche Voreinstellungen | |
Datenschutz soll künftig schon beim Planen („privacy by design“) von | |
Geräten oder Software und durch datenschutzfreundliche | |
Standardeinstellungen („privacy by default“) berücksichtigt werden. | |
*** | |
Teil 1 unserer Datenschutz-Serie: [2][Interview mit der | |
Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff] | |
Teil 2 unserer Datenschutz-Serie: [3][Was steht drin im DSGVO?] | |
Teil 3 unserer Datenschutz-Serie: [4][Auch kleine Firmen beklagen die | |
Rechtsunsicherheit des neuen Gesetzes] | |
Teil 4 unserer Datenschutz-Serie: [5][Interview mit dem Verbraucherschützer | |
Christian Gollner] | |
Teil 5 unserer Datenschutz-Serie: [6][Porträt des grünen Vordenkers der | |
neuen Datenschutzgesetze Jan Philipp Albrecht] | |
Teil 6 unserer Datenschutz-Serie: [7][Das Recht auf Vergessenwerden] | |
Teil 7 unserer Datenschutz-Serie: [8][Ein Vereinsvorsitzender und eine | |
Bloggerin sprechen über Nachteile des EU-Datenschutzgesetzes] | |
Teil 8 unserer Datenschutz-Serie: [9][Kommentar zur digitalen Zeitenwende] | |
18 May 2018 | |
## LINKS | |
[1] /!t5506996/ | |
[2] /taz-Serie-zum-Datenschutz-in-der-EU/!5504988 | |
[3] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506516 | |
[4] /taz-Serie-zum-Datenschutz-in-der-EU/!5506515 | |
[5] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506519 | |
[6] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506517 | |
[7] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506518 | |
[8] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5506520 | |
[9] /taz-Serie-Datenschutz-in-der-EU/!5504095 | |
## AUTOREN | |
Hannes Koch | |
Tanja Tricarico | |
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Jan Philipp Albrecht | |
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