# taz.de -- Entscheidung zur Inklusion in Bremen: Inklusion ist Aufgabe von Gym… | |
> Inklusion ist auch eine Aufgabe der Gymnasien, hat das Bremer | |
> Verwaltungsgericht entschieden. Die Horner Schulleiterin hat ihre Klage | |
> verloren. | |
Bild: Ja, auch hier ist Inklusion angesagt: Gymnasium Horn in Bremen | |
Auf ganzer Linie gescheitert ist die Direktorin des Gymnasiums Horn, | |
Christel Kelm, mit dem Versuch, eine Inklusionsklasse an ihrer Schule zu | |
verhindern. Das Bremer Verwaltungsgericht hatte ihre Klage vor zwei Wochen | |
als unzulässig abgewiesen. Die Schulleiterin sei gar nicht klagebefugt, | |
entschieden die RichterInnen ([1][Az. 1 K 762/18]). In der nun vorgelegten | |
Urteilsbegründung äußern sie sich aber auch inhaltlich: Die inklusive | |
Beschulung sei ein klarer gesetzgeberischer Auftrag für alle Bremer | |
Schulen, also auch für die Gymnasien. | |
Dies gelte auch für „W&E-Kinder“, also SchülerInnen mit einer sogenannten | |
„Wahrnehmungs- und Entwicklungsstörung“, die aller Voraussicht nach | |
lebenslang Unterstützungsbedarf haben, um selbstständig leben zu können. | |
„Eine Reduzierung der Bildungschancen der Regelschüler sei hierdurch nicht | |
zu befürchten“, sagt das Gericht über die Inklusion. Im konkreten Fall geht | |
es um eine Klasse mit 19 RegelschülerInnen und bis zu fünf Kindern mit | |
sonderpädagogischem Förderbedarf. | |
Trotz ihres eindeutigen Sieges machte Bildungssenatorin Claudia Bogedan | |
(SPD) nun einen kleinen Schritt auf das Gymnasium Horn zu: „Jetzt ist es | |
besonders wichtig, gemeinsam gute Rahmenbedingungen für Inklusion an | |
Schulen zu schaffen“, sagte sie am Montag. [2][Das habe auch die Evaluation | |
zum Schulkonsens ergeben.] Dabei kam heraus: Die Inklusion wird in den | |
Schulen „in hohem Maße akzeptiert“ – diese klagen aber durchweg über ei… | |
„hohe inklusionsbedingte Belastung“ und bemängeln „Defizite in der | |
räumlichen, materiellen und personellen Ausstattung“. | |
Das hat auch das Gymnasium Horn abgeschreckt: [3][Schulleiterin Kelm | |
protestierte schon im November] – mit der Begründung, dass niemand an ihrer | |
Schule über eine sonderpädagogische Qualifikation verfüge, auch sie selbst | |
nicht. Außerdem fehle es ihrer Schule an der notwendigen räumlichen | |
Infrastruktur. Sie könne daher nicht die Verantwortung für W&E-Kinder | |
übernehmen, sagte die Direktorin. Von den „Inklusionsklassen“ an anderen | |
Schulen wisse sie zudem, dass die Ankündigungen der Behörde, was an | |
Ausstattung kommen werde, oft „nur auf dem Papier“ stehe, so Kelm weiter. | |
Sie wollte lieber nur körperlich behinderte SchülerInnen aufnehmen, die | |
erwartbar auch das Abitur machen. | |
Eine konkrete Verbesserung verspricht Bogedan nicht. Stattdessen verweist | |
sie darauf, „an verschiedenen Ecken“ schon „für Verbesserungen“ gesorg… | |
haben. Daran müsse nun weiter gearbeitet werden, heißt es ganz allgemein | |
aus dem Ressort, und dass die Senatorin das unterstützen werde, wo sie | |
könne. | |
## Für Schulleiterin sind Gymnasien für Förderschüler ungeeignet | |
Vor Gericht hatte die Schulleiterin argumentiert, dass ein Gymnasium als | |
Förderort für W&E-SchülerInnen nicht in Betracht käme – diese seien in | |
Oberschulen zu unterrichten. Dabei haben schon heute zwei der acht Bremer | |
Gymnasialstandorte auch Inklusionsklassen. Müsse es in Horn auch so eine | |
geben, würden die Kapazitäten für reguläre SchülerInnen zu Unrecht | |
beschränkt, so Kelm. | |
Die Direktorin fühlte sich zudem nicht nur als Beamtin, sondern auch als | |
Lehrerin und Direktorin in ihren Rechten verletzt und berief sich auf das | |
Selbstverwaltungsrecht ihres Gymnasiums. Die Entscheidung, wo eine | |
inklusive Klasse eingerichtet werde, liege aber allein bei der | |
Bildungssenatorin, entschied das Gericht. | |
Im Übrigen sei nur klagebefugt, wer durch eine hoheitliche Maßnahme in | |
eigenen Rechten verletzt sei. BeamtInnen seien durch innerdienstliche | |
Weisungen aber „regelmäßig nicht in eigenen Rechten betroffen“, so das | |
Verwaltungsgericht. Sie könnten daher nur „remonstrieren“, wie die | |
JuristInnen das nennen, also verwaltungsintern auf Bedenken gegen die | |
Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung hinweisen. | |
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ob Kelm nun beim | |
Oberverwaltungsgericht Berufung einlegt, sei noch nicht entschieden, sagte | |
ihr Rechtsanwalt. | |
9 Jul 2018 | |
## LINKS | |
[1] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/18_762_K_1.pdf | |
[2] /Die-Schulreform-verfehlte-ihre-Ziele/!5486207 | |
[3] /Gymnasium-wehrt-sich-gegen-Inklusion/!5513749 | |
## AUTOREN | |
Jan Zier | |
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