| # taz.de -- Gymnasium wehrt sich gegen Inklusion: Klage gescheitert | |
| > Eine Bremer Schulleiterin klagte dagegen, dass ihr Gymnasium geistig | |
| > behinderte Kinder beschulen muss, aber das Gericht folgte ihrer | |
| > Argumentation nicht. | |
| Bild: Darf sich der Inklusion nicht verschließen: Das Gymnasium Horn | |
| BREMEN taz | Ein Bremer Gymnasium ist dazu verpflichtet, Kinder mit | |
| Behinderung zu unterrichten. Die Schulleiterin hat kein Recht, gegen eine | |
| entsprechende Anordnung der Bremer Schulbehörde zu klagen, auch wenn sie | |
| sie für pädagogisch unsinnig hält. Das hat am Mittwoch das Bremer | |
| Verwaltungsgericht festgestellt. | |
| Es geht um das umstrittene Thema der „Inklusion“: Im November hatte ein | |
| Schulrat der Leiterin des Bremer Gymnasiums Horn, Christel Kelm, die | |
| Anweisung der Schulbehörde übermittelt, eine ihrer sechs neuen Klassen im | |
| Herbst 2018 als „Inklusionsklasse“ zu planen – für maximal fünf | |
| „W&E“-Kinder. | |
| „W&E“ steht für „Wahrnehmungs- und Entwicklungsstörung“, früher wurd… | |
| als „geistig Behinderte“ bezeichnet. Die Voraussetzung für diese Einstufung | |
| ist die Prognose, dass solche Kinder keinen der normalen Schulabschlüsse | |
| schaffen können und voraussichtlich lebenslang eine besondere Betreuung | |
| benötigen. | |
| Wenn solche Kinder Gymnasien zugewiesen werden – für zwei der acht Bremer | |
| Gymnasialstandorte ist das bisher schon der Fall – dann heißt das natürlich | |
| nicht, dass sie am normalen gymnasialen Unterricht teilnehmen. „Inklusion“ | |
| bedeutet da, sie sollen in die Schulgemeinschaft integriert werden, | |
| eventuell an „gestalterischen“ Unterrichtseinheiten in Kunst und Musik oder | |
| Biologie teilnehmen. Im Wesentlichen werden sie aber in sogenannten | |
| „Differenzierungsräumen“ von einer Sonderpädagogin, einer Klassenassistenz | |
| und persönlichen Assistenzen je nach Bedarf betreut. | |
| Da es im Unterricht nicht um „Inklusion“ geht, heißen die Klassen | |
| „Koop-Klassen“. Für die Gymnasien hat das den Vorteil, dass die | |
| Klassenfrequenz nicht bei 30 liegt, sondern nur bei 19 – plus maximal fünf | |
| „W&E“-Kinder. | |
| Der Vertreter der Schulbehörde, der ihr diese Anordnung überbracht hat, so | |
| berichtete die Schulleiterin vor Gericht, habe ihr gleich deutlich gemacht, | |
| dass diese Zuweisung auf der fachlichen Ebene der Behörde höchst kritisch | |
| gesehen werde, dass es aber eine Verabredung der Koalitionspartner von SPD | |
| und Grünen gebe, die Gymnasien in die Betreuung von Inklusionskindern | |
| stärker einzubinden. Es gehe „ums Prinzip“ und weniger um den effektiven | |
| Bedarf. | |
| Schulleiterin Kelm hatte schon im November gegen die Anordnung protestiert | |
| mit der Begründung, dass niemand an ihrer Schule, auch sie selbst nicht, | |
| über eine sonderpädagogische Qualifikation verfüge und sie daher nicht die | |
| Verantwortung für solche Kinder übernehmen könne. Von den | |
| „Inklusionsklassen“ an anderen Schulen wisse sie zudem, dass die | |
| Ankündigungen der Behörde, was an Ausstattung kommen werde, oft „nur auf | |
| dem Papier“ stehe. | |
| ## Eine Frage der Ausstattung | |
| Das Gymnasium Horn hat einen guten Ruf und ist stark angewählt. Um aus | |
| einem normalen Klassenraum einen „Differenzierungsraum“ zu machen, reiche | |
| die Einrichtung einer Küchenzeile, erklärte der Vertreter der Schulbehörde | |
| – das sei bis Schuljahresbeginn in sechs Wochen zu schaffen. Eine | |
| sonderpädagogische Fachkraft habe sich nach der öffentlichen Diskussion um | |
| die Ablehnung der Inklusion zwar nicht für die Schule beworben, aber man | |
| werde einen Beamten „abordnen“. | |
| De facto gebe es bisher nur drei Kinder für die Koop-Klasse, teilte die | |
| Schulleiterin mit, und die Idee der Schulbehörde, den Differenzierungsraum | |
| im dritten Stock des Schulgebäudes einzurichten, stoße bei den Eltern auf | |
| Bedenken. Zudem reiche die Ausstattung des behindertengerechten Bades nicht | |
| aus. Insgesamt könne die Schule die speziellen „Bedarfe“ dieser drei Kinder | |
| bisher nicht bewerten und auch die Arbeit mit diesen Kindern könne niemand | |
| planen – da niemand in der Schule dafür qualifiziert sei. | |
| Aber das sind alles pädagogische Gesichtspunkte, die auf der rechtlichen | |
| Ebene keine Rolle spielen. Die Schulleiterin hatte sich daher auf einen | |
| Paragrafen bezogen, in dem es heißt, dass es der Auftrag der Gymnasien sei, | |
| Schüler mit einem erhöhten Leistungsprofil in acht Jahren zum Abitur zu | |
| führen. Es gebe aber, so die Richterin, einen anderen Paragrafen im | |
| Schulgesetz, mit dem sich Bremen auf die Inklusion verpflichte. Wie sie | |
| auszugestalten sei, liege in der Kompetenz der Schulbehörde, nicht in der | |
| der Schulen. | |
| 28 Jun 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Klaus Wolschner | |
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