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# taz.de -- Entscheidung zur Inklusion in Bremen: Inklusion ist Aufgabe von Gym…
> Inklusion ist auch eine Aufgabe der Gymnasien, hat das Bremer
> Verwaltungsgericht entschieden. Die Horner Schulleiterin hat ihre Klage
> verloren.
Bild: Ja, auch hier ist Inklusion angesagt: Gymnasium Horn in Bremen
Auf ganzer Linie gescheitert ist die Direktorin des Gymnasiums Horn,
Christel Kelm, mit dem Versuch, eine Inklusionsklasse an ihrer Schule zu
verhindern. Das Bremer Verwaltungsgericht hatte ihre Klage vor zwei Wochen
als unzulässig abgewiesen. Die Schulleiterin sei gar nicht klagebefugt,
entschieden die RichterInnen ([1][Az. 1 K 762/18]). In der nun vorgelegten
Urteilsbegründung äußern sie sich aber auch inhaltlich: Die inklusive
Beschulung sei ein klarer gesetzgeberischer Auftrag für alle Bremer
Schulen, also auch für die Gymnasien.
Dies gelte auch für „W&E-Kinder“, also SchülerInnen mit einer sogenannten
„Wahrnehmungs- und Entwicklungsstörung“, die aller Voraussicht nach
lebenslang Unterstützungsbedarf haben, um selbstständig leben zu können.
„Eine Reduzierung der Bildungschancen der Regelschüler sei hierdurch nicht
zu befürchten“, sagt das Gericht über die Inklusion. Im konkreten Fall geht
es um eine Klasse mit 19 RegelschülerInnen und bis zu fünf Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf.
Trotz ihres eindeutigen Sieges machte Bildungssenatorin Claudia Bogedan
(SPD) nun einen kleinen Schritt auf das Gymnasium Horn zu: „Jetzt ist es
besonders wichtig, gemeinsam gute Rahmenbedingungen für Inklusion an
Schulen zu schaffen“, sagte sie am Montag. [2][Das habe auch die Evaluation
zum Schulkonsens ergeben.] Dabei kam heraus: Die Inklusion wird in den
Schulen „in hohem Maße akzeptiert“ – diese klagen aber durchweg über ei…
„hohe inklusionsbedingte Belastung“ und bemängeln „Defizite in der
räumlichen, materiellen und personellen Ausstattung“.
Das hat auch das Gymnasium Horn abgeschreckt: [3][Schulleiterin Kelm
protestierte schon im November] – mit der Begründung, dass niemand an ihrer
Schule über eine sonderpädagogische Qualifikation verfüge, auch sie selbst
nicht. Außerdem fehle es ihrer Schule an der notwendigen räumlichen
Infrastruktur. Sie könne daher nicht die Verantwortung für W&E-Kinder
übernehmen, sagte die Direktorin. Von den „Inklusionsklassen“ an anderen
Schulen wisse sie zudem, dass die Ankündigungen der Behörde, was an
Ausstattung kommen werde, oft „nur auf dem Papier“ stehe, so Kelm weiter.
Sie wollte lieber nur körperlich behinderte SchülerInnen aufnehmen, die
erwartbar auch das Abitur machen.
Eine konkrete Verbesserung verspricht Bogedan nicht. Stattdessen verweist
sie darauf, „an verschiedenen Ecken“ schon „für Verbesserungen“ gesorg…
haben. Daran müsse nun weiter gearbeitet werden, heißt es ganz allgemein
aus dem Ressort, und dass die Senatorin das unterstützen werde, wo sie
könne.
## Für Schulleiterin sind Gymnasien für Förderschüler ungeeignet
Vor Gericht hatte die Schulleiterin argumentiert, dass ein Gymnasium als
Förderort für W&E-SchülerInnen nicht in Betracht käme – diese seien in
Oberschulen zu unterrichten. Dabei haben schon heute zwei der acht Bremer
Gymnasialstandorte auch Inklusionsklassen. Müsse es in Horn auch so eine
geben, würden die Kapazitäten für reguläre SchülerInnen zu Unrecht
beschränkt, so Kelm.
Die Direktorin fühlte sich zudem nicht nur als Beamtin, sondern auch als
Lehrerin und Direktorin in ihren Rechten verletzt und berief sich auf das
Selbstverwaltungsrecht ihres Gymnasiums. Die Entscheidung, wo eine
inklusive Klasse eingerichtet werde, liege aber allein bei der
Bildungssenatorin, entschied das Gericht.
Im Übrigen sei nur klagebefugt, wer durch eine hoheitliche Maßnahme in
eigenen Rechten verletzt sei. BeamtInnen seien durch innerdienstliche
Weisungen aber „regelmäßig nicht in eigenen Rechten betroffen“, so das
Verwaltungsgericht. Sie könnten daher nur „remonstrieren“, wie die
JuristInnen das nennen, also verwaltungsintern auf Bedenken gegen die
Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung hinweisen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ob Kelm nun beim
Oberverwaltungsgericht Berufung einlegt, sei noch nicht entschieden, sagte
ihr Rechtsanwalt.
9 Jul 2018
## LINKS
[1] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/18_762_K_1.pdf
[2] /Die-Schulreform-verfehlte-ihre-Ziele/!5486207
[3] /Gymnasium-wehrt-sich-gegen-Inklusion/!5513749
## AUTOREN
Jan Zier
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