| # taz.de -- Entscheidung zur Inklusion in Bremen: Inklusion ist Aufgabe von Gym… | |
| > Inklusion ist auch eine Aufgabe der Gymnasien, hat das Bremer | |
| > Verwaltungsgericht entschieden. Die Horner Schulleiterin hat ihre Klage | |
| > verloren. | |
| Bild: Ja, auch hier ist Inklusion angesagt: Gymnasium Horn in Bremen | |
| Auf ganzer Linie gescheitert ist die Direktorin des Gymnasiums Horn, | |
| Christel Kelm, mit dem Versuch, eine Inklusionsklasse an ihrer Schule zu | |
| verhindern. Das Bremer Verwaltungsgericht hatte ihre Klage vor zwei Wochen | |
| als unzulässig abgewiesen. Die Schulleiterin sei gar nicht klagebefugt, | |
| entschieden die RichterInnen ([1][Az. 1 K 762/18]). In der nun vorgelegten | |
| Urteilsbegründung äußern sie sich aber auch inhaltlich: Die inklusive | |
| Beschulung sei ein klarer gesetzgeberischer Auftrag für alle Bremer | |
| Schulen, also auch für die Gymnasien. | |
| Dies gelte auch für „W&E-Kinder“, also SchülerInnen mit einer sogenannten | |
| „Wahrnehmungs- und Entwicklungsstörung“, die aller Voraussicht nach | |
| lebenslang Unterstützungsbedarf haben, um selbstständig leben zu können. | |
| „Eine Reduzierung der Bildungschancen der Regelschüler sei hierdurch nicht | |
| zu befürchten“, sagt das Gericht über die Inklusion. Im konkreten Fall geht | |
| es um eine Klasse mit 19 RegelschülerInnen und bis zu fünf Kindern mit | |
| sonderpädagogischem Förderbedarf. | |
| Trotz ihres eindeutigen Sieges machte Bildungssenatorin Claudia Bogedan | |
| (SPD) nun einen kleinen Schritt auf das Gymnasium Horn zu: „Jetzt ist es | |
| besonders wichtig, gemeinsam gute Rahmenbedingungen für Inklusion an | |
| Schulen zu schaffen“, sagte sie am Montag. [2][Das habe auch die Evaluation | |
| zum Schulkonsens ergeben.] Dabei kam heraus: Die Inklusion wird in den | |
| Schulen „in hohem Maße akzeptiert“ – diese klagen aber durchweg über ei… | |
| „hohe inklusionsbedingte Belastung“ und bemängeln „Defizite in der | |
| räumlichen, materiellen und personellen Ausstattung“. | |
| Das hat auch das Gymnasium Horn abgeschreckt: [3][Schulleiterin Kelm | |
| protestierte schon im November] – mit der Begründung, dass niemand an ihrer | |
| Schule über eine sonderpädagogische Qualifikation verfüge, auch sie selbst | |
| nicht. Außerdem fehle es ihrer Schule an der notwendigen räumlichen | |
| Infrastruktur. Sie könne daher nicht die Verantwortung für W&E-Kinder | |
| übernehmen, sagte die Direktorin. Von den „Inklusionsklassen“ an anderen | |
| Schulen wisse sie zudem, dass die Ankündigungen der Behörde, was an | |
| Ausstattung kommen werde, oft „nur auf dem Papier“ stehe, so Kelm weiter. | |
| Sie wollte lieber nur körperlich behinderte SchülerInnen aufnehmen, die | |
| erwartbar auch das Abitur machen. | |
| Eine konkrete Verbesserung verspricht Bogedan nicht. Stattdessen verweist | |
| sie darauf, „an verschiedenen Ecken“ schon „für Verbesserungen“ gesorg… | |
| haben. Daran müsse nun weiter gearbeitet werden, heißt es ganz allgemein | |
| aus dem Ressort, und dass die Senatorin das unterstützen werde, wo sie | |
| könne. | |
| ## Für Schulleiterin sind Gymnasien für Förderschüler ungeeignet | |
| Vor Gericht hatte die Schulleiterin argumentiert, dass ein Gymnasium als | |
| Förderort für W&E-SchülerInnen nicht in Betracht käme – diese seien in | |
| Oberschulen zu unterrichten. Dabei haben schon heute zwei der acht Bremer | |
| Gymnasialstandorte auch Inklusionsklassen. Müsse es in Horn auch so eine | |
| geben, würden die Kapazitäten für reguläre SchülerInnen zu Unrecht | |
| beschränkt, so Kelm. | |
| Die Direktorin fühlte sich zudem nicht nur als Beamtin, sondern auch als | |
| Lehrerin und Direktorin in ihren Rechten verletzt und berief sich auf das | |
| Selbstverwaltungsrecht ihres Gymnasiums. Die Entscheidung, wo eine | |
| inklusive Klasse eingerichtet werde, liege aber allein bei der | |
| Bildungssenatorin, entschied das Gericht. | |
| Im Übrigen sei nur klagebefugt, wer durch eine hoheitliche Maßnahme in | |
| eigenen Rechten verletzt sei. BeamtInnen seien durch innerdienstliche | |
| Weisungen aber „regelmäßig nicht in eigenen Rechten betroffen“, so das | |
| Verwaltungsgericht. Sie könnten daher nur „remonstrieren“, wie die | |
| JuristInnen das nennen, also verwaltungsintern auf Bedenken gegen die | |
| Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung hinweisen. | |
| Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ob Kelm nun beim | |
| Oberverwaltungsgericht Berufung einlegt, sei noch nicht entschieden, sagte | |
| ihr Rechtsanwalt. | |
| 9 Jul 2018 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/18_762_K_1.pdf | |
| [2] /Die-Schulreform-verfehlte-ihre-Ziele/!5486207 | |
| [3] /Gymnasium-wehrt-sich-gegen-Inklusion/!5513749 | |
| ## AUTOREN | |
| Jan Zier | |
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