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# taz.de -- Elektronische Patientenakte: Wer schweigt, stimmt zu
> Die digitale Patientenakte ist beschlossen. Sie bringt einige Vorteile,
> aber auch viele Probleme beim Schutz der Gesundheitsdaten.
Bild: Ein Arzt ruft eine elektronischen Patientenakte auf
Ab 2025 wird sie kommen, [1][die elektronische Patientenakte (ePA)], für
alle, die nicht widersprechen. Wer gesetzlich versichert ist, wird sich
also im Laufe des kommenden Jahres entscheiden müssen: nichts tun und damit
stillschweigend zustimmen, dass von Ärzten bis Psychotherapeutinnen die im
Zuge einer Behandlung anfallenden Daten so gespeichert werden, dass auch
die jeweils anderen darauf zugreifen können? Oder widersprechen? Und wenn
widersprechen – der ePA an sich oder nur dem Zugriff einzelner
Ärzt:innen? Oder der Forschung?
Die Entscheidung ist so individuell, dass sie nur jede:r Einzelne für sich
selbst treffen kann. Vorteile kann die ePA vor allem in solchen Fällen
bieten, in denen bei der Behandlung einer Krankheit zahlreiche Ärzt:innen
beteiligt sind. Auch wer nicht selbst den Überblick behalten kann oder
möchte, etwa über verordnete Medikamente, kann profitieren.
Außerdem können mit der ePA die Patient:innen selbst Einblick in die
über sie gespeicherten Daten nehmen – ohne sich mit den jeweiligen
Ärzt:innen in die Auseinandersetzung über eine Kopie der gespeicherten
Daten begeben zu müssen.
Doch es gibt auch Nachteile: Die ePA ist auf eine Bedienung per App
ausgelegt. Wer das nicht möchte oder kann, muss Umwege gehen, etwa über
eine Vertrauensperson. Zudem können Einträge aus der Vergangenheit die
Behandlung auch verschlechtern: etwa, wenn nach einer psychischen Krankheit
Beschwerden allzu leicht als psychosomatisch eingestuft wurden.
Und für die [2][Nutzung der Gesundheitsdaten in Wissenschaft und Industrie]
gilt: Die Daten sind lediglich pseudonymisiert. Damit ist nicht
ausgeschlossen, dass sich Patient:innen identifizieren lassen, was
gerade bei einer Datenpanne schwere Folgen haben kann.
Also: Ja oder nein oder mit Einschränkungen? Das Gute ist: Wer zunächst
widerspricht, kann sich auch später noch eine ePA anlegen lassen. Und wer
eine hat und sie doch nicht will, kann sie immer noch später löschen.
14 Dec 2023
## LINKS
[1] /Gesetz-zu-Gesundheitsdaten-verabschiedet/!5980352
[2] /Plaene-fuer-digitales-Gesundheitssystem/!5973508
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
EPA
Digitale Patientenakte
Gesundheitsdaten
Datenschutz
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Gesundheit
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Karl Lauterbach
Datenschutz
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