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# taz.de -- EU-Einigung zu Gesundheitsdaten: Aus Daten wird Geld gemacht
> Die EU hat sich auf eine elektronische Patientenakte geeinigt. Die bietet
> aber kaum Möglichkeiten zum Widerspruch und hilft vor allen den
> Unternehmen.
Bild: Wer horcht mit? Die EU-Patientenakte soll Gesundheitsdaten EU-weit zugän…
Wer nur einmal im Jahr mit einer Erkältung zur Hausärztin geht, regelmäßig
zur Vorsorge und sich sonst von Praxen fernhalten kann, wird vermutlich
denken: Was soll schon passieren, wenn Gesundheitsdaten digitalisiert
werden und diverse Akteure darauf zugreifen können?
Abgesehen davon, dass diese Herangehensweise eine ziemlich riskante ist,
haben nicht alle Menschen das Privileg einer dauerhaft pflegeleichten
Gesundheit und der damit verbundenen Datensparsamkeit. Da stehen vielleicht
eine Burnout-Diagnose oder ein Schwangerschaftsabbruch, chronische
Rückenschmerzen oder HIV-Medikamente in der Akte.
Die Daten sollen [1][laut EU-Einigung] ab 2025 im europäischen „Datenraum“
gespeichert werden. Mit europaweitem Zugriff nicht nur für andere
Ärzt:innen, sondern auch für Forschung und Industrie,
Gesundheitsdienstleister und -behörden. Die Daten können ins europäische
und über Umwege auch ins außereuropäische Ausland transferiert werden.
Eine gute Idee? Sicher – für alle, die im Sinne des Wirtschaftswachstums
auf der Suche nach weiteren Daten sind, die man zu Geld machen kann.
Vielleicht lässt sich aus den gesammelten Daten eines Tages tatsächlich
eine bislang unbekannte medizinische Kausalität ziehen oder der Ansatz für
eine neue Therapie. Sicher ist das nicht. Klar ist aber:
[2][Gesundheitsdaten] sollen hier zu Geld gemacht werden. Klar ist auch:
Die Patient:innen werden den Überblick verlieren, wer auf welche ihrer
Daten zugegriffen hat und was damit macht.
Die europäische Einigung ist umso enttäuschender, als dass Deutschland hier
ausnahmsweise [3][ein etwas besseres Gesetz hat]. Das sieht zwar immer noch
eine elektronische Patientenakte für alle vor, die nicht widersprechen.
Aber immerhin ist neben einem grundsätzlichen Widerspruch auch das
vergleichsweise detaillierte Nein zu einzelnen Datenverarbeitungen möglich.
Die EU-Regeln strotzen dagegen vor Ausnahmen. Öffentliches Interesse,
Geschäftsgeheimnisse, Schutz von geistigem Eigentum? Da ist kein Nein
möglich. Ein guter Plan für die Industrie also, ein schlechter für die
Patient:innen.
18 Mar 2024
## LINKS
[1] /Einigung-auf-europaweite-Akte/!5998521
[2] /Neues-Transparenzgesetz-fuer-Kliniken/!5989396
[3] /Elektronische-Patientenakte/!5976379
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Digitale Patientenakte
Europäische Union
Datenschutz
Gesundheitsdaten
Digitale Patientenakte
Gesundheitsdaten
EPA
Krankenhausreform
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