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# taz.de -- Bundesweites Infektionsschutzgesetz: Bremse für die Notbremse
> Die Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Infektionsschutz. Ein
> beschleunigtes Verfahren scheitert aber am Widerstand der Opposition.
Bild: Was sie hier sehen, ist kontaktloser Individualsport und damit erlaubt
Die Bundesregierung hat an diesem Dienstag den Gesetzentwurf für eine
Bundes-Notbremse beschlossen. Wegen des Widerstands von AfD, FDP und Linken
kann sie aber noch nicht in dieser Woche in Kraft treten, sondern
frühestens Ende nächster Woche.
Zentraler Inhalt des Gesetzentwurfs: Öffentliches Leben und private
Kontakte sollen heruntergefahren werden, sobald in einem Landkreis der
Inzidenzwert drei Tage lang über 100 (Neu-Ansteckungen pro 100.000
Einwohner/Woche) liegt.
Bisher galt die Notbremse nur als unverbindlicher Beschluss der
Bund-Länder-Konferenz vom 3. März und wurde uneinheitlich oder gar nicht
umgesetzt. Mit der geplanten Änderung gälte die Notbremse künftig
automatisch. Es wären keine weiteren Beschlüsse von Bund, Ländern oder
Kommunen erforderlich.
Bundeskanzlerin Angela Merkel [1][bezeichnete die bundeseinheitliche
Corona-Notbremse als „überfällig“]. Die Lage sei ernst, sagte Merkel am
Dienstag in Berlin.
## Die wichtigsten Maßnahmen der Notbremse:
– Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr (Ausnahme: „gewichtige und
unabweisbare Gründe“ wie medizinische Notfälle oder berufliche
Tätigkeiten).
– Einzelhandel ist geschlossen (Ausnahmen unter anderem: Lebensmittel,
Bücher, Gartenbedarf).
– Gastronomie ist geschlossen (Ausnahme: Takeaway und Kantinen).
– Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
– Sport ist untersagt (Ausnahmen: kontaktloser Individualsport allein oder
zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt sowie Profisport ohne Zuschauer).
– Busse und Züge fahren nur mit halber Passagierzahl.
– Private Treffen nur im eigenen Haushalt plus eine Person und deren Kinder
(Ausnahme: Demonstrationen und Gottesdienste).
Nach derzeitigem Stand würde die Notbremse in rund 300 von 412 Landkreisen
und kreisfreien Städten gelten. Die Maßnahmen treten automatisch außer
Kraft, sobald der Inzidenzwert im jeweiligen Kreis fünf Tage hintereinander
unter 100 liegt.
Schulen und Kitas müssen erst schließen, wenn der Inzidenzwert über 200
steigt. Bis dahin sind SchülerInnen und LehrerInnen zweimal wöchentlich zum
Coronatests verpflichtet.
Zudem soll die Bundesregierung künftig für Landkreise mit Inzidenz über 100
auch Verordnungen beschließen können, mit denen die gesetzlich vorgesehenen
Maßnahmen verschärft oder abgeschwächt werden können. Auf Druck der SPD
soll nicht nur der Bundesrat, sondern auch der Bundestag solchen
Verordnungen zustimmen müssen.
Ursprünglich strebte die Bundesregierung an, dieses Gesetz noch in dieser
Woche durch Bundesrat und Bundestag zu bringen. Dafür wäre eine
Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten erforderlich gewesen. Doch AfD, FDP
und die Linke wollten dieses Eilverfahren nicht mittragen.
## Nicht ohne den Bundesrat
Vorgesehen ist nun, dass am Freitag im Bundestag die erste Lesung
stattfindet, außerdem könnte es zu einer ExpertInnenanhörung im
Gesundheitsausschuss kommen. Der würde dann am Montag in einer
Sondersitzung seine Beschlussempfehlung treffen, sodass der Bundestag das
Gesetz am Mittwoch nächster Woche beschließen könnte.
[2][Auch bei einem Einspruchsgesetz] muss der Bundesrat zu einer
Sondersitzung zusammenkommen, was die Bundesregierung allerdings verlangen
kann. Vermutlich werden die Länder aber noch die Zustimmungsbedürftigkeit
durchsetzen. Dann gelten Enthaltungen als faktische Ablehnung, was vor
allem den Grünen, die in elf Ländern mitregieren, starkes Gewicht geben
würde.
13 Apr 2021
## LINKS
[1] /Aktuelle-Nachrichten-in-der-Coronakrise/!5765001
[2] /Aenderung-des-Infektionsschutzgesetzes/!5760851
## AUTOREN
Christian Rath
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