| # taz.de -- Ausländische Staatsflaggen: Verbrennen soll verboten werden | |
| > Wer ausländische Flaggen verbrennt, dem drohen künftig Geld- oder | |
| > Gefängnisstrafen. Der Bundestag berät in dieser Woche einen | |
| > Gesetzentwurf. | |
| Bild: Im Iran gang und gäbe, in Deutschland künftig verboten: Das Verbrennen … | |
| Freiburg taz | Nach langem Zögern will die Koalition nun doch das | |
| Verbrennen der israelischen Flagge verbieten. Das Vorhaben ist aber doppelt | |
| getarnt. Zum einen sollen auch alle anderen ausländischen Flaggen geschützt | |
| werden. Zum anderen gibt es keinen eigenen Gesetzentwurf, nur einen | |
| Änderungsantrag zum geplanten verbesserten Schutz der EU-Flagge, über den | |
| der Bundestag diese Woche berät. Der bisher nicht veröffentlichte | |
| Änderungsantrag liegt der taz vor. | |
| Auslöser der Debatte waren [1][mehrere Berliner Demonstrationen im Dezember | |
| 2017]. Damals wurde gegen Donald Trumps Anerkennung von Jerusalem als | |
| israelischer Hauptstadt protestiert. Dabei wurden auch einige israelische | |
| Fahnen verbrannt. Dies führte zu einem lauten Aufschrei, vor allem als klar | |
| wurde, dass dies bisher nicht strafbar ist. „Wer israelische Flaggen | |
| verbrennt, stellt das Existenzrecht Israels infrage, lehnt es ab“, sagte | |
| Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. „Wer | |
| israelische Fahnen in Brand steckt, verbrennt unsere Werte“, erklärte der | |
| damalige Justizminister Heiko Maas. | |
| Derzeit sind ausländische Fahnen im Strafgesetzbuch nur geschützt, wenn sie | |
| offiziell aufgehängt werden, zum Beispiel bei einem Staatsbesuch. Das ist | |
| im Strafgesetzbuch geregelt (Paragraf 104). Wer dagegen bei einer | |
| Demonstration eine mitgebrachte israelische, amerikanische oder russische | |
| Flagge anzündet, hat strafrechtlich bisher nichts zu fürchten. | |
| Umfassender ist nur die deutsche Fahne strafrechtlich geschützt. Sie darf | |
| laut Paragraf 90a weder zerstört, beschädigt noch verunglimpft (also | |
| verächtlich gemacht) werden. Dies gilt auch bei einer selbst mitgebrachten | |
| schwarz-rot-goldenen Fahne auf einer Demonstration. | |
| ## Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht | |
| Zunächst war geplant, nur das öffentliche Verbrennen der israelischen Fahne | |
| unter Strafe zu stellen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hielt | |
| dies in einer Stellungnahme vom März 2018 auch für zulässig. „Im Lichte der | |
| fortwirkenden, besonderen, geschichtlich begründeten Verantwortung | |
| Deutschlands, erschiene es nicht willkürlich, die israelische Flagge in | |
| besonderer Weise zu schützen“, hieße es dort. Dann hat aber wohl die | |
| israelische Botschaft in Berlin gebeten, auf ein Sonderrecht nur für die | |
| israelische Fahne zu verzichten. | |
| Nun soll also bestraft werden, „wer öffentlich die Flagge eines | |
| ausländischen Staats zerstört oder beschädigt.“ Auch das Verbrennen der | |
| chinesischen oder saudi-arabischen Flagge wäre dann also verboten. Es droht | |
| eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. | |
| Vorgesehen ist dies in einer Formulierungshilfe der Bundesregierung, die im | |
| Dezember beschlossen wurde. Sie soll als Änderungsantrag von CDU/CSU und | |
| SPD zu einem verwandten Gesetzentwurf des Bundesrats eingebracht werden, | |
| der diesen Mittwoch bereits auf der Tagesordnung des Bundestags steht. | |
| ## Rechtsextremisten marschierten über EU-Fahne | |
| Hier will der Bundesrat in einem neuen Paragraf 90c auch die EU-Fahne und | |
| die EU-Hymne vor „Verunglimpfung“ schützen. Die EU-Fahne besteht aus 12 | |
| goldenen Sternen auf blauem Grund, die EU-Hymne „Freude, schöner | |
| Götterfunken“ beruht auf der „Ode an die Freude“ von Friedrich Schiller, | |
| die von Ludwig van Beethoven vertont wurde. | |
| Diesen Gesetzentwurf hatte Sachsen in den Bundesrat eingebracht. Anlass war | |
| eine [2][Demonstration der Nazi-Partei „der III. Weg“ in Plauen] im Mai | |
| vergangenen Jahres. Die Rechtsextremisten hatten eine EU-Fahne auf die | |
| Straße gelegt und waren darüber marschiert. Das erfordere eine Reaktion des | |
| Rechtsstaats, erklärte Sachsens damaliger Justizminister Sebastian Gemkow | |
| (CDU). Schon im Juni legte Sachsen den Gesetzentwurf vor, im September | |
| beschloss ihn die Länderkammer. CDU/CSU und SPD unterstützen den Vorschlag. | |
| Bald wird er nun also geltendes Gesetz sein. | |
| 12 Jan 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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