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# taz.de -- Verbot von Flaggenverbrennen: Gesetz gegen Symbole
> Die Große Koalition will das Verbrennen ausländischer Fahnen unter Strafe
> stellen. Damit werden traditionelle Protestformen unnötig kriminalisiert.
Bild: Syrer protestieren mit dem Verbrennen der russischen Fahne in Berlin, Dez…
Das Verbrennen einer Flagge ist eine Meinungsäußerung. Das hat der oberste
Gerichtshof der USA schon mehrfach festgestellt, zuletzt 1989. Damit wurden
US-Gesetze kassiert, die das Verbrennen der US-Flagge, insbesondere durch
(Vietnam-)Kriegsgegner, unter Strafe stellen wollten.
In Deutschland gibt es solche Gesetze bereits. Das Zerstören und
Verächtlichmachen der deutschen Flagge ist strafbar. Auch das Zerstören
ausländischer Fahnen ist strafbar, wenn diese offiziell präsentiert werden,
etwa bei einem Staatsbesuch. Allerdings kann bisher jeder selbst
mitgebrachte ausländische Fahnen bei einer Demonstration verbrennen oder
zerschneiden.
Dass das ein Problem sein könnte, wurde deutlich, als Ende 2017 in Berlin
bei Protesten gegen die amerikanische Israel-Politik auch einige
israelische Flaggen verbrannt wurden. Die damalige Diskussion hat jetzt
Spätfolgen. Die Große Koalition will künftig das Verbrennen aller
[1][ausländischen Fahnen] bei Demonstrationen unter Strafe stellen.
Es geht hier nicht um Gewalt gegen fremde Sachen. Es geht um das Verbrennen
eigenen Eigentums zu symbolischen Zwecken. Die Flagge wird als Symbol für
den fremden Staat benutzt, gegen dessen Politik man protestiert. Es mag
eine aggressive Symbolik sein, aber auch die Darstellung von Wut und
Empörung sind legitime Zwecke von Demonstrationen, insbesondere wenn Wut
und Empörung berechtigt sind.
## Der freie Diskurs steht unter Druck
Es wäre vielleicht noch akzeptabel, d[2][ie Flagge Israels] in Deutschland
besonders zu schützen, weil das Existenzrecht Israels im Nahost-Konflikt
teilweise bestritten wird und Deutschland als Folge des Holocaust eine
besondere Verantwortung für den Staat Israel hat. Doch warum soll man die
Flagge Chinas gegen Proteste von Uiguren schützen oder die Flagge Myanmars
gegen die Empörung der vertriebenen Rohingya?
Der freie, staatlich nicht reglementierte Diskurs steht derzeit auch im
Westen massiv unter Druck. Teilweise zu Recht. Wenn der Internet-Mob
engagierte Einzelpersonen und [3][Teile der Bevölkerung bedroht] und
einschüchtert, beeinträchtigt ja auch dies den Diskurs. Die im
Maßnahmenpaket gegen Hasskriminalität geplanten Verschärfungen des
Strafrechts bei Bedrohungen und der Billigung von Straftaten sind daher
gerechtfertigt.
Beim geplanten Verbot der Flaggenverbrennung geht es aber gerade nicht um
den Schutz von Menschen. Rechtsgut des geplanten Gesetzes sind einerseits
das „Ansehen des ausländischen Staates“, andererseits die „guten
Beziehungen“ Deutschlands zum Flaggenstaat. Es geht also um staatliche
Schutzgüter und die Einschränkung von Machtkritik. Hier ist weiterhin
Zurückhaltung angebracht.
Sollte das Gesetz kommen, wird spätestens das Bundesverfassungsgericht
diese Zurückhaltung in der Praxis durchsetzen. Karlsruhe hat schon beim
Zerstören und Verunglimpfen der deutschen Flagge darauf bestanden, dass nur
antidemokratische Aktionen bestraft werden sollen. So könnte und sollte es
auch beim Schutz ausländischer Flaggen enden: Legitimer Protest wird vom
Bundesverfassungsgericht erlaubt, die Strafnorm wird auf blinden und
rassistischen Hass beschränkt.
13 Jan 2020
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Flagge
israelische Flagge
Hasskriminalität
Kommunalpolitik
Justiz
Antisemitismus
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