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# taz.de -- Aufruf von Menschenrechtsorganisationen: Neuer „Tiefpunkt“ bei …
> Hilfsorganisationen warnen, eine neue EU-Krisenverordnung könnte das
> Elend der Geflüchteten weiter verschärfen.
Bild: Asylsuchende mit ihren Kindern im polnischen Bialowieza Ende Juni 2023
Berlin taz | Über 50 Menschenrechtsorganisationen warnen vor einer weiteren
Verschärfung [1][der EU-Asylpolitik] durch die derzeit unter den
Mitgliedstaaten diskutierte „Verordnung im Fall von Krisen, höherer Gewalt
und Instrumentalisierung“.
Die Organisationen – unter ihnen etwa ProAsyl, die Diakonie und Amnesty –
befürchten, die Verordnung ermögliche „die Verzögerung von Registrierungen,
die Verlängerung von Grenzverfahren sowie massive Absenkungen bei den
Unterbringungs- und Aufnahmestandards“. Deshalb müsse die deutsche
Bundesregierung die Pläne blockieren, so die Forderung der Organisationen
in ihrem Aufruf.
Schon im Mai hatten sich die EU-Innenminister*innen auf eine grundsätzliche
[2][Verschärfung der Asylpolitik] geeinigt. Ihr Kompromiss sieht vor, dass
bestimmte Geflüchtete beschleunigte Asylverfahren direkt an den
EU-Außengrenzen durchlaufen sollen, mutmaßlich [3][in Lagern mit
haftähnlichen Bedingungen]. Außerdem sollen Geflüchtete in sogenannte
sichere Drittstaaten außerhalb der EU zurück gezwungen werden, wenn sie
über solche Länder eingereist sind. Auch die deutsche Bundesregierung trägt
diese Pläne mit.
## Weitere Verschärfungen möglich
Die nun diskutierte Krisenverordnung könnte diese Regelungen in bestimmten
Situationen noch weiter verschärfen und bisher vorgesehene Ausnahmen
aufheben. So sollen deutlich mehr Geflüchtete in die Grenzverfahren
genommen werden können, unter bestimmten Umständen sogar alle. Das soll
auch für Kinder und andere besonders vulnerable Gruppen gelten, für die es
ansonsten eigentlich Ausnahmeregelungen gibt. Außerdem sollen die
Grenzverfahren und die Haft auf eine Dauer von bis zu fünf Monate
verlängert werden dürfen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an
Unterkünfte für Geflüchtete dramatisch gesenkt.
Gelten soll die Verordnung in Situationen, in denen schlagartig sehr viele
Geflüchtete Asyl beantragen wollen und in Fällen, in denen Geflüchtete von
anderen Staaten instrumentalisiert werden. Ein Beispiel für letzteres
dürfte das Vorgehen der belarussischen Regierung sein, die Geflüchtete
eingeflogen und über die Grenze nach Polen und in die baltischen Staaten
gesendet hatte, um Druck auf die EU-Staaten auszuüben. Polen, Litauen und
Lettland reagierten darauf, indem sie eine Art Ausnahmezustand verhängten
und ihre Grenzen für Asylbewerber*innen schlossen.
Auch die verbotenen Mittel, zu denen Polen und auch andere EU-Staaten schon
griffen, könnten durch die Verordnung einfacher und leichter zu verstecken
sein. Polen zwang Geflüchtete teils direkt zurück nach Belarus, ohne dass
diese die Möglichkeit hatten, [4][einen Asylantrag] zu stellen. Solche
sogenannten Pushbacks sind eindeutig illegal.
Aktualisiert am 05.07.2023 um 15:50 Uhr. d. R.
5 Jul 2023
## LINKS
[1] /Gefluechtete-an-EU-Aussengrenzen/!5935339
[2] /Aenderung-des-EU-Asylrechts/!5937362
[3] /Neue-Asylregelung/!5937359
[4] /Streit-ueber-EU-Asylpolitik/!5944427
## AUTOREN
Frederik Eikmanns
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Asylpolitik
Menschenrechtsorganisation
EU-Politik
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Pushbacks
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