# taz.de -- Asyl für Iraner*innen: Kein bisschen besser geschützt | |
> Das iranische Regime geht brutal gegen die Protestierenden im Land vor. | |
> Auf deutsche Asylentscheidungen hat das bisher offenbar keinen Einfluss. | |
Bild: Demonstration in Solidarität mit den Frauen in Iran im November in Berlin | |
BERLIN taz | Zwei Menschen ließ das iranische Regime bereits hinrichten, | |
die sich an den Protesten nach dem gewaltsamen Tod der Kurdin Jina Mahsa | |
Amini im September beteiligt hatten. Viele weitere sind [1][zum Tode | |
verurteilt]. Auf die Entscheidungen über Asylanträge von Iraner*innen | |
hat das bisher keinen Einfluss. Das belegen Antworten der Bundesregierung | |
auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, die der taz vorliegen. | |
Das Bundesinnenministerium (BMI) erklärt darin, auf Grundlage des neuen | |
Lageberichts aus dem Auswärtigen Amt von Ende November überarbeite das | |
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) derzeit seine „internen | |
Herkunftsleitsätze Iran“. Um ein „umfassendes Lagebild zu erhalten“, | |
beobachte das Bamf zudem „fortlaufend die allgemeine Entwicklung im Land | |
und wertet zusätzlich eigenständig Daten und Quellen aus“, so das BMI. | |
Handlungsbedarf hat das Bamf daraus bisher offenbar keinen abgeleitet: Die | |
bereinigte Schutzquote für Iraner*innen schwankte in den Monaten | |
September, Oktober und November zwischen 39,3 und 42,3 Prozent. Sie lag | |
damit sogar etwas niedriger als im Durchschnitt der ersten elf Monate des | |
Jahres 2022 (44,7 Prozent). | |
„In Anbetracht des Charakters des Regimes im Iran sind die aktuellen | |
Schutzquoten viel zu gering“, kritisiert Clara Bünger, fluchtpolitische | |
Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Bünger hatte die Kleine Anfrage | |
gestellt, in der es neben Asylentscheidungen vor allem um die | |
[2][Bedrohungslage in Deutschland lebender Exil-Iraner*innen ging], über | |
welche die taz diese Woche berichtete hatte. | |
Bünger zufolge habe das Bamf noch im Oktober 2022 in der Begründung eines | |
ablehnenden Asylbescheids erklärt, „geringfügigste Aktivitäten“ wie das | |
Mithelfen bei Demonstrationen für eine kurdische Organisation im Iran | |
seien kein Asylgrund, da sie keine verfolgungsrelevanten „Eingriffe“ | |
seitens des Regimes nach sich ziehen würden. „Dass etwas, [3][was im Iran | |
für ein Todesurteil reicht], in Deutschland kein Asylgrund ist, kann man | |
niemandem erklären“, so Bünger. | |
Dem BMI zufolge hat Bayern im Oktober noch eine Person in den Iran | |
abgeschoben. „Spätestens seit Beginn der Proteste im Iran ist deutlich | |
geworden, dass jede Abschiebung in den Iran eine konkrete Lebensgefahr für | |
die Betroffenen bedeutet“, kritisiert Bünger. Zumindest vorübergehend wird | |
es dazu nicht mehr kommen: Im Dezember einigten sich die Länder auf der | |
Innenministerkonferenz darauf, vorerst keine Menschen mehr in den Iran | |
abzuschieben – mit Ausnahmen für Gefährder*innen und Täter*innen | |
schwerer Straftaten. Ein formaler Abschiebestopp, wie ihn die SPD-Länder | |
gefordert hatten, ist das allerdings nicht. | |
6 Jan 2023 | |
## LINKS | |
[1] /Todesurteile-des-Mullah-Regimes/!5900498 | |
[2] /Irans-Geheimdienste-in-Deutschland/!5903805 | |
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## AUTOREN | |
Dinah Riese | |
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