# taz.de -- Antisemitismus in der AfD: Ausschuss prüft Abwahl von AfDler | |
> Der Abgeordnete Stephan Brandner hat sich wiederholt antisemitisch | |
> geäußert. Jetzt könnte er den Vorsitz des Rechtsausschusses im Bundestag | |
> verlieren. | |
Bild: Ist seinen gegenwärtigen Job bald wohl los: AfD-Politiker Stephan Brandn… | |
Berlin taz | Für Stephan Brandner wird es eng. Im Bundestag mehren sich die | |
Stimmen, dass der AfD-Politiker als Vorsitzender des Rechtsausschusses | |
nicht länger tragbar ist. In seiner nächsten Sitzung wird sich der | |
Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages, der gewöhnlich donnerstags | |
tagt, nun grundsätzlich damit befassen, wie eine Absetzung von | |
Ausschussvorsitzenden möglich ist. Denn dieser Vorgang kommt in der | |
Geschäftsordnung des Bundestages bislang nicht vor. | |
Brandner, AfD-Politiker aus Thüringen und von Anfang an als Vorsitzender | |
umstritten, [1][stand in den vergangenen Wochen besonders stark in der | |
Kritik.] Zuletzt hatte er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Udo | |
Lindenberg auf Twitter als „Judaslohn“ verunglimpft und damit wohl die | |
Belohnung für einen Verrat gemeint. Lindenberg hatte zuvor die [2][AfD] | |
scharf kritisiert. | |
Am Wochenende hatten PolitikerInnen aus allen anderen Fraktionen den | |
AfD-Politiker kritisiert. „Der Mann ist eines Rechtsausschussvorsitzenden | |
unwürdig und in dieser Funktion untragbar“, schrieb etwa die | |
Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, auf | |
Twitter. Und der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich sagte dem Handelsblatt, | |
Brandners Äußerungen seien „seiner Position schlicht unwürdig“. Sie seien | |
„unverschämt und spielen mit [3][antisemitischen Ressentiments]“. | |
Brandner wies die Vorwürfe am Montag als „an den Haaren herbeigezogen“ und | |
„absurd“ zurück. Einen Rücktritt lehnte er ab: „Es gibt auch deshalb ke… | |
Grund für mich, Konsequenzen aus der Verwendung des Begriffes ,Judaslohn' | |
zu ziehen oder aber dafür sanktioniert zu werden“, so der AfD-Politiker. | |
## Zwei Wege zur Absetzung möglich | |
In § 58 der Bundestagsgeschäftsordnung heißt es bislang nur, dass die | |
Ausschüsse ihre Vorsitzenden bestimmen. Wie dies geschieht, ist ebenso | |
wenig geregelt wie die Absetzung. Das hatte mit Blick auf Brandner schon zu | |
Beginn der Legislaturperiode zu Diskussionen geführt – und dem eher | |
ungewöhnlichen Vorgang, dass der AfD-Politiker sich im Ausschuss zur Wahl | |
stellen musste. | |
Aus Sicht des Rechtsreferats des Bundestages kommen für die Abberufung | |
eines Ausschussvorsitzenden grundsätzlich zwei Wege infrage. Der erste ist | |
die Abberufung des Vorsitzenden durch den Ausschuss selbst. Dafür | |
allerdings gebe es keine ausdrückliche Rechtsgrundlage, sondern müsse auf | |
den Gedanken des „actus contrarius“, der gegenteiligen Rechtshandlung, | |
gestützt werden. Das heißt: Wenn ein Ausschussvorsitzer gewählt wird, was | |
bei Brandner der Fall war, muss er auch abgewählt werden können. | |
Die zweite Möglichkeit wäre, die Geschäftsordnung des Bundestages zu ändern | |
und die Möglichkeit einer Absetzung zu regeln. Das gibt es bereits in | |
sieben Landtagen. | |
Sollte Brandner abgewählt werden, was ein bislang einmaliger Vorgang im | |
Bundestag wäre, kann die AfD einen neuen Ausschussvorsitzenden vorschlagen. | |
Ihr steht nach Verhandlungen zu Beginn der Legislaturperiode der Vorsitz im | |
Rechtsausschuss und zwei weiteren Ausschüssen zu. | |
4 Nov 2019 | |
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## AUTOREN | |
Sabine am Orde | |
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