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# taz.de -- Antisemitismus in der AfD: Ausschuss prüft Abwahl von AfDler
> Der Abgeordnete Stephan Brandner hat sich wiederholt antisemitisch
> geäußert. Jetzt könnte er den Vorsitz des Rechtsausschusses im Bundestag
> verlieren.
Bild: Ist seinen gegenwärtigen Job bald wohl los: AfD-Politiker Stephan Brandn…
Berlin taz | Für Stephan Brandner wird es eng. Im Bundestag mehren sich die
Stimmen, dass der AfD-Politiker als Vorsitzender des Rechtsausschusses
nicht länger tragbar ist. In seiner nächsten Sitzung wird sich der
Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages, der gewöhnlich donnerstags
tagt, nun grundsätzlich damit befassen, wie eine Absetzung von
Ausschussvorsitzenden möglich ist. Denn dieser Vorgang kommt in der
Geschäftsordnung des Bundestages bislang nicht vor.
Brandner, AfD-Politiker aus Thüringen und von Anfang an als Vorsitzender
umstritten, [1][stand in den vergangenen Wochen besonders stark in der
Kritik.] Zuletzt hatte er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Udo
Lindenberg auf Twitter als „Judaslohn“ verunglimpft und damit wohl die
Belohnung für einen Verrat gemeint. Lindenberg hatte zuvor die [2][AfD]
scharf kritisiert.
Am Wochenende hatten PolitikerInnen aus allen anderen Fraktionen den
AfD-Politiker kritisiert. „Der Mann ist eines Rechtsausschussvorsitzenden
unwürdig und in dieser Funktion untragbar“, schrieb etwa die
Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, auf
Twitter. Und der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich sagte dem Handelsblatt,
Brandners Äußerungen seien „seiner Position schlicht unwürdig“. Sie seien
„unverschämt und spielen mit [3][antisemitischen Ressentiments]“.
Brandner wies die Vorwürfe am Montag als „an den Haaren herbeigezogen“ und
„absurd“ zurück. Einen Rücktritt lehnte er ab: „Es gibt auch deshalb ke…
Grund für mich, Konsequenzen aus der Verwendung des Begriffes ,Judaslohn'
zu ziehen oder aber dafür sanktioniert zu werden“, so der AfD-Politiker.
## Zwei Wege zur Absetzung möglich
In § 58 der Bundestagsgeschäftsordnung heißt es bislang nur, dass die
Ausschüsse ihre Vorsitzenden bestimmen. Wie dies geschieht, ist ebenso
wenig geregelt wie die Absetzung. Das hatte mit Blick auf Brandner schon zu
Beginn der Legislaturperiode zu Diskussionen geführt – und dem eher
ungewöhnlichen Vorgang, dass der AfD-Politiker sich im Ausschuss zur Wahl
stellen musste.
Aus Sicht des Rechtsreferats des Bundestages kommen für die Abberufung
eines Ausschussvorsitzenden grundsätzlich zwei Wege infrage. Der erste ist
die Abberufung des Vorsitzenden durch den Ausschuss selbst. Dafür
allerdings gebe es keine ausdrückliche Rechtsgrundlage, sondern müsse auf
den Gedanken des „actus contrarius“, der gegenteiligen Rechtshandlung,
gestützt werden. Das heißt: Wenn ein Ausschussvorsitzer gewählt wird, was
bei Brandner der Fall war, muss er auch abgewählt werden können.
Die zweite Möglichkeit wäre, die Geschäftsordnung des Bundestages zu ändern
und die Möglichkeit einer Absetzung zu regeln. Das gibt es bereits in
sieben Landtagen.
Sollte Brandner abgewählt werden, was ein bislang einmaliger Vorgang im
Bundestag wäre, kann die AfD einen neuen Ausschussvorsitzenden vorschlagen.
Ihr steht nach Verhandlungen zu Beginn der Legislaturperiode der Vorsitz im
Rechtsausschuss und zwei weiteren Ausschüssen zu.
4 Nov 2019
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## AUTOREN
Sabine am Orde
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