# taz.de -- AfD-nahe Erasmus-Stiftung: Verfassungstreue als Maßstab | |
> Wie lässt sich die staatliche Förderung einer AfD-nahen Stiftung | |
> verhindern? Nicht direkt per Gesetz, sagt ein Rechtsgutachten dazu. | |
Bild: Beatrix von Storch spricht mit Erika Steinbach, Vorsitzende der Desideriu… | |
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) darf nicht per Gesetz von | |
staatlicher Förderung ausgeschlossen werden. Zu diesem Schluss kommt ein | |
Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesinnenministeriums, das der taz | |
vorliegt. Das geplante Stiftungsgesetz soll demzufolge nur die Kriterien | |
und das Verfahren für den Ausschluss einer parteinahen Stiftung regeln. | |
Die politischen Stiftungen der Parteien erhalten pro Jahr insgesamt rund | |
700 Millionen Euro für politische Bildung, Forschung, Stipendien und | |
Auslandsprojekte. Der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung wurden | |
[1][bisher Fördermittel verwehrt]. | |
Auf Klage der AfD entschied das Bundesverfassungsgericht im März, dass die | |
Finanzierung der parteinahen Stiftungen durch ein spezielles Bundesgesetz | |
geregelt werden muss. Ein Vermerk im Haushaltsgesetz genüge nicht. Der | |
Ausschluss parteinaher Stiftungen von der Förderung sei zwar grundsätzlich | |
möglich, erforderlich wären dann aber schwerwiegende Gründe wie der Schutz | |
der freiheitlich demokratischen Grundordnung, so die Verfassungsrichter. | |
## Stiftungsgesetz muss bald kommen | |
Das [2][Stiftungsgesetz soll aus der Mitte des Bundestags] entstehen. Doch | |
als Hilfe für die Abgeordneten hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ein | |
Gutachten in Auftrag gegeben. Unter dem Titel „Verfassungsrechtliche | |
Maßgaben für den Ausschluss parteinaher Stiftungen von der staatlichen | |
Förderung“, wurde es von den renommierten Berliner Rechtsprofessoren | |
Christoph Möllers und Christian Waldhoff verfasst. | |
Das Gutachten stellt klar, dass die Entscheidung über den Ausschluss einer | |
Stiftung von der Förderung nicht schon im Gesetz erfolgen könnte; hierfür | |
sei diese Entscheidung viel zu komplex. So müsse eine „Gesamtschau“ der | |
Stiftungsaktivitäten vorgenommen werden, punktuelle Verstöße gegen die | |
gesetzlichen Vorgaben genügten nicht. Im Verfahren müsse auch die Stiftung | |
angehört werden. | |
Doch wer soll dann entscheiden, wenn nicht der Bundestag? Möllers und | |
Waldhoff empfehlen eine gerichtliche Entscheidung durch das | |
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Den Antrag soll nur die | |
Bundestagspräsidentin (derzeit Bärbel Bas, SPD) stellen können. | |
## Auf die Aktivitäten kommt es an | |
Solange die AfD nicht verboten sei, komme es für den Förderungsausschluss | |
der Stiftung auf das Wesen der Stiftung selbst an, also auf deren Programm, | |
Personal und Aktivitäten. Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die | |
Partei AfD als Verdachtsfall für extremistische Bestrebungen einstuft, | |
genüge nicht. | |
Als Grund für das Finanzierungsverbot könnte wie beim Parteiverbot darauf | |
abgestellt werden, ob sich die Stiftung gegen Demokratie, Rechtsstaat und | |
Menschenwürde richte. Auch bei „Wesensverwandtschaft zum | |
Nationalsozialismus“ oder bei einer Ausrichtung gegen die | |
„Völkerverständigung“ könnte ein Ausschluss vorgesehen werden. Die | |
Professoren glauben sogar, dass eine Pflicht zu „verfassungsfreundlichen“ | |
Aktivitäten als Voraussetzung für eine Förderung eingeführt werden könnte. | |
In diesen Tagen verhandeln die Ampelfraktionen unter Hochdruck über das | |
neue Stiftungsgesetz. Der Bundeshaushalt für 2024 soll am 1. Dezember | |
beschlossen werden. [3][Bis dahin muss das Stiftungsgesetz in Kraft sein.] | |
Der Gesetzentwurf dazu soll aber gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU | |
und der Linken eingebracht werden, sodass erheblicher Zeitdruck besteht. | |
14 Sep 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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