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# taz.de -- Bundestag legt Gesetzentwurf vor: AfD-Stiftung bleibt aufm Trockenen
> Bisher erhält die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung keine
> Staatsgelder. Nun legt der Bundestag einen Gesetzentwurf vor, mit dem das
> so bleibt.
Bild: Der Bundestag legt ein neues Gesetz vor, um die Finanzierung der parteina…
Berlin taz | Es war im Frühjahr [1][ein klarer Auftrag des
Bundesverfassungsgerichts]: Der Bundestag müsse ein eigenes Gesetz
vorlegen, um künftig die staatliche Finanzierung von parteinahen Stiftungen
zu regeln. Vorausgegangen war die Weigerung, der [2][AfD-nahen
Desiderius-Erasmus-Stiftung] Staatsgelder zu überweisen. Nun lösten die
Ampel-Parteien den Auftrag aus Karlsruhe ein und einigten sich, zusammen
mit der Union, auf einen Gesetzentwurf, der bereits am Freitag im Bundestag
debattiert werden soll. Und welcher der Erasmus-Stiftung weiterhin Gelder
verweigert.
Der Gesetzentwurf, welcher der taz vorliegt, knüpft eine staatliche
Stiftungsförderung an die Bedingung, dass die Parteien, die der Stiftung
nahe stehen, dreimal hintereinander in den Bundestag eingezogen sein
müssen. Schon das schließt die AfD aus, die erst seit 2017 und zwei
Legislaturperioden im Bundestag sitzt.
Zudem wird ein „aktives“ Eintreten für die freiheitlich demokratische
Grundordnung und für Völkverständigung verlangt. Dem widersprächen nicht
nur eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ der
Stiftung, sondern auch entsprechende Veröffentlichungen oder das Mitwirken
von Beschäftigten oder Beauftragten, die sich demokratiefeindlich
betätigten, so der Gesetzentwurf. Ob eine Stiftung auf dem Boden der
demokratischen Grundordnung steht, soll [3][das Bundesinnenministerium
festlegen].
## „Keine Steuermittel für demokratiefeindliche Arbeit“
SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner erklärte am Dienstag, man werde „mit
einer breiten Mehrheit im Bundestag regeln, dass Verfassungsfeinde keine
Steuermittel für ihre demokratiefeindliche Arbeit bekommen“. Gleichzeitig
werde die wichtige politische Bildungsarbeit gesichert, damit die
politischen Stiftungen weiter für Demokratie, Rechtsstaat und eine freie
Gesellschaft werben könnten.
Auch der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz erklärte: „Mit dem
Stiftungsfinanzierungsgesetz schaffen wir endlich eine solide und
transparente gesetzliche Grundlage, um die wichtige gesellschaftspolitische
Arbeit der politischen Stiftungen abzusichern. Für alle politischen
Stiftungen bedeutet das mehr Rechtssicherheit.“ Das Gesetz sei damit „aus
rechtsstaatlicher Perspektive ein echter Fortschritt“.
Bisher erhielten die parteinahen Stiftungen über das Haushaltsgesetz ihre
Gelder. Konkrete Kriterien für die Förderung waren dort aber nicht
definiert. Die AfD-nahe Erasmus-Stiftung war bisher leer ausgegangen und
hatte deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Karlsruhe forderte
darauf [4][ein gesondertes Parlamentsgesetz] für die Stiftungsfinanzierung
ein. Dies sei wegen der Höhe der staatlichen Zuwendungen und deren
Auswirkungen auf die Stiftungstätigkeiten notwendig.
Laut Gesetzentwurf sollen die staatlichen Gelder nun im Verhältnis der
Wahlergebnisse der vergangenen vier Bundestagswahlen auf die Stiftungen
verteilt werden. Außerdem soll es einen Sockelbetrag von einem Prozent der
Gesamtmittel geben, den jede Stiftung unabhängig von Wahlergebnissen
erhält. Die Gesamthöhe der Stiftungsförderung wird weiter durch das
Haushaltsgesetz festgelegt.
## 700 Millionen Euro für die Stiftungen
Im aktuellen Jahr wurden die politischen Stiftungen von CDU, CSU, FDP, SPD,
Linke und der Grünen mit rund 697 Millionen Euro gefördert. Der
Gesetzentwurf verpflichtet die Einrichtungen künftig zudem zu mehr
Transparenz – etwa mit einer Pflicht, Spenden über 10.000 Euro zu
veröffentlichen.
Festgelegt wird in dem Gesetzentwurf ebenso, dass eine
Stiftungsfinanzierung weiterläuft, auch wenn die nahestehende Partei für
eine Legislaturperiode aus dem Bundestag ausscheidet – so wie 2013 die FDP.
Voraussetzung ist, dass die Partei zuvor in zwei aufeinanderfolgenden
Legislaturperioden gefördert wurde.
Für den Gesetzentwurf wurde die Zeit zuletzt knapp. Der Bundeshaushalt für
2024 soll am 1. Dezember beschlossen werden – bis dahin musste der Entwurf
vorliegen. Die Ampel und die Union wollen den Gesetzentwurf nun gemeinsam
einbringen. Auch die Linke war anfangs in Gespräche zu dem Gesetzentwurf
involviert. Linken-Innenexpertin Clara Bünger bedauerte, dass ihre Fraktion
im Entstehungsprozess zwar um Expertise gefragt wurde, die Ampel und Union
am Ende „aber nicht bereit waren, das Gesetz als starkes gemeinsames Signal
aller fünf im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien einzubringen“.
Das weitere Vorgehen der Linken hänge nun von den Beratungen des Gesetzes
ab, sagte Bünger der taz.
Das Ansinnen des Vorhabens aber teilt sie: „Demokratische Bildungsarbeit
ist ein zentraler Baustein für eine in Zukunft noch funktionierende
Brandmauer gegen rechts. Der Schutz der Demokratie vor rechten Angriffen
auf unsere Grundwerte, wie Menschenwürde und Diskriminierungsschutz müssen
oberstes Ziel des Stiftungsfinanzierungsgesetzes sein.“
Aktualisiert und ergänzt am 11.10.2023 um 09:10 Uhr. d. R.
10 Oct 2023
## LINKS
[1] /Urteil-zur-AfD-nahen-Erasmus-Stiftung/!5914045
[2] /Politische-Stiftung-der-AfD/!5900074
[3] /AfD-nahe-Erasmus-Stiftung/!5956995
[4] /Urteil-zur-AfD-nahen-Erasmus-Stiftung/!5914045
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
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