Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- AfD-nahe Erasmus-Stiftung: Verfassungstreue als Maßstab
> Wie lässt sich die staatliche Förderung einer AfD-nahen Stiftung
> verhindern? Nicht direkt per Gesetz, sagt ein Rechtsgutachten dazu.
Bild: Beatrix von Storch spricht mit Erika Steinbach, Vorsitzende der Desideriu…
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) darf nicht per Gesetz von
staatlicher Förderung ausgeschlossen werden. Zu diesem Schluss kommt ein
Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesinnenministeriums, das der taz
vorliegt. Das geplante Stiftungsgesetz soll demzufolge nur die Kriterien
und das Verfahren für den Ausschluss einer parteinahen Stiftung regeln.
Die politischen Stiftungen der Parteien erhalten pro Jahr insgesamt rund
700 Millionen Euro für politische Bildung, Forschung, Stipendien und
Auslandsprojekte. Der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung wurden
[1][bisher Fördermittel verwehrt].
Auf Klage der AfD entschied das Bundesverfassungsgericht im März, dass die
Finanzierung der parteinahen Stiftungen durch ein spezielles Bundesgesetz
geregelt werden muss. Ein Vermerk im Haushaltsgesetz genüge nicht. Der
Ausschluss parteinaher Stiftungen von der Förderung sei zwar grundsätzlich
möglich, erforderlich wären dann aber schwerwiegende Gründe wie der Schutz
der freiheitlich demokratischen Grundordnung, so die Verfassungsrichter.
## Stiftungsgesetz muss bald kommen
Das [2][Stiftungsgesetz soll aus der Mitte des Bundestags] entstehen. Doch
als Hilfe für die Abgeordneten hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ein
Gutachten in Auftrag gegeben. Unter dem Titel „Verfassungsrechtliche
Maßgaben für den Ausschluss parteinaher Stiftungen von der staatlichen
Förderung“, wurde es von den renommierten Berliner Rechtsprofessoren
Christoph Möllers und Christian Waldhoff verfasst.
Das Gutachten stellt klar, dass die Entscheidung über den Ausschluss einer
Stiftung von der Förderung nicht schon im Gesetz erfolgen könnte; hierfür
sei diese Entscheidung viel zu komplex. So müsse eine „Gesamtschau“ der
Stiftungsaktivitäten vorgenommen werden, punktuelle Verstöße gegen die
gesetzlichen Vorgaben genügten nicht. Im Verfahren müsse auch die Stiftung
angehört werden.
Doch wer soll dann entscheiden, wenn nicht der Bundestag? Möllers und
Waldhoff empfehlen eine gerichtliche Entscheidung durch das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Den Antrag soll nur die
Bundestagspräsidentin (derzeit Bärbel Bas, SPD) stellen können.
## Auf die Aktivitäten kommt es an
Solange die AfD nicht verboten sei, komme es für den Förderungsausschluss
der Stiftung auf das Wesen der Stiftung selbst an, also auf deren Programm,
Personal und Aktivitäten. Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die
Partei AfD als Verdachtsfall für extremistische Bestrebungen einstuft,
genüge nicht.
Als Grund für das Finanzierungsverbot könnte wie beim Parteiverbot darauf
abgestellt werden, ob sich die Stiftung gegen Demokratie, Rechtsstaat und
Menschenwürde richte. Auch bei „Wesensverwandtschaft zum
Nationalsozialismus“ oder bei einer Ausrichtung gegen die
„Völkerverständigung“ könnte ein Ausschluss vorgesehen werden. Die
Professoren glauben sogar, dass eine Pflicht zu „verfassungsfreundlichen“
Aktivitäten als Voraussetzung für eine Förderung eingeführt werden könnte.
In diesen Tagen verhandeln die Ampelfraktionen unter Hochdruck über das
neue Stiftungsgesetz. Der Bundeshaushalt für 2024 soll am 1. Dezember
beschlossen werden. [3][Bis dahin muss das Stiftungsgesetz in Kraft sein.]
Der Gesetzentwurf dazu soll aber gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU
und der Linken eingebracht werden, sodass erheblicher Zeitdruck besteht.
14 Sep 2023
## LINKS
[1] /Niederlage-vor-Gericht/!5921072
[2] /Jurist-ueber-moegliches-Stiftungsgesetz/!5914330
[3] /Bundesverfassungsgericht-zu-AfD-Stiftung/!5914331
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Desiderius-Erasmus-Stiftung
Rechtsextremismus
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt AfD
Lesestück Recherche und Reportage
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gesetz zu parteinahen Stiftungen: Eher nicht hilfreich
Ein neues Gesetz soll der AfD schaden. Tatsächlich aber ist es von
Altparteien für Altparteien gemacht und wird Demokratieverdrossenheit
fördern.
Bundestag legt Gesetzentwurf vor: AfD-Stiftung bleibt aufm Trockenen
Bisher erhält die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung keine Staatsgelder.
Nun legt der Bundestag einen Gesetzentwurf vor, mit dem das so bleibt.
Streit um Verfassungsschutz-Einstufung: Gericht lehnt AfD-Eilantrag ab
Immer wieder hatte Verfassungsschutzpräsident Haldenwang zuletzt die AfD
kritisiert. Die Partei ging dagegen juristisch vor – und scheitert.
Jurist über mögliches Stiftungsgesetz: „Braucht klare Förderbedingungen“
Die AfD hat in Karlsruhe einen Teilerfolg erzielt. Ein Experte erklärt, wie
die Finanzierung von rechten Stiftungen weiter verhindert werden kann.
Bundesverfassungsgericht zu AfD-Stiftung: Kein Geld ohne Gesetz
Bisher hat die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung kein Geld bekommen. Zu
Unrecht, sagt Karlsruhe. Der Grund: Die Finanzierung ist unklar geregelt.
Politische Stiftung der AfD: Zum Extremismus angestiftet
Die AfD-nahe Desiderius-Stiftung klagt Geld vom Staat ein. Ihre Chefin
Erika Steinbach betont die Verfassungstreue ihrer Institution. Wie es dort
wirklich zugeht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.