| # taz.de -- Palästina-Kongress in Berlin: Abu-Sittah hätte teilnehmen dürfen | |
| > Das politische Betätigungsverbot für einen britischen Arzt in Deutschland | |
| > war rechtswidrig. Das befindet nun auch die zweite Gerichtsinstanz. | |
| Bild: Betätigungsverbot: Ghassan Abu-Sittah bei einer Londoner Demonstration g… | |
| dpa/taz | Das politische Betätigungsverbot für den | |
| britisch-palästinensischen Arzt Ghassan Abu-Sittah im Kontext des | |
| Palästina-Kongresses in Berlin im April 2024 war rechtswidrig. Ein | |
| entsprechendes Urteil [1][des Verwaltungsgerichts Berlin vom vergangenen | |
| Juli] ist rechtskräftig, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | |
| (OVG) mitteilte. | |
| Das Gericht hat nach eigenen Angaben einen Antrag des Landes Berlin | |
| abgewiesen, womit ein Urteil der ersten Instanz angegriffen und ein | |
| Berufungsverfahren erreicht werden sollte. Die vorgelegte Begründung | |
| erfülle jedoch nicht die gesetzlichen Vorgaben, die eine Auseinandersetzung | |
| mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts erfordern, wie es von einem | |
| OVG-Sprecher hieß. Deswegen musste sich das Gericht inhaltlich nicht mit | |
| der Entscheidung des Verwaltungsgerichts befassen. | |
| Laut Urteil hätte die Ausländerbehörde dem Chirurgen Ghassan Abu-Sittah die | |
| Teilnahme an dem Kongress und auch jegliche Veröffentlichungen und | |
| Interviews nicht verbieten dürfen. Als Grund hatte die Behörde damals die | |
| Gefahr angeführt, Abu-Sittah könnte auf dem Treffen die Terrorattacke der | |
| islamistischen Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel glorifizieren und die | |
| Vernichtung Israels befürworten. | |
| Das Verwaltungsgericht befand dagegen, dass nicht zu erwarten gewesen sei, | |
| dass Äußerungen Abu-Sittahs die freiheitlich-demokratische Grundordnung | |
| oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet hätten. | |
| ## Bundespolizei verweigert Einreise | |
| Der als Versammlung angemeldete Kongress, der die deutsche Regierung als | |
| Unterstützer eines „Völkermords“ im Gazastreifen anprangern wollte, war v… | |
| der Polizei nach zwei Stunden aufgelöst worden. Abu-Sittah, der für die | |
| Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen ab Oktober 2023 gut einen Monat im | |
| Gazastreifen Verletzte versorgte, war als Redner vorgesehen, doch | |
| verweigerte ihm die Bundespolizei am Flughafen die Einreise. Zugleich wurde | |
| dort das politische Betätigungsverbot verhängt, gegen das er von | |
| Großbritannien aus gerichtlich vorging. | |
| Die Gerichtsentscheidung ist eine erneute Schlappe für die Behörden [2][in | |
| der Causa Palästina-Kongress]. Im Mai 2024 hatte das Verwaltungsgericht | |
| Potsdam [3][bereits das von der Bundespolizei verhängte Einreiseverbot | |
| gegen Abu-Sittah gekippt]. Schon damals bemängelte das Gericht fehlende | |
| Beweise für die Behauptung, Abu-Sittah könne Strafbares sagen oder tun. | |
| Insgesamt hatte die Polizei vier politische Betätigungsverbote und mehrere | |
| Einreiseverbote im Kontext des Kongresses verhängt, darunter auch gegen den | |
| ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis. | |
| 7 Nov 2025 | |
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