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# taz.de -- Palästina-Kongress in Berlin: Abu-Sittah hätte teilnehmen dürfen
> Das politische Betätigungsverbot für einen britischen Arzt in Deutschland
> war rechtswidrig. Das befindet nun auch die zweite Gerichtsinstanz.
Bild: Betätigungsverbot: Ghassan Abu-Sittah bei einer Londoner Demonstration g…
dpa/taz | Das politische Betätigungsverbot für den
britisch-palästinensischen Arzt Ghassan Abu-Sittah im Kontext des
Palästina-Kongresses in Berlin im April 2024 war rechtswidrig. Ein
entsprechendes Urteil [1][des Verwaltungsgerichts Berlin vom vergangenen
Juli] ist rechtskräftig, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
(OVG) mitteilte.
Das Gericht hat nach eigenen Angaben einen Antrag des Landes Berlin
abgewiesen, womit ein Urteil der ersten Instanz angegriffen und ein
Berufungsverfahren erreicht werden sollte. Die vorgelegte Begründung
erfülle jedoch nicht die gesetzlichen Vorgaben, die eine Auseinandersetzung
mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts erfordern, wie es von einem
OVG-Sprecher hieß. Deswegen musste sich das Gericht inhaltlich nicht mit
der Entscheidung des Verwaltungsgerichts befassen.
Laut Urteil hätte die Ausländerbehörde dem Chirurgen Ghassan Abu-Sittah die
Teilnahme an dem Kongress und auch jegliche Veröffentlichungen und
Interviews nicht verbieten dürfen. Als Grund hatte die Behörde damals die
Gefahr angeführt, Abu-Sittah könnte auf dem Treffen die Terrorattacke der
islamistischen Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel glorifizieren und die
Vernichtung Israels befürworten.
Das Verwaltungsgericht befand dagegen, dass nicht zu erwarten gewesen sei,
dass Äußerungen Abu-Sittahs die freiheitlich-demokratische Grundordnung
oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet hätten.
## Bundespolizei verweigert Einreise
Der als Versammlung angemeldete Kongress, der die deutsche Regierung als
Unterstützer eines „Völkermords“ im Gazastreifen anprangern wollte, war v…
der Polizei nach zwei Stunden aufgelöst worden. Abu-Sittah, der für die
Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen ab Oktober 2023 gut einen Monat im
Gazastreifen Verletzte versorgte, war als Redner vorgesehen, doch
verweigerte ihm die Bundespolizei am Flughafen die Einreise. Zugleich wurde
dort das politische Betätigungsverbot verhängt, gegen das er von
Großbritannien aus gerichtlich vorging.
Die Gerichtsentscheidung ist eine erneute Schlappe für die Behörden [2][in
der Causa Palästina-Kongress]. Im Mai 2024 hatte das Verwaltungsgericht
Potsdam [3][bereits das von der Bundespolizei verhängte Einreiseverbot
gegen Abu-Sittah gekippt]. Schon damals bemängelte das Gericht fehlende
Beweise für die Behauptung, Abu-Sittah könne Strafbares sagen oder tun.
Insgesamt hatte die Polizei vier politische Betätigungsverbote und mehrere
Einreiseverbote im Kontext des Kongresses verhängt, darunter auch gegen den
ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis.
7 Nov 2025
## LINKS
[1] /Palaestina-Kongress-in-Berlin/!6100913
[2] /Aufloesung-von-Palaestina-Kongress/!6010191
[3] /Nachspiel-zum-Palaestina-Kongress/!6010953
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