| # taz.de -- Palästina-Kongress in Berlin: Verbot und Auflösung waren rechtswi… | |
| > Beim Palästina-Kongress hat die Polizei unverhältnismäßig gehandelt, | |
| > urteilt das Verwaltungsgericht. Es ist eine weitere Schlappe für die | |
| > Polizei. | |
| Bild: Szene im Verwaltungsgericht am Mittwoch | |
| Die [1][Auflösung und das Verbot des Palästina-Kongresses] im April | |
| vergangenen Jahres durch die Berliner Polizei war rechtswidrig. Das | |
| urteilte das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwochnachmittag. Spezifischer | |
| stellte das Gericht fest, dass das Vorgehen unverhältnismäßig war, weil | |
| sich die Polizei „nicht ernsthaft“ mit Alternativen zu Verbot und Auflösung | |
| befasst habe. Dies sei eine illegitime Einschränkung der Meinungs- und | |
| Versammlungsfreiheit gewesen. | |
| Damit hat die Polizei Berlin in ihrem Umgang mit Palästina-solidarischen | |
| Protesten eine weitere Schlappe erhalten. Am Mittwoch urteilte die Kammer | |
| zudem, dass auch das Verbot des Mottos einer Versammlung „From the river to | |
| the sea, you will get the hug you need“ im Dezember 2023 unrechtmäßig war. | |
| Eine Frau verteilte damals in einer Fußgängerzone Umarmungen für Menschen, | |
| die sich vom Nahostkonflikt emotional belastet fühlen. Die Versammlung | |
| konnte nur unter einem anderen Motto stattfinden, da die Polizei in dem | |
| Slogan ein Kennzeichen der Hamas sah – das wies das Gericht nun zurück. | |
| Von besonderer Tragweite ist die Entscheidung zum Palästina-Kongress. Die | |
| Polizei hatte den Kongress bereits am ersten Tag aufgelöst und auch für | |
| alle Folgetage verboten, nachdem dort eine Grußbotschaft des Historikers | |
| Salman Abu Sitta abgespielt wurde. Gegen diesen war – wohl ohne das Wissen | |
| der Organisator:innen – unmittelbar vor dem Kongress ein politisches | |
| Betätigungsverbot erlassen worden, unter anderem aufgrund eines Blogposts, | |
| in dem er erklärte, wäre er jünger, hätte er selbst einer der | |
| Hamas-Terroristen am 7. Oktober 2023 sein können. | |
| Es wurden auch weitere Einreise- und Redeverbote erlassen, unter anderem | |
| für den Arzt Ghassan Abu-Sittah und den ehemaligen griechischen | |
| Finanzminister Yanis Varoufakis. [2][Das Einreise- und Betätigungsverbot | |
| gegen Ghassan Abu-Sittah wurde inzwischen als rechtswidrig erklärt]. In dem | |
| Verfahren am Mittwoch klagte nun ein Organisator des Kongresses, Wieland | |
| Hoban, gegen das polizeiliche Verbot. Hoban ist Vorsitzender der | |
| jüdisch-antizionistischen Gruppe Jüdische Stimme für gerechten Frieden in | |
| Nahost. | |
| ## Keien Verstöße gegen Auflagen | |
| Schon während der Zeugenvernehmung war deutlich geworden, auf welch dünnem | |
| Boden das Kongressverbot der Polizei stand. Als Zeuge war der Direktor der | |
| Polizei Berlin geladen, Stephan Katte, der Verantwortliche für den | |
| Gesamteinsatz. Fast zwei Stunden ließ er sich von den Anwält:innen von | |
| Hoban befragen. | |
| Dabei bestätigte Katte, dass es während des Kongresses zu keinen | |
| verbotsrelevanten Verstößen gegen die im Vorfeld erlassenen Auflagen | |
| gekommen sei. Ebenfalls wurde deutlich, dass die Polizei im Vorfeld nicht | |
| gegen die Einladung von Abu Sitta Einspruch eingelegt hatte, sondern | |
| lediglich beschränkende Auflagen erließ. Katte gab an, nicht zu wissen, ob | |
| das unmittelbar vor dem Kongress ausgesprochene Redeverbot den | |
| Veranstalter:innen des Kongresses bekannt gewesen war. | |
| Dennoch war die Grußbotschaft von Abu Sitta der Grund, warum Katte das | |
| Kappen der Stromversorgung für das Gebäude veranlasste. Darin etwas | |
| Strafbares gesagt hatte Abu Sitta nicht. Dass die Organisator:innen | |
| nach eigenen Angaben noch angeboten hatten, den Kongress ohne die Rede von | |
| Abu Sitta fortzuführen, spielte in der Entscheidung für ein Gesamtverbot | |
| keine Rolle mehr. Denn ohne das Verbot hätte die Rede von Abu Sitta über | |
| andere Endgeräte im Raum gestreamed werden können, befürchtete Katte. | |
| ## Ein emotionales Thema | |
| In der Befragung machte der Polizeidirektor seine politische Ablehnung der | |
| Inhalte des Kongresses deutlich. Dass jemand wie Abu Sitta sprechen sollte, | |
| zeige doch, „wessen Geistes Kind“ die Organisator:innen seien. | |
| Persönlich habe er „immer den Anspruch, die Schweiz zu sein“, sagte er – | |
| aber man könnte sich auch „nicht vollkommen den Gefühlen entziehen, die man | |
| hat.“ Das warf seitens der Anwält:innen von Hoban die Frage auf, welche | |
| Rolle die persönlichen Gefühle von Katte in dessen Entscheidung für ein | |
| Verbot gespielt haben. | |
| Katte begründete das Verbot vor allem mit der „Stimmungslage im Saal“, die | |
| „sehr emotional und aufgeladen“ gewesen sei. Es sei zu erwarten gewesen, | |
| dass die Rede von Abu Sitta die restlichen Teilnehmer:innen zu | |
| strafbaren Aussagen aufstacheln werde. „Dass jetzt ausgerechnet auf dem | |
| Palästinenserkongress (sic!) keine Straftaten mehr passieren, war völlig | |
| unrealistisch“, sagte er. Die Polizei habe in solchen Fällen konsequent | |
| einzuschreiten. „Sonst haben wir irgendwann 5.000 Menschen auf der Straße, | |
| die das Existenzrecht Israels leugnen“, so Katte. | |
| Inwiefern diese Gefahrenprognose gerechtfertigt war, dazu äußerte sich das | |
| Gericht am Mittwoch nicht. Ausschlaggebend für das Urteil war lediglich, | |
| dass die Polizei keine milderen Mittel in Erwägung gezogen hat, etwa das | |
| Fortführen des Kongresses ohne die Rede von Abu Sitta. In Anbetracht der | |
| Meinungs- und Versammlungsfreiheit hätten solche alternativen Mittel | |
| abgewägt werden müssen. | |
| ## Entscheidung für Grundrechte | |
| Anwalt Michael Plöse sagte der taz, das Gericht habe in Sachen | |
| Palästina-Kongress „die einzige mögliche Entscheidung getroffen, die ohne | |
| fatale Folgen für die Grundrechte in Deutschland möglich war“. Statt | |
| Grundrechte zu wahren, sei der Kongress aufgrund des politischen Klimas | |
| verhindert worden. „Es ist wichtig, dass das Gericht nun zumindest die | |
| Unverhältnismäßigkeit festgestellt hat“, so Plöse. | |
| Auch die Entscheidung zur Sloganverwendung „From the river to the sea“ | |
| sieht Plöse ein wichtiges Signal. „Das Urteil bedeutet, dass die Polizei | |
| künftig nicht mehr einfach davon ausgehen kann, dass der Spruch ein | |
| Kennzeichen der Hamas ist – sondern immer eine Einzelfallabwägung machen | |
| muss.“ Das Gericht habe unterstrichen, dass die Versammlungsbehörde von | |
| einem zulässigen Gebrauch der Meinungsfreiheit auszugehen habe, bis das | |
| Gegenteil bewiesen ist – und nicht anders herum. | |
| Dieser Text wurde um 17:50 Uhr aktualisiert. | |
| 26 Nov 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Timm Kühn | |
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