| # taz.de -- Unbefriedigende Rechtslage: Grenzen kirchlicher Willkür | |
| > Das kirchliche Arbeitsrecht muss grundsätzlich reformiert werden. Kirchen | |
| > darf nicht erlaubt werden, willkürlich Arbeitnehmerrechte einzuschränken. | |
| Bild: Im Scheinwerferlicht ist überraschenderweise eine Kirche gelandet | |
| Der Fortschritt ist eine Schnecke. Wenn es um die Zurückdrängung | |
| überkommener kirchlicher Privilegien geht, gilt das allemal. Es wäre | |
| höchste Zeit, endlich sicherzustellen, dass das religiöse | |
| Selbstbestimmungsrecht nicht länger von den Kirchen und deren Einrichtungen | |
| als Vehikel benutzt werden kann, um Diskriminierungen zu rechtfertigen und | |
| Arbeitnehmer:innenrechte auszuhebeln. In diesem Sinne ist es | |
| unbefriedigend, dass das [1][Bundesverfassungsgericht der | |
| Verfassungsbeschwerde der Diakonie stattgegeben] hat. Es bleibt nicht | |
| einsehbar, dass es immer noch rechtmäßig sein soll, wenn der soziale Dienst | |
| der evangelischen Kirche eine Sozialpädagogin für eine Projektstelle zur | |
| UN-Antirassismuskonvention ausschließt, nur weil sie konfessionslos ist. | |
| Leider nicht für sie persönlich, hat sich der lange Kampf von Vera | |
| Egenberger, der betroffenen Sozialpädagogin, trotzdem gelohnt. Denn die | |
| Karlsruher Richter:innen haben immerhin die von ihr erstrittene | |
| grundsätzliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des | |
| Bundesarbeitsgerichts bestätigt, wonach der Willkür von kirchlichen | |
| Arbeitgebern Grenzen gesetzt sind. Sie müssen vielmehr nun gerichtlich | |
| überprüfbar konkrete berufliche Anforderungen darlegen, warum bestimmte | |
| Tätigkeiten eine Kirchenmitgliedschaft erforderlich machen. Den | |
| Arbeitsgerichten wird die Möglichkeit zugestanden, nicht nur eine | |
| „Gesamtabwägung“ zwischen den Rechten der Kirche und den Rechten der | |
| Beschäftigten vorzunehmen, sondern auch die Verhältnismäßigkeit zu | |
| beurteilen. | |
| Ausreichend ist das jedoch noch nicht. Dringend erforderlich wäre eine | |
| generelle und konsequente Modernisierung des Staatskirchenrechts und des | |
| Kirchenarbeitsrechts. Es ist ja völlig in Ordnung, wenn die | |
| Pfarrer:innen oder Seelsorger:innen Kirchenmitglieder sein müssen. | |
| Aber das sollte grundsätzlich und rechtlich abgesichert nicht für | |
| Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern oder Kindergärten kirchlicher | |
| Träger gelten. Und selbstverständlich sollten sie endlich auch ein | |
| Streikrecht bekommen. | |
| 23 Oct 2025 | |
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| [1] https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kirche-arbeitsrecht-100.html | |
| ## AUTOREN | |
| Pascal Beucker | |
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