# taz.de -- Krankenhausreform erneut auf dem Tisch: Nur eine kleine Anpassung? | |
> Viel Streit gab es, bis die Krankenhausreform beschlossene Sache war. Die | |
> neue Gesundheitsministerin schnürt den Sack jetzt wieder auf. | |
Bild: Durchleuchten und nochmal anpassen ist wohl für die Krankenhausreform an… | |
Erst Anfang des Jahres ist die Reform in Kraft getreten, die das | |
schwächelnde deutsche Krankenhaussystem neu aufstellen soll. Nun wurden aus | |
dem Bundesgesundheitsministerium die Eckpunkte für eine „Anpassung“ der | |
Reform bekannt. Es geht vor allem um das Geld für den Umbau, um mehr | |
Ausnahmen für die Krankenhäuser und um zufriedenere Bundesländer. | |
Die Krankenhausreform war das größte Projekt von | |
[1][(Ex-)Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)] und wurde [2][gerade | |
noch so unter der Ampelregierung beschlossen]. Grund der Reform sind | |
Fehlanreize in der bisherigen Finanzierung, die zu deutlichen | |
Qualitätsunterschieden zwischen den Kliniken führten und zur | |
[3][finanziellen Schieflage vieler Häuser] beitrugen. | |
Deshalb sollen künftig nur noch Leistungen von Krankenhäusern bezahlt | |
werden, die festgelegte Qualitätsstandards erfüllen. Eine anteilige | |
pauschale Vergütung soll unabhängig von behandelten Fällen gezahlt werden. | |
Von derzeit rund 1.700 Standorten sollen nur Kliniken übrig bleiben, die | |
die neuen Standards erfüllen oder für die Versorgung notwendig sind. | |
Der Verabschiedung vorausgegangen waren Monate des Streits zwischen dem | |
Ministerium und den für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländern. | |
Auch CDU/CSU beteiligten sich an der Kritik der Reform und stellten in | |
Aussicht, Teile zurückzunehmen. Entsprechende Vereinbarungen finden sich im | |
Koalitionsvertrag. | |
## Die Reform der Reform | |
Die neue Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betont, dass die | |
Grundsätze der Reform bestehen bleiben, aber auf zentrale Bedenken der | |
Länder eingegangen werden sollen. In dem Anpassungsgesetz, das demnächst | |
als Entwurf vorgelegt wird, sollen nun Ausnahmen und Fristen ausgeweitet | |
werden. Bisher sieht die Reform vor, dass Kliniken von den neuen | |
Qualitätskriterien nur in definierten Fällen für maximal drei Jahre | |
abweichen dürfen. Daraus sollen nun maximal sechs Jahre werden und die | |
Beurteilung zulässiger Ausnahmen komplett den Bundesländern obliegen. | |
Gemeint sind damit nicht die bedarfsnotwendigen ländlichen Krankenhäuser – | |
für die sieht auch schon das bisherige Reformgesetz unbefristete Ausnahmen | |
vor. Die Frist für die Einführung des neuen Finanzierungsmodells soll | |
außerdem um ein Jahr verschoben werden, um den Krankenhäusern eine | |
Auswirkungsanalyse zur Verfügung zu stellen und dann mehr Zeit für ein | |
nachsteuern und das Erreichen der Qualitätskriterien zu geben. | |
Die für den Umbau des Krankenhaussystems notwendigen Milliarden sollen | |
nicht zum Teil von den ohnehin von Defiziten bedrohten gesetzlichen | |
Krankenkassen gestemmt werden – dafür hatte es [4][breite Kritik gehagelt]. | |
Stattdessen soll das erst in dieser Regierungsperiode zur Verfügung | |
stehende Sondervermögen angezapft werden: 4 Milliarden Euro sollen über | |
einen pauschalen Aufschlag auf die normalen Rechnungen ab November 2025 | |
ausgezahlt, weitere 2,5 Milliarden Euro jährlich über zehn Jahre an die | |
Kliniken verteilt werden. | |
Hinter der vermeintlich kleinen Anpassung verberge sich „eine schleichende | |
Entkernung zentraler Reformprinzipien“, kritisiert Oppositionspolitiker | |
Janosch Dahmen (Grüne). Die pauschale Auszahlung der 4 Milliarden | |
verhindere jede strategische Steuerung. Die neuen Ermessensspielräume für | |
die Länder erzeugten das Gegenteil vom Notwendigen: 16 unterschiedliche | |
Wege statt mehr einheitlicher Standards. „Mehr Verbindlichkeit, nicht mehr | |
Ausnahmen“, fordert der Gesundheitspolitiker. | |
Nach der Sommerpause soll das Anpassungsgesetz zunächst im Kabinett und | |
dann im Bundestag beschlossen werden. | |
23 Jul 2025 | |
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## AUTOREN | |
Manuela Heim | |
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