# taz.de -- Bundesverfassungsgerichtsurteil: Keine deutsche Schutzpflicht gegen… | |
> Die USA steuern US-Drohnenangriffe via Ramstein – und die Bundesregierung | |
> schaut tatenlos zu. Das Bundesverfassungsgericht will daran nichts | |
> ändern. | |
Bild: Die Drohnen der US-Airbase Ramstein: Jemeniten, die Angst hatten, durch U… | |
Karlsruhe taz | Die Bundesregierung muss nicht verhindern, dass die USA | |
ihre Basis im rheinland-pfälzischen Ramstein für tödliche Drohnenangriffe | |
im Jemen nutzen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte an diesem Dienstag die | |
entsprechende Klage von zwei Jemeniten ab. In seinem Grundsatzurteil | |
bejahte das Gericht dennoch einen gewissen „Schutzauftrag“ Deutschlands für | |
die Einhaltung des Völkerrechts gegenüber Ausländern im Ausland. | |
Geklagt hatten zwei Jemeniten, deren Verwandte 2012 bei einem | |
US-Drohnenangriff im Jemen starben. Der Drohnenangriff galt eigentlich | |
Al-Qaida-Kämpfern, nicht den Verwandten, die nur im gleichen Café saßen. | |
US-Drohnenangriffe auf Ziele im Jemen werden aus den USA gesteuert. Wegen | |
der Erdkrümmung müssen die Signale aber [1][über eine Relaistation] auf der | |
[2][US-Airbase Ramstein] geleitet werden. | |
Die Jemeniten, die Angst hatten, ebenfalls durch US-Drohnen zu sterben, | |
verklagten nun Deutschland. Die Bundesregierung solle auf die USA | |
einwirken, solche aus ihrer Sicht völkerrechtswidrigen Drohnenangriffe zu | |
unterlassen und notfalls die Basis Ramstein schließen. Die [3][deutschen | |
Verwaltungsgerichte] entschieden unterschiedlich, [4][lehnten die Klage | |
letztlich aber ab]. | |
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun immerhin, dass Deutschland einen | |
„allgemeinen Schutzauftrag“ hat, die grundlegenden Menschenrechte „auch | |
gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren“, wie Doris König, die bald | |
ausscheidende Gerichtsvizepräsidentin, sagte. Dies folge aus der | |
Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes. | |
## „Bündnisfähigkeit“ Deutschlands müsse gesichert bleiben | |
Der vage Schutzauftrag werde unter zwei Bedingungen sogar zu einer | |
Handlungspflicht („Schutzpflicht“). Erste Bedingung: die Gefahrenlage muss | |
einen ausreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt haben. Hier ging es um | |
die Frage, ob die bloße Datenweiterleitung über eine US-Airbase in | |
Deutschland schon genügt. Die Richter waren sich hier nicht einig und | |
ließen die Frage offen. | |
Die Klage der Jemeniten scheiterte nämlich schon daran, dass die zweite | |
Bedingung nicht erfüllt war. Danach hätte die „ernsthafte Gefahr“ bestehen | |
müssen, dass die USA lebensschützende Regeln des Völkerrechts bei den | |
Drohnenangriffen „systematisch verletzen“. Die Bundesregierung hatte eine | |
solche Gefahr bestritten und bekam jetzt Recht. | |
So stellten die Verfassungsrichter fest, dass für die Beurteilung einer | |
derartigen Gefahr die Beurteilung der Bundesregierung „maßgeblich“ ist, | |
soweit sie im Rahmen des Vertretbaren bleibt. Damit soll die | |
„Bündnisfähigkeit“ Deutschlands gesichert bleiben. Die Bundesregierung mu… | |
also nicht ständig das Verhalten der Nato-Verbündeten überwachen, sondern | |
nur näher hinschauen, wenn es konkrete Indizien für (drohende) | |
systematische Völkerrechtsverletzungen gibt. | |
Solche Indizien können laut Bundesverfassungsgericht insbesondere | |
entsprechende Feststellungen internationaler Gerichte, von UN-Stellen oder | |
des Internationalen Roten Kreuz sein. Nach Karlsruher Darstellung gibt es | |
jedoch keine ausreichenden internationalen Feststellungen, dass der | |
US-Drohnenkrieg systematisch Völkerrecht verletzt. Das | |
Bundesverfassungsgericht verneinte daher schon eine deutsche Schutzpflicht | |
gegenüber den Jemeniten. | |
Auf die Frage, was aus einer Schutzpflicht dann folgen würde, kam es | |
deshalb nicht mehr an. Würde eine ernste Ermahnung gegenüber der | |
US-Regierung genügen? Oder müsste mit der Schließung von Ramstein gedroht | |
werden? | |
Aus Sicht der Verfassungsrichter:innen war die Klage der Jemeniten | |
zumindest nützlich, um einige Rechtsfragen zu klären. Der Staat muss daher | |
die Hälfte ihrer Kosten übernehmen. ([5][Az.: 2 BvR 508/21]) | |
15 Jul 2025 | |
## LINKS | |
[1] /Kommentar-Drohnenkrieg/!5044844 | |
[2] /Donald-Trump-will-US-Truppen-abziehen/!5693897 | |
[3] /Kolumne-Macht/!5579592 | |
[4] /Drohneneinsaetze-der-US-Armee/!5731668 | |
[5] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Jemen | |
USA | |
US-Drohnen | |
Bundesverfassungsgericht | |
Völkerrecht | |
Mörder | |
Drohnenangriffe | |
Neue Bundesregierung | |
Jemen | |
Bundesverfassungsgericht | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Ramstein-Urteil des BVerfGs: Rechtsstaat im Auslandseinsatz | |
Das Karlsruher Urteil hält fest, dass deutsche Grundrechte auch staatliche | |
Schutzpflichten im Ausland auslösen können. Es wird neue Diskussionen | |
auslösen. | |
Völkerrecht und Demokratie: Gefährliche Gretchenfrage | |
Wer die Demokratie schützen will, muss das Völkerrecht wahren. Dieser | |
Grundgedanke wird hierzulande nicht konsequent genug verfolgt. | |
Huthi-Angriffe vor Jemens Küste: Rotes Meer in Flammen | |
Erneut greift die Miliz Frachtschiffe an. Israel bombt zurück – und trifft | |
die 2023 von den Huthis gekaperte und zur Radarplattform umgebaute „Galaxy | |
Leader“. | |
Klage von Jemeniten: Der Tod kam via Ramstein | |
Das Bundesverfassungsgericht prüft die internationale Verantwortung | |
Deutschlands für US-Drohnen-Angriffe. Ein Urteil ist in einigen Monaten zu | |
erwarten. |