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# taz.de -- Bundesverfassungsgerichtsurteil: Keine deutsche Schutzpflicht gegen…
> Die USA steuern US-Drohnenangriffe via Ramstein – und die Bundesregierung
> schaut tatenlos zu. Das Bundesverfassungsgericht will daran nichts
> ändern.
Bild: Die Drohnen der US-Airbase Ramstein: Jemeniten, die Angst hatten, durch U…
Karlsruhe taz | Die Bundesregierung muss nicht verhindern, dass die USA
ihre Basis im rheinland-pfälzischen Ramstein für tödliche Drohnenangriffe
im Jemen nutzen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte an diesem Dienstag die
entsprechende Klage von zwei Jemeniten ab. In seinem Grundsatzurteil
bejahte das Gericht dennoch einen gewissen „Schutzauftrag“ Deutschlands für
die Einhaltung des Völkerrechts gegenüber Ausländern im Ausland.
Geklagt hatten zwei Jemeniten, deren Verwandte 2012 bei einem
US-Drohnenangriff im Jemen starben. Der Drohnenangriff galt eigentlich
Al-Qaida-Kämpfern, nicht den Verwandten, die nur im gleichen Café saßen.
US-Drohnenangriffe auf Ziele im Jemen werden aus den USA gesteuert. Wegen
der Erdkrümmung müssen die Signale aber [1][über eine Relaistation] auf der
[2][US-Airbase Ramstein] geleitet werden.
Die Jemeniten, die Angst hatten, ebenfalls durch US-Drohnen zu sterben,
verklagten nun Deutschland. Die Bundesregierung solle auf die USA
einwirken, solche aus ihrer Sicht völkerrechtswidrigen Drohnenangriffe zu
unterlassen und notfalls die Basis Ramstein schließen. Die [3][deutschen
Verwaltungsgerichte] entschieden unterschiedlich, [4][lehnten die Klage
letztlich aber ab].
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun immerhin, dass Deutschland einen
„allgemeinen Schutzauftrag“ hat, die grundlegenden Menschenrechte „auch
gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren“, wie Doris König, die bald
ausscheidende Gerichtsvizepräsidentin, sagte. Dies folge aus der
Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes.
## „Bündnisfähigkeit“ Deutschlands müsse gesichert bleiben
Der vage Schutzauftrag werde unter zwei Bedingungen sogar zu einer
Handlungspflicht („Schutzpflicht“). Erste Bedingung: die Gefahrenlage muss
einen ausreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt haben. Hier ging es um
die Frage, ob die bloße Datenweiterleitung über eine US-Airbase in
Deutschland schon genügt. Die Richter waren sich hier nicht einig und
ließen die Frage offen.
Die Klage der Jemeniten scheiterte nämlich schon daran, dass die zweite
Bedingung nicht erfüllt war. Danach hätte die „ernsthafte Gefahr“ bestehen
müssen, dass die USA lebensschützende Regeln des Völkerrechts bei den
Drohnenangriffen „systematisch verletzen“. Die Bundesregierung hatte eine
solche Gefahr bestritten und bekam jetzt Recht.
So stellten die Verfassungsrichter fest, dass für die Beurteilung einer
derartigen Gefahr die Beurteilung der Bundesregierung „maßgeblich“ ist,
soweit sie im Rahmen des Vertretbaren bleibt. Damit soll die
„Bündnisfähigkeit“ Deutschlands gesichert bleiben. Die Bundesregierung mu…
also nicht ständig das Verhalten der Nato-Verbündeten überwachen, sondern
nur näher hinschauen, wenn es konkrete Indizien für (drohende)
systematische Völkerrechtsverletzungen gibt.
Solche Indizien können laut Bundesverfassungsgericht insbesondere
entsprechende Feststellungen internationaler Gerichte, von UN-Stellen oder
des Internationalen Roten Kreuz sein. Nach Karlsruher Darstellung gibt es
jedoch keine ausreichenden internationalen Feststellungen, dass der
US-Drohnenkrieg systematisch Völkerrecht verletzt. Das
Bundesverfassungsgericht verneinte daher schon eine deutsche Schutzpflicht
gegenüber den Jemeniten.
Auf die Frage, was aus einer Schutzpflicht dann folgen würde, kam es
deshalb nicht mehr an. Würde eine ernste Ermahnung gegenüber der
US-Regierung genügen? Oder müsste mit der Schließung von Ramstein gedroht
werden?
Aus Sicht der Verfassungsrichter:innen war die Klage der Jemeniten
zumindest nützlich, um einige Rechtsfragen zu klären. Der Staat muss daher
die Hälfte ihrer Kosten übernehmen. ([5][Az.: 2 BvR 508/21])
15 Jul 2025
## LINKS
[1] /Kommentar-Drohnenkrieg/!5044844
[2] /Donald-Trump-will-US-Truppen-abziehen/!5693897
[3] /Kolumne-Macht/!5579592
[4] /Drohneneinsaetze-der-US-Armee/!5731668
[5] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20…
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Jemen
USA
US-Drohnen
Bundesverfassungsgericht
Völkerrecht
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Drohnenangriffe
Neue Bundesregierung
Jemen
Bundesverfassungsgericht
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erwarten.
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