# taz.de -- Klage von Jemeniten: Der Tod kam via Ramstein | |
> Das Bundesverfassungsgericht prüft die internationale Verantwortung | |
> Deutschlands für US-Drohnen-Angriffe. Ein Urteil ist in einigen Monaten | |
> zu erwarten. | |
Bild: Der Luftwaffenstützpunkt Ramstein im April 2024 | |
Karlsruhe taz | Muss die Bundesregierung verhindern, dass die USA ihren | |
Stützpunkt in Ramstein (Rheinland-Pfalz) für völkerrechtswidrige Tötungen | |
in Jemen nutzt? Darüber verhandelte das Bundesverfassungsgericht in | |
Karlsruhe am Dienstag. Geklagt hatten zwei Männer aus Jemen, die nicht | |
persönlich anwesend waren. | |
Die USA kämpft weltweit gegen die islamistischen Terrororganisationen | |
al-Qaida und „Islamischer Staat“. Oft setzt sie dabei bewaffnete Drohnen | |
ein. Diese werden zwar von den USA aus gesteuert. Wegen der Erdkrümmung | |
braucht das Signal aber unterwegs eine Relaisstation. Hierfür nutzt die USA | |
die Air Base in Ramstein. | |
Anlass des Rechtsstreits ist ein Vorfall im Jahr 2012. Ein Geistlicher in | |
der Provinz Hadramaut hatte in der Predigt vor al-Qaida gewarnt. Am | |
nächsten Tag wollten ihn drei Al-Qaida-Vertreter zur Rede stellen. Der | |
Geistliche traf sich mit ihnen, nahm zur Sicherheit aber noch einen | |
Polizisten mit. Das Treffen endete tödlich. Eine US-Drohne tötete alle fünf | |
Männer, nicht nur die Al-Qaida-Leute, sondern auch ihre Gegner. Zwei Neffen | |
des Geistlichen klagen seitdem gegen die US-Drohnenangriffe. Sie fürchten | |
auch um ihr Leben und das ihrer Familien. Die Drohnenangriffe unterschieden | |
nicht genug zwischen Kämpfern und Zivilisten. Da die Neffen in den USA | |
keine Chance hatten, klagen sie seit 2014 mit NGO-Unterstützung in | |
Deutschland; [1][ohne die Relaisstation in Ramstein] wären die Angriffe | |
nicht möglich. | |
Das Verwaltungsgericht Köln lehnte die Klage 2015 ab. Das | |
Oberverwaltungsgericht Münster gab ihr 2019 teilweise statt; Ramstein sei | |
ein „notwendiges Bindeglied“. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig | |
lehnte die Klage 2020 wiederum ab. Ein technischer Übermittlungsvorgang | |
reiche nicht aus, um eine deutsche Schutzpflicht für die Bevölkerung in | |
Jemen entstehen zu lassen. | |
## Schutzpflicht? | |
Ob Deutschland eine Schutzpflicht für Jemeniten und andere potenzielle | |
Drohnenopfer hat, war jetzt auch die zentrale Frage beim | |
Bundesverfassungsgericht. Für die Bundesregierung lehnte [2][der | |
parlamentarische Verteidigungsstaatsekretär Thomas Hitschler (SPD)] eine | |
Verantwortung für das Verhalten von Drittstaaten wie den USA ab. Die | |
deutsche Bündnisfähigkeit wäre beeinträchtigt, wenn Deutschland ständig das | |
globale Handeln seiner Partnerstaaten kontrollieren und korrigieren müsste. | |
Für die Kläger argumentierte der Anwalt Sönke Hilbrans: „Deutsche | |
Grundrechte gelten dort, wo deutsche Staatsgewalt wirkt.“ Sein Kollege | |
Andreas Schüller ergänzte: „Deutschland muss nicht im Jemen handeln, | |
sondern in Rheinland-Pfalz.“ | |
Die Richter diskutierten lebhaft: „Wenn ich einen Nachbarn auf mein | |
Grundstück lasse, damit er einen besseren Schusswinkel hat, weil er jemand | |
erschießen will, dann habe ich doch eine gewisse Verantwortung“, fragte | |
Richter [3][Ulrich Maidowski]. Rechtsprofessor Sebastian Graf von | |
Kielmannsegg, der die Bundesregierung vertrat, fand den Vergleich jedoch | |
unpassend. „Die USA schießen in Deutschland keine Raketen ab, es geht nur | |
um eine Datenleitung.“ | |
Auch wenn Deutschland eine Schutzpflicht haben sollte, heißt dies nicht | |
zwingend, dass Ramstein geschlossen werden müsste. Es könnte genügen, dass | |
die Bundesregierung versucht, auf die USA einzuwirken. Das Urteil wird in | |
einigen Monaten verkündet. | |
17 Dec 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Drohneneinsaetze-der-US-Armee/!5731668 | |
[2] https://www.bmvg.de/de/ministerium/staatssekretaere/thomas-hitschler | |
[3] https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Rich… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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