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# taz.de -- Facebook und Instagram: Datenschützer wollen KI-Training mit Nutze…
> Verbraucher- und Datenschützer:innen gehen juristisch gegen das
> geplante KI-Training des Meta-Konzerns mit persönlichen Daten vor. Der
> widerspricht den Vorwürfen.
Bild: Meta will öffentliche Inhalte von erwachsenen Nutzer:innen für das Trai…
Berlin taz | Die Datenschutzorganisation Noyb will das vom Tech-Konzern
Meta geplante KI-Training mit persönlichen Daten auf juristischem Weg
stoppen. Der Verein erklärte am Mittwoch, er habe ein entsprechendes
Abmahnschreiben an Meta geschickt. Zeige das keine Wirkung, sei im nächsten
Schritt eine EU-weite Unterlassungsklage möglich. Das erlaube die
Verbandsklagen-Richtlinie der EU.
Meta, unter anderem Mutterkonzern von Facebook und Instagram, will ab Ende
Mai in der EU öffentliche Inhalte von erwachsenen Nutzer:innen für das
Training seiner [1][künstlichen Intelligenz (KI)] Meta AI nutzen. Das kann
etwa Posts, Kommentare und Bilder betreffen. Nutzer:innen werden bereits
seit Mitte April darüber informiert. Sie können mit Onlineformularen bei
Facebook und Instagram widersprechen.
Es ist vor allem dieser Punkt, den Noyb nun angreift. Die
Datenschützer:innen argumentieren, eine Widerspruchsmöglichkeit reiche
nicht aus. Meta müsse die Nutzenden stattdessen um Erlaubnis fragen, ob der
Konzern die Daten verwenden darf. Der Verein beruft sich dabei auf die
Datenschutz-Grundverordnung.
Die gibt zwar auch die Möglichkeit, persönliche Daten ohne Einwilligung zu
erheben, zum Beispiel dann, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Aber
Noyb-Gründer Max Schrems sagt: „Der Europäische Gerichtshof hat bereits
entschieden, dass Meta für personalisierte Werbung kein berechtigtes
Interesse geltend machen kann. Wie sollte Meta dann ein berechtigtes
Interesse daran haben, alle Daten für das KI-Training abzugreifen?“
Neben einer Unterlassungsklage als weitere Option prüft Noyb eigenen
Angaben zufolge auch, ob eine Sammelklage auf immateriellen Schadensersatz
möglich ist. „Wenn man an die mehr als 400 Millionen europäischen
Meta-Nutzer:innen denkt, die alle einen Schadenersatz von mehreren Hundert
Euro fordern könnten, kann man sich den Rest ausrechnen“, sagt Schrems.
## Meta widerspricht den Vorwürfen
Noyb ist nicht der erste Akteur, der juristisch gegen die Meta-Pläne
vorgeht: Die Verbraucherzentrale NRW hatte Meta [2][bereits in der
vergangenen Woche abgemahnt] und im nächsten Schritt an diesem [3][Dienstag
eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragt]. Ist diese erfolgreich,
müsste Meta seine Pläne hierzulande vorerst stoppen.
„Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum
noch möglich – deshalb ist jetzt schnelles Handeln gefragt“, sagt Christine
Steffen, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Mit der
einstweiligen Verfügung wolle man verhindern, dass Meta Fakten schaffe,
bevor die Rechtslage geklärt sei. Es gehe dabei nicht darum, Innovation zu
verhindern – sondern dafür zu sorgen, dass dabei die Grundrechte gewahrt
blieben.
Meta weist die von den Verbänden erhobenen Vorwürfe zurück. Ein
Unternehmenssprecher erklärte, das Vorgehen von Noyb sei schädlich für
Verbraucher und Wirtschaft und ein Versuch, KI-Innovation in Europa zu
verzögern.
14 May 2025
## LINKS
[1] /Schwerpunkt-Kuenstliche-Intelligenz/!t5924174
[2] /KI-Training-mit-Nutzerdaten/!6086651
[3] /Verbraucherschutz-geht-gegen-Meta-vor/!6087826&s=meta+ki&SuchRahme…
## AUTOREN
Svenja Bergt
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